Hallo zusammen,
an unserer Universität sind in letzter Zeit einige Umstrukturierungen gelaufen, so sind einige Magisterstudiengänge zu Bachelor-Studiengängen gemacht worden, andere ganz abgeschafft worden.
So auch mein Hauptfach. Da das Fach sehr klein ist, gab es immer nur einen Professor und somit auch nur einen Prüfungsberechtigten. Dieser geht nun in Rente und da das Fach sowieso gestrichen wurde, hat sich die Uni nicht darüm bemüht, rechtzeitig einen Nachfolger zu suchen, der die restlichen Magisterstudenten noch durch das Examen führt.
Meines Wissens nach ist die Uni verpflichtet, Studenten einen Abschluss zu ermöglichen, so dass man, wenn man als Magister angefangen hat und sie dann die Magisterstudiengänge abschaffen, sie einem noch die Zeit geben müssen, sein Studium zu beenden.
Offiziell ist dem auch so, da Prüfungen noch bis 2011 möglich sind.
Allerdings bin ich jetzt fertig, also scheinfrei, und bereit zur Magisterprüfung. Nur, dass es keinen Professor gibt, der mich prüfen kann.
Weiss jemand, ob die Universität verpflichtet ist, einen die Magisterprüfung ablegen zu lassen, sobald man prüfungsbereit ist oder hat sie das Recht zu sagen, dass ich jetzt noch ein oder zwei Semester Studiengebühren zahlen muss und meine Festanstellung nicht antreten kann, weil diese zum angestrebten Abschlusstermin beginnen würde?
Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung dazu, hat jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht oder sonst einen hilfreichen Hinweis?
Vielen Dank für eure Hilfe,
bytheway
Hallo,
Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung dazu, hat jemand
schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht oder sonst einen
hilfreichen Hinweis?
Also ich würde da als Erstes einmal bei einer anderen Uni (wenn möglich in der Nähe oder zumindest in einer interessanten Stadt) nachfragen, die dieses Fach noch anbietet, ob man dich dort prüfen kann.
Den Zusammenhang zwischen dem nicht vorhandenen Prüfer und den Semestergebühren für zwei Semester habe ich nicht verstanden.
Und sprich doch mal mit dem Arbeitgeber. Vielleicht zeigt er Verständnis für deine Situation und stellt dich trotzdem schon mal ein, sozusagen „unter Vorbehalt“ 
Schöne Grüße
Petra
Hallo bytheway,
Weiss jemand, ob die Universität verpflichtet ist, einen die
Magisterprüfung ablegen zu lassen,
das sollte der AStA Deiner Uni wissen und wenn es die Leutchen (noch) nicht wissen, dann mach ihnen heftig Beine.
Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung dazu, hat jemand
schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht oder sonst einen
hilfreichen Hinweis?
Auch das sollte über den AStA erfahrbar sein. Die sollten nämlich einen Rechtsanwalt an der Hand haben, der sich auf Prüfungsrecht spezialisiert hat. So war es zumindestens bei uns und auch bei anderen Hochschulen, wo ich es mitgekriegt habe.
Gandalf
Hallo,
vielen Dank schonmal. Das mit der Asta ist ne gute Idee, denen mach ich wirklich mal Beine, wenn die das nicht rausfinden können.
In einer anderen Stadt prüfen lassen geht leider nicht, da hab ich mich schon informiert, aber da muss es genau die Fächerkombination geben und da ist meine leider einmalig.
Wenn ich mich jetzt nicht zur Prüfung anmelden kann, muss ich den nächsten Prüfungstermin nehmen, der ist ein Semester später. Das würde bedeuten, Studiengebühren für ein Semester in dem ich nichts in der Uni mache ausser zu warten, und trotzdem nur 18 Std/Woche zu arbeiten, weil man als Student nicht mehr arbeiten darf. Urlaubssemester geht auch nicht, weil die Anmeldung beim Amt schon früher ist- und da muss man ordentlicher Student sein…
Moin,
das Problem kenne ich. zwar nicht ganz aus eigener Erfahrung (wir sind zwar gestrichen, laufen aber derzeit noch weiter), aber von Freunden.
Bei denen war das gar kein Problem. Da hat sich der pensionierte Prof gerne bereiterklärt, die Prüfungen noch durchzuführen. Die Uni hat bloß eine Art Ultimatum gestellt, bis wann diese Prüfungen stattgefunden haben müssen (waren damals zwei oder drei Semester nach Schließung des Instituts). War ok so, weil das Institut erst geschlossen wurde, nachdem lange keine Erstis mehr angenommen wurden und daher alle Studenten innerhalb des Ultimatums fertig werden sollten.
Frag doch mal den alten Prof.
LG
Hallo,Bei uns war es so dass das Fach mit der Verrentung des Profs gestrichen wurde. Danach mussten sie es aber noch 7 Jahre weiter Aufrechterhalten (ähnlich wie viele andere Studiengänge, bei einigen wurde allerdings bereits mehrere Semester zuvor auf die bevorstehende Streichung und Verlegung an einen anderen Studienort hingewiesen, wenn man die Papiere mit den Rückmeldeunterlagen bekam, war es irgendwo mit Aufgedruckt, bei allen).
Jedenfalls war es so, dass die Uni einen Lehrbeauftragten stellen musste und dafür eben jenen verrenteten Prof nahm, der gerne noch ein paar Seminare durchführte. So war es nach 7 Semestern möglich, dass noch alle Scheine bekamen. Danach darf ein emeritierter Prof auch noch Prüfungen abnehmen, wenn er erst mal Ordentlicher Prof war, dann darf der das bis er vom Stuhl kippt. Allerdings dürfen auch Fachfremde Profs in anderen Fächern Lehren, da die Venia Legendi formal eigentlich nicht auf ein Fach beschränkt ist (praktisch machen die das natürlich nicht, da es keinen Sinn macht, ist noch ein Überbleibsel, als man mehr Fächer als Profs hatte).
Näheres dazu findest du vermutlich im Hochschulgesetz (für alle) und in der Magisterprüfungsordnung deiner Uni. Alternativ sofern keinerlei Magisterprüfungsordnung mehr auf den Webseiten zu finden ist, eben Prüfungsordnungen vergleichbarer Fächer bzw. Abschlüsse (die Mag-PO güldet ja meist für alle Magfächer, wenns die nicht mehr gibt eben Master/BAch. nachsehen und evtl Dipl. oder eine alte Magisterprüfungsordnung von der Stupa besorgen). Auch die bisherige Studienordnung würde ich da nochmal befragen, was die so sagt bezüglich Magisterprüfung.
Was macht den die Studierendenvertretung (Supa, Senatsstudi etc?)Die solltet ihr mal auf das Problem ansetzen.
Und klärt auch gleich wie es später mit dem Promotionsrecht aussieht, das ist derzeit eher unser Problem, da das Fach ganz gestrichen wurde und neue Prom.Vorhaben nicht mehr angenommen werden, ausser man würde das Fach über eine andere Fak. studieren (Dr. med gehtabetr nun mal nicht für Historiker.) Den Studiengang gibt es aber allenfalls noch in den USA und in China, entsprechend einseitig ausgerichtet…
Gruß Susanne