Unhöflich zu Kunde - Fristlose Kündigung?

Hallo erstmal.

Ich habe Folgendes Problem:

Ich bin aktuell (seit 1,5 Jahren) unbefristet in einem Speditionsunternehmen als Auslieferfahrer beschäftigt und liefere im Auftrag eines festen Kunden regelmäßig zu den gleichen Empfängern. Bisher gab es keinerlei Grund zur Beanstandung meines Verhaltens, weder gegenüber Empfängern, noch Kollegen oder dem Kunden. Kürzlich erschien ich auf Grund von Verzögerungen im Lager des Kunden bei einem Empfänger verspätet (Lieferzeit 6-7Uhr, Ankunftszeit ca 7.45Uhr).
Jener Empfänger ist sehr cholerisch veranlagt was auch an diesem Tag wieder offensichtlich wurde da er mich anschrie, ihm würde es jetzt reichen und er würde sich bei meinem Chef (von ihm gemeint ist der Kunde) über mich beschweren. Ich hatte mit diesem Menschen in den letzten 1,5 Jahren mit schöner Regelmäßigkeit (min 1-2 mal pro Monat) ähnliche Vorfälle bei denen ich ihm stets in einem sachlichen und gemäßigten Ton erklärte, das ich seine Verärgerung über die Verspätung natürlich verstehen würde, diese allerdings nicht mein Verschulden sei und er sich doch bitte mir gegenüber eines ebenso angemessenen Umgangstones befleissigen möge, den auch ich ihm gegenüber pflege. Daraufhin beruhigte sich der Herr in der Regel soweit, das ich meine Liefertätigkeit ausführen konnte.
Nun kam ich an jenem Tag in den Betrieb des genannten Empfängers und er sprang, kaum hatte er mich erblickt auf mich zu und schrie mich zum gefühlt 1000 mal wieder an das er sich über mich beschweren würde. In diesem Moment antwortete ich ihm im Affekt in gleicher Lautstärke mit „Ja, dann tun Sie das“. Ich habe meine Ladung danach normal abgeliefert und auch wieder in höflichem Ton mit ihm gesprochen. Tags darauf erhielt ich von meinem Arbeitgeber die Info, dass der Empfänger sich schriftlich beim Kunden über mein unhöfliches Verhalten beschwert hätte. Desweiteren habe ich eine Fristlose Kündigung erhalten weil in meinem Arbeitsvertrag folgendes steht:

„Ein wichtiger Grund zur fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist insbesondere dann gegeben wenn der Arbeitnehmer Kundenwünsche, soweit diese sich nicht als unsinnig oder undurchführbar herausstellen, nicht befolgt oder Kunden unsachlich und unhöflich behandelt.“

Ich habe im Internet leider kein Fallbespiel gefunden das sich direkt auf meine Situation beziehen lässt deswegen an dieser Stelle meine Frage:

Ist diese fristlose Kündigung aufgrund eines einmaligen Vorfalls tatsächlich rechtens und wenn nicht welche Handlungsmöglichkeiten habe ich nun?

Hallo dasooo,
ich meine es hätte erst eine Abmahnung erfolgen müssen, wenn keine weiteren Beschwerden von anderen vorliegen. Hinzu kommt, wenn die Verspätung nicht vom Fahrer selbst verschuldet ist.
Aber grundsätzlich kann hier nur ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfen.
Auf jeden Fall innerhalb der ersten 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen und sofort sich bei der Agentur der Arbeit arbeitslos melden
wannsee

Hallo erstmal.

Nein, die Kündigung ist absolut unangemessen. Eine Abmahnung ist in dem Fall angemessen.

Handlungsmöglichkeiten hast du mehrere, die Frage ist, ob man dich vielleicht los werden will.

Als erstes suche das Gespräch mit deinem Chef und erkläre es. Ok wäre auch, wenn du ihm den Vorfall schriftlich so schilderst wie hier.
Ist der Chef gesprächsbereit und dann einsichtig, sollte er die Kündigung zurückziehen und dir stattdessen , wenn überhaupt, eine Abmahnung geben.

Wollen sie dich aber los werden, dann wird er sicherlich nicht gesprächsbereit sein. Dann würde ich sofort zum Arbeitsgericht/Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen.

Normalerweise geht die zu deinen gunsten aus. Ich bin natürlich kein RA daher kann ich natürlich auch keine Garantie geben, aber ich bin sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und das rechtfertigt keine fristlose Kündigung, denn du musst dich nicht dauernd wie das letzte behandeln lassen.
Cool wäre es, wenn du noch einen oder mehrere Zeugen hättest, die für dich aussagen.
Wünsch dir viel Glück. Mikmona

Hallo, leider ist das nicht mein Fachgebiet. Sorry

Hallo dasoo,

nein, ist sie nicht.
Du kannst deshalb meinem Erachten nach nicht gekündigt werden.

Gründe:

  • Den Kundenwunsch hast du erfüllt. Die Aufgabe ist daher erledigt und schon deshalb besteht zunächst kein Fehlverhalten. Abgesehen davon würde ich eine solche Klausel als nichtig betrachten, da dir der Arbeitgeber die Anweisungen gibt, welche Aufgaben du übernehmen sollst und nicht der Kunde. Deshalb ist eine Übertragung dieser wesentlichen Arbeitgeber-Pflicht gar nicht möglich.
  • Zudem hast du dem Kunden lediglich eine „Antwort“ gegeben - sonst nichts.
  • Den Kunden wirst du dadurch nicht ändern.
  • Deinen Chef auch nicht.

Mein Rat:
Gehe zu einem Anwalt. Er wird dir sagen, das hier ggf. ein Auflösungsvertrag in Frage kommen wird.
Grund: In diesem Fall dürfte das Vertrauensverhältnis gestört sein.

Wenn du das nicht willst wird er dir sagen, dass du maximal (wenn überhaupt) eine Abmahnung dafür bekommen kannst.

Viele Grüße
Andreas

hallo dasooo,

hier hilft nur ein Anwalt für Arbeitsrecht

Ricko

Hallo Dasooo,
da gibts nur eine Reaktion drauf: Sofort zum Anwalt und Kündigungsschutzklage erheben lassen.
Dazu ist es wichtig, die Frist einzuhalten (3 Wochen)!
Also, keine Zeit verschwenden!
Viel Erfolg!

Hallo,
da kann ich nicht weiter helfen,
ich würde zum Arbeitsgericht gehen und
um Hilfe bitten, dann zum Anwalt.
Gruß
Cress

Also ersteinmal halte ich unhöfliches Verhalten für keinen Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Allerhöchstens Beleidigungen. Aber auch die müssen nachweislich vorliegen. Bei unhöflichem Verhalten muss meines Erachtens erst abgemahnt werden.
Darüberhinaus ist die unhöfliche Behandlung ersteinmal eine Behauptung. Wenn durch anschwärzen schon gekündigt wird, hat Dein Arbeitgeber ganz schön Verschleiß. Meines Erachten muss ein Fehlverhalten nachgewiesen werden, damit es arbeitsrechtlich Konsequenzen haben kann. Eine Aufklärung hat nicht stattgefunden. Deshalb sehe ich gute Chance für eine Klage. Die würde ich in jedem Fall einreichen.

Von so einer Klausel im Arbeitsvertrag habe ich ja noch nie was gehört. Das klingt mir alles irgendwie wie eine Hintertür für den Arbeitgeber um sich von Zeit zu Zeit problemlos von Mitarbeitern trennen zu können. Sicher wird ein ordentlicher und höflicher Umgangston gegenüber Kunden in einem Dienstleistungsunternehmen vorausgesetzt aber es kommt immer mal zu kleineren „Reibereien“ und auch wenn es heißt der Kunde ist König" bedeutet das nicht automatisch, dass man sich als „Kunde“ alles erlauben kann. Ich bin der Meinung, nach so einem Vorfall hätte es maximal zu einer Abmahnung kommen dürfen, nicht aber zu einer fristlosen Kündigung. Ich bin natürlich kein Arbeitsrechtler und weiß nicht, was für rechtliche Handhabe man dagegen hat. Da kann dann eher ein Anwalt weiterhelfen.

Hallo,
mit dieser Begründung ist tatsächlich eine Kündigung denkbar. Gibts in dem Betrieb einen Betriebsrat, dann würde ich diesen kontaktieren. Ob eine fristlose Kündigung angemessen ist oder nicht, kann nur eine Rechtsberatung entscheiden, die den Vertrag und den Sachverhalt besser kennt. So kann ich das nicht beurteilen. Viel Erfolg.

Hallo,
ich bin zwar kein Rechtsanwalt aber die von Dir geschilderte Situation rechtfertigt keinesfalls eine fristlose Kündigung. Du solltest schnellstmöglich zum Arbeitsgericht und gegen diese Kündigung vorgehen. Nach Erhalt der Kündigung hast Du drei Wochen Zeit gegen diese Kündigung rechtlich vorzugehen.

Gruß
autodealer

Hallo dasoo,

auf jeden Fall musst Du sofort Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, es gilt eine Frist von 3 Wochen ab Zustellung! Geh sofort zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, wenn Du die Möglichkeit hast, lasse Dir von einer Gewerkschaft Deines Vertrauens einen empfehlen. Andernfalls ist jeder besser als keiner, er muss die Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen (innerhalb von 3 Wochen!). Du selbst kannst nichts machen, da das Kind jetzt schon im Brunnen liegt. Mach Dir sofort auch ein Gesprächsprotokoll, am Besten wörtlich aus Deiner Erinnerung. Mit allen Randdaten zu diesem Tag.
Der Belieferte hat KEINE Zeugen und Du leider auch ncht. Daraus sollte jeder Anwalt etwas machen können!

Was Du dann beim Anwalt klären musst: willst Du auf Wiedereinstellung klagen oder weil die Entlassung ungerechtfertigt auf Abfindungszahlung. Allerdings wird auch bei den Gerichtsverfahen gegen Kündiungen bei Klage auf Wiedereinstellung eine Abfindung angeboten, weil das sog. Vertrauensverhältnis gestört ist. Mehr läuft aber meist in aller Regel vor der Gerichtsverhandlung, weil es meist den AG peinlich ist ein Gerichtsverfahren laufen zu haben. Damit lässt sich arbeiten!

Für Dich gilt jetzt, schnell zum Rechtsanwalt, weil Fristen laufen! Und überlege Dir, wieviel Geld Du brauchst (Abfindung) für Dich, Dein Leben und bis Du eine neue Stelle findest!
Alles Gute
Susanne

Nicht nach 1,5Jahren im unbefristeten Arbeitsverhältnis. Es hätte zunächst auch eine Abmahnung erfolgen können, auf die Sie entsprechend reagieren können mit einer Darstellung Ihrer Sichtweise. Das Verhalten Ihres Arbeitgebers stößt bei mir auf Unverständnis wenn es denn dieser Vorfall ist der zur Kündigung führte. Holen Sie sich Rechtsbeistand über Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Anwalt f. Arbeitsrecht. Bitte beachten Sie das ein fristlose Kündigung den Tatbestand einer Sperrung des Arbeitslosengeldes zur Folge haben kann.

So wie sie ihren Konflickt schildern ist die fristlose Kündigung nicht rechtsmäßig !
Sie hätten vorher von ihrem AG drei schriftliche Abmahnungen erhalten müssen. Wenn dass der Fall ist, empfehle ich ihnen vor Gericht zuziehen uns ihren AG Aufwiedereinstellung zu verklagen.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht wird ihnen sicher alle weiteren Schritte erklären können. Die Aussicht auf ein positives Urteil sind sehr hoch.

Hey,
das tut mir leid. Ich empfehle in jedem Fall den Gang zum Anwalt bzw Gewerkschaft, denn „hab ich im Internet recherchiert“ ist meist kein stichhaltiges Argument gegenüber Arbeitgebern.
Leider hast du diesen Arbeitsvertrag ja auch unterschrieben, gängige Praxis ist aber, dass eine formgemäße Abmahnung (schriftlich) zu erst erfolgen muss.
Was ich nicht weiß, da hat vielleicht jmd anders eine Antwort drauf, was für dich gilt.
Viel Erfolg!!

MerleMeer