Hallo, liebe Gemeinde, noch ein Ratsuchender.
Vielleicht könnt ihr mir mit meinem Gang durch die Ämter weiterhelfen.
Meine jetzige Situation ist folgende:
Studium abgeschlossen (Biologie: Fachrichtung Ökologie, Naturschutz, Bodenkunde -ja, ich bereue manchmal -). Ich möchte jetzt eine 10-monatige Umschulung machen, die ich möglicherweise über Sozialhilfe finanzieren muß.
Wichtige Frage:
Werden meine Eltern vom Sozialamt zur Kasse gebeten, wenn ich Sozi beantrage?
Wie muß ich vorgehen bzgl. Umschulung ?: erst Arbeitsamt>arbeitssuchend melden, Alu beantragen, die Alu-Ablehnung zum Sozialamt tragen und dort Sozi beantragen ? Mit der möglichen Ablehnung wieder zum Arbeitsamt, das die Umschulung möglicherweise aus EU-Töpfen finanzieren kann ???
Wie sicher ist es, an diese Fördermittel ranzukommen ?
Wer hat denn in dieser Richtung schon Erfahrungen gemacht und kann mich beraten. Diese Laufbahn ist ja soo ungewöhnlich leider nicht in diesen Tagen.
Stephan.
alles kann ich nicht beantworten, aber soviel: Deine Eltern werden, wenn sie nicht selbst bedürftig sind, für deine Sozialhilfe in Regress genommen.
Prinzipiell gilt, dass die unmittelbaren Verwandten füreinander geradestehen müssen, wenn es um Lebensunterhalt geht.
Deine zweite Frage klingt kompliziert und scheint daher ein eher ungewöhnlicher Weg zu sein, dem möglicherweise der Erfolg versagt bleiben wird. Ich würde an deiner Stelle die Beratung des Arbeitsamtes zur Frage der Umschulung in Anspruch nehmen.
Gruß, bebro
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da du jung, gesund und arbeitsfähig bist, hast du sog. „Erwerbsobliegenheiten“, das heißt, du bist verpflichtet, deinen Lebensunterhalt durch Arbeit sicherzustellen. Daher können deine Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. (Das berührt natürlich nicht die Verpflichtung zum Unterhalt laut BGB, die Verwandte in gerader Linie untereinander haben, aber sozialhilferechtlich besteht kein Unterhaltsanspruch).
Ob dir allerdings das Sozialamt den Lebensunterhalt während einer Umschulung finanziert, bleibt wohl einer Einzelfallentscheidung vorbehalten. Grundsätzlich bist du nämlich bei Bezug von Sozialhilfe verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, um unabhängig von Sozialhilfe zu werden.