Folgende Frage: Angenommen, es wird ein Prüfungstermin (schriftlich, ca. 100 Prüflinge) angesetzt. Dieser Termin ist ca. drei Monate nach der Veröffentlichung des Termins. Sobald der Termin steht, plant (und bucht) ein Student einen Urlaub, denn die besagte Prüfung sollte die letzte für das Semester sein.
Morgens am Prüfungstag sieht noch alles „normal“ aus, nur kein Prüfer erscheint. Auf Nachfrage erfahren die Prüflinge, die alle rund 'ne Stunde gewartet haben, dass die Prüfung am ursprünglichen Termin ausfallen würde und ein neuer Termin angesetzt wurde. Dieser Termin liegt aber „mitten im Urlaub“.
Was hat der Student jetzt für Möglichkeiten? Außer den Urlaub oder die Prüfung ausfallen zu lassen, meine ich? Ein Arbeitnehmer hat ja immerhin die Möglichkeit, sich die Kosten erstatten zu lassen, wenn der Urlaub bereits beim Buchungstermin genehmigt war. Wie sieht das bei Studenten aus?
liegt der Termin denn in den offiziellen Ferien?
Ansonsten sieht es wohl schlecht aus.
es gibt an den Hochschulen keine „Ferien“, es gibt nur eine „vorlesungsfreie Zeit“, die u.A. dafuer da ist, Vorlesungsstoff zu lernen und Pruefungen abzulegen.
Zum Thema: Sind Fristen eingehalten worden? Normalerweise muss ein Pruefungstermin x Wochen vor der Pruefung feststehen und man muss sich fuer die Pruefung rechtzeitig anmelden koennen. Das waere (IMHO) die einzige Stelle, an die man anknuepfen kann, ob man das will, ist eine andere Frage.
der neue termin liegt vier tage nach dem alten - und wurde
erst beim alten termin verkündet
An der Bautiefschule Posemuckel IV ist das lt. Pruefungsordnung erlaubt. Falls du nicht in Posemuckel studieren solltest, schau in der Pruefungsordnung deiner Universitaet/Fakultaet nach.
Was hat der Student jetzt für Möglichkeiten? Außer den Urlaub oder die Prüfung ausfallen zu lassen, meine ich? Ein Arbeitnehmer hat ja immerhin die Möglichkeit, sich die Kosten erstatten zu lassen, wenn der Urlaub bereits beim Buchungstermin genehmigt war. Wie sieht das bei Studenten aus?
Zunächst einmal heißt das heutzutage Studierender und die können einen Antrag auf Beurlaubung einreichen, der dann anerkannt wird oder nicht. Ansonsten stellt sich eben die Frage, wie die Prüfungszeiten sind. Das ist die dritte Zeit neben Vorlesungs- und vorlesungsfreier Zeit. Meist sind das mehrere Wochen, innerhalb derer dann die Prüfungen stattfinden und konkrete Termine festgelegt werden.
Netterweise muss das nicht unieinheitlich sein, sondern es kann sich zwischen den Fakultäten unterscheiden. Aber es sind alles erwachsene, selbstständige und des Lesens kundige Menschen, die da studieren, also sollte das funktionieren.
Solange es innerhalb dieser Prüfungszeit ist und nur etwas nach hinten verlegt wird, sieht das nach gewonnener Lebenserfahrung aus. Auch sowas kann (und sollte vielleicht sogar) ein Studium vermittlen. Es wird doch schonmal vorgekommen sein, dass Vorlesungen ausgefallen oder verschoben wurden. Das kann bei solchen Prüfungen naturgemäß auch sein. So ein Prof. kann auch mal krank werden oder sonstwie verhindert sein. Und dann? Prüfung fällt aus. Wiederholung erst im nächsten Jahr, weil immer nur im WS? Na da wäre was los.
Im konkreten Fall stellt sich nun die Frage, ob man die Prüfung sausen lässt oder ob man daran teilnimmt. Die Uni wird einem jedenfalls nicht die Kosten für eine urlaubsreise in der Prüfungszeit erstatten.