Normalerweise wirst Du eiskalt aus dem Studium herausgezogen, so wurde mir zumindest auf dem Kreiswehrersatzamt einst gedroht.
Ich empfehle auch keine 7jährige Ersatzverpflichtung bei THW und dergleichen. Dort kannst Du auch einfach aus dem Studium abberufen werden (wie mir ebenfalls auf dem Kreiswehrersatzamt nebenbei gedroht wurde) - wenn ich mir die letzten 7 Jahre anschaue, was Katastrophen anbetrifft… also auch nicht zu empfehlen, wenn Du in Ruhe gelassen werden möchtest.
Geh einfach hin, tu Dir die 9 Monate geistige Umnachtung bzw. stumpfsinniges Dasein an, belege ein paar studienvorbereitende Kurse zum Ende und dann ist die Sache erledigt (für nicht unerhebliche finanzielle Entlohung: Laß Dich weit wegschicken [aber mit guter Zugverbindung], dann kannst Du Schweinekohle schon mit dem Fahrgeld machen).
MfG
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und bezieh in deine überlegungen mit ein, dass ein studium
recht schnell ein bis zwei semester länger gehen kann als
geplant.
wenn Du dann grad beim einbeziehen bist, solltest Du auch einbeziehen, daß eine Studiendauerverlängerung vom zukünftigen Arbeitgeber vielleicht schlechter beurteilt wird als der gleiche Zeitverlust durch den Wehrdienst. Zumal dieser bei der aktuellen Größe der Bw gar nicht sooo sicher ist.
Gruß
Axel
Ich empfehle auch keine 7jährige Ersatzverpflichtung bei THW
und dergleichen. Dort kannst Du auch einfach aus dem Studium
abberufen werden (wie mir ebenfalls auf dem Kreiswehrersatzamt
nebenbei gedroht wurde)
das ist, gelinde gesagt, Blödsinn!
Es stimmt, daß man beim Ersatzdienst eine gewisse Zahl von Stunden pro Jahr nachweisen muß, man kann aber nicht mal so eben für ein Semester oder so verpflichtet werden.
Bei einer Katastrophe kann ganz nebenbei theoretisch jeder! zur Hilfe herangezogen werden, aber nicht aus Köln, wenn in Brandenburg was passiert.
Auslandeinsätze sind grundsätzlich nur von Freiwilligen zu leisten.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, wenn man über 23 Jahre (was ja auf dich zutrifft) und/oder verheiratet ist, wollen/dürfen die einen nicht mehr. Ich weiß jetzt nur nicht, ob sich das auf die Musterung oder den Einberufungstermin bezieht. Bist du den schon gemustert? Und wie bist du eingestuft?
Hi
War es nicht sogar so, dass man zur Einschreibung an der Uni eine entsprechende Bescheinigung mitbringen musste, dass der Wehr- oder Ersatzdienst abgeleistet ist bzw. man freigestellt ist?
Ohne eine solche Bescheinigung hat jedenfalls die Uni Erlangen bisher meines Wissens keinen Studenten immatrikuliert.
Viele grüße
peherr
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wenn ich das STudium schnell durchziehe, werde ich wohl mit 24
fertig werden. Kommt danach noch der Wehrdienst?
Wurdest Du bereits gemustert?
Bist Du momentan freigestellt wegen Ausbildung oder Schule?
Für wie lange noch?
Höre überall ein Alter, nachdem nach dann nciht mehr
eingezogen wird. Doch genau weiss es in meinem Freundeskreis
keiner - weiss wer hier Näheres?
Ob Du eingezogen wirst hängt auch von Deinem Tauglichkeitsgrad und dem Ergebnis der EVP (Eignungs-und Verwendungsprüfung) ab.
Geh lieber auf Nummer sicher und frag schriftlich bei Deinem KWEA nach, ob es Dich wegen Berufsausbildung bis XYZ freistellt.
Meines Wissens hat die Bundeswehr momentan reichlich Leute, die gerne eingezogen werden wollen (alles ist besser als arbeitslos zu sein), weswegen nur selten Leute mitten aus einem Studium geholt werden.
Und hier noch ein link wegen des Höchstalters bzw. des Familienstandes:
Seit dem 1. Juli 2003 werden Verheiratete und in gleichgeschlechtlichen, eingetragenen Lebenspartnerschaften lebende Wehrpflichtige nicht mehr einberufen. Das Einberufungsalter wurde vom 25. auf das 23. Lebensjahr gesenkt. Vor dem Hintergrund der neuen Aufgaben der Bundeswehr werden ausschließlich Wehrpflichtige einberufen, die voll wehrdienstfähig („T1“) oder „verwendungsfähig mit Einschränkungen für besondere Tätigkeiten“ („T2“) gemustert wurden. Außerdem können sich Abiturienten und Fachoberschüler für eine Berufsausbildung vom Wehrdienst zurückstellen lassen. Diese Regelungen erfolgten im Vorgriff auf die Änderungen des Zivildienstgesetzes, die am 1. Oktober 2004 in Kraft traten.
wenn Du dann grad beim einbeziehen bist, solltest Du auch
einbeziehen, daß eine Studiendauerverlängerung vom zukünftigen
Arbeitgeber vielleicht schlechter beurteilt wird als der
gleiche Zeitverlust durch den Wehrdienst.
deine überlegung setzt voraus, dass man die freie wahl hat. manchmal hat man die aber nicht.
da der ursprungsposter nicht gesagt hat, in welchem semester er momentan ist, wäre es möglich, dass er noch am anfang ist und sich den studienablauf noch nicht vollständig verinnerlicht hat. da du ja auch an einer hochschule bist, wirst du die gründe ja kennen, wieso es manchmal länger dauert.
wie z.b.:
auslandssemester
klausuren wiederholen
veranstaltungen werden nicht angeboten, wenn man sie braucht
veanstaltungen werden angeboten, sind aber überfüllt
Hat ich mir schon gedacht - Du hättest aber erstmal deren Gesichter sehen sollte, als ich den Zivildienst erwähnt habe.
So schnell konnte man gar nicht gucken, wie sich der Himmel verfinsterte und der Tonfall ruppig wurde.
MfG
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deine überlegung setzt voraus, dass man die freie wahl hat.
manchmal hat man die aber nicht.
Wenn er keine Wahl hätte, bräuchte er hier nicht zu fragen.
da der ursprungsposter nicht gesagt hat, in welchem semester
er momentan ist, wäre es möglich, dass er noch am anfang ist
und sich den studienablauf noch nicht vollständig
verinnerlicht hat.
Das nennt man dann ja wohl freie Wahl.
da du ja auch an einer hochschule bist,
wirst du die gründe ja kennen, wieso es manchmal länger
dauert.
Gründe oder eher -wie meist- Ausreden?
wie z.b.:
auslandssemester
okay.
klausuren wiederholen
veranstaltungen werden nicht angeboten, wenn man sie braucht
veanstaltungen werden angeboten, sind aber überfüllt
krankheit zum unpassenden zeitpunkt
undsoweiter.
Allessamt keine akzeptable Ausrede für den zukünftigen Arbeitgeber.
Da heutzutage die Noten im Diplomzeugnis kaum noch aussagekräftig sind, ist die Studiendauer sehr wichtig geworden. Und das bleibt auch im Lebenslauf drin.
Gruß
Axel
vielen Dank für die ausführlichen Antworten, ich habe mich sehr gefreut
Ich habe jetzt einen chinesischen Pass und in China gibt es keine Wehrpflicht - die haben viel zu viele Menschen dort irgendwie
Nun unterhält unsere Uni mit einer sehr renommierten Uni (Tsinghua Universität, vielleicht kennt wer die…) in China ein tolles Austauschprogramm, an dem ich unbedingt teilnehmen wollte. Und die Voraussetzung ist, dass man Nicht-Chinese ist. Deswegen wollte ich mich einbürgern. Hört sich grotesk an - ich gebe meine chin. Staatsbürgerschaft ab, damit ich nach China studieren darf…
Deswegen wurde ich bisher noch nicht gemustert, aber ich habe kein Peil wie es mit Leuten, die während des Studiums die dt. Staatsbürgerschaft erlangt haben, hinsichtlich Wehrdienst ausschaut…
Uiuiui, jetzt wird’s komplizirt … *g*
Ganz ehrlich, keine Ahnung. Frag mal im Brett „Recht“ nach, die dürften davon mehr Ahnung haben. Bzw. auch unter „Militätpolitik“ und „Auslandspolitik“ könntest du Infos bekommen.
Außerdem würde ich - noch mit deinem chin. Pass - mal zum nächsten Kreiswehrersatzamt gehen und ganz frech fragen „Will Deutscher werden - muss ich mit einer Einberufung rechnen?“ Auch die Seite http://www.bundeswehr.de kann wahrscheinlich dann weiterhelfen. Falls ich jetzt total daneben liege und du dich in der Schweiz, in Österreich oder wo auch immer aufhältst: natürlich dann die entsprechende Nationalität deines Landes beim entsprechenden Amt angeben … *g*
Mal abgesehen davon: was spricht gegen die direkte Bewerbung mit chin. Staatsbürgerschaft an der chin. Uni?
Viele Grüße
peherr
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