hi,
bin grad dabei mich für ein bwl studium zum sommersemester zu bewerben, dessen nc im winter bei 1,6 lag…mein abischnitt ist 2,9. meine frage jetzt: an der ruhr uni bochum besteht die möglichkeit einen persönlichen oder familiären grund anzugeben, wonach es einem nicht möglich ist auch nur ein wartesemester auf sich zu nehmen. nun ist mein bruder sowohl geistig als auch körperlich behindert und durch weitere krankheiten eingeschränkt und gebeutelt.
würde das als härtefall angesehen werden?
danke
michael