Uni, einschreibung, 'härtefall'

hi,
bin grad dabei mich für ein bwl studium zum sommersemester zu bewerben, dessen nc im winter bei 1,6 lag…mein abischnitt ist 2,9. meine frage jetzt: an der ruhr uni bochum besteht die möglichkeit einen persönlichen oder familiären grund anzugeben, wonach es einem nicht möglich ist auch nur ein wartesemester auf sich zu nehmen. nun ist mein bruder sowohl geistig als auch körperlich behindert und durch weitere krankheiten eingeschränkt und gebeutelt.
würde das als härtefall angesehen werden?
danke

michael

Hallo zurück,

nun ist mein bruder sowohl
geistig als auch körperlich behindert und durch weitere
krankheiten eingeschränkt und gebeutelt.

Inwiefern betrifft Dich das? Sorgst Du für ihn? Oder inwiefern würde es daher zu wie auch immer gearteten Beeinträchtigungen kommen, wenn Du nicht gleich studieren kannst?

Gruß sannah