Uniform tragen?

Hallo!

Ich hab mal eine Frage, hoffe ich bin in diesem Forum richtig.

Ich will mir günstig 'ne Bundeswehr-Uniform (Luftwaffe, Hauptmann) bei eBay kaufen für den Karneval
Da ich aber nicht beim Bund bin und auch nie war, darf ich die ja prinzipiell nicht tragen.
Ich hatte früher schon mal eine Uniform (Heer, Gefreiter) getragen am Karneval ohne Probleme zu bekommen, aber das war „auf dem Dorf“, dieses Jahr will ich auch nach Köln aufn Karneval.
Könnte ich da irgendwelche Probleme bekommen? Falls es echt verboten ist, wäre wenigstens die Strafe „unbedeutend“ niedrig?

Vielen Dank schon mal,
Grüße

Könnte ich da irgendwelche Probleme bekommen?

§ 132a StGB
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

"(1) Wer unbefugt
[…]
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind."

Wenn du auf eine private Karnevalsveranstaltung gehst ist das Tragen auf dieser Veranstaltung (nicht auf dem Weg dorthin oder zurück) kein Problem, ansonsten steht die Strafbarkeit im Raum, da ändert auch Karneval oder Fasching nichts d’ran.

Der Staat hat verständlicher Weise den Anspruch, dass sich der Bürger darauf verlassen kann, dass auch das in einer Uniform steckt, was „drauf steht“, bzw. wonach sie aussieht.

Gruß Andreas

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.

Gehört das zu den Sachen die echt so bestraft werden oder ist eher zu erwarten, dass man 'ne Verwarnung oder sowas bekommt?

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen
Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder
Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln
ähnlich sind."

Gibts irgendeine Möglichkeit, damit eine Uniform nicht mehr „zum Verwechseln ähnlich“ ist?

Und wenn ich mir jetzt eine Wehrmachts oder NVA Uniform besorgen würde, müsste das doch erlaubt sein? Ich benutze ja keine Uniform, mit der ich mich als „echter“ Soldat ausgeben würde, oder?

Gruß,
Frederik

Guten Abend!

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.

Gehört das zu den Sachen die echt so bestraft werden oder ist
eher zu erwarten, dass man 'ne Verwarnung oder sowas bekommt?

Jimi Hendrix kam stets mit einer Ermahnung davon :wink:

Bei einer Kleinigkeit wie deiner dürfte die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Allerdings wirst du die Uniform los sein.

Gibts irgendeine Möglichkeit, damit eine Uniform nicht mehr
„zum Verwechseln ähnlich“ ist?

Natürlich.
Färben, Abzeichen entfernen, Aufnäher draufnähen … Es gibt halt keine objektive Grenze dafür, ab wann die Verwechslungsgefahr gebannt ist.

Und wenn ich mir jetzt eine Wehrmachts oder NVA Uniform
besorgen würde, müsste das doch erlaubt sein?

Rein „historische Uniformen“, die nicht mit aktuellen verwechselt werden können, betrifft der 132a nicht.

NVA sollte kein Problem sein, bei der Wehrmachtsuniform müssen aber auf jeden Fall die ‚verbotenen Symbole‘ runter, welche zwar nicht den 132a betreffen, dafür aber andere Bereiche des StGB.

E.T.

Gehört das zu den Sachen die echt so bestraft werden oder ist
eher zu erwarten, dass man 'ne Verwarnung oder sowas bekommt?

Probiers aus und frag das dann Staatsanwalt oder Richter. :wink:

Gibts irgendeine Möglichkeit, damit eine Uniform nicht mehr
„zum Verwechseln ähnlich“ ist?

Wenn du eiune Uniform trägst wohl nicht. Deswegen ist es eine Uniform. Du könntest sie nur soweit abwandeln, dass sie eben nicht mehr wie eine Uniform aussieht.

Die Formulierung „zum Verwechseln ähnlich“ erweitert die Norm sogar noch massiv, da sie damit auf alle Kleidungsstücke erweitert wird, sofern sie nach außen hin bei einer unbedarften Person den Gesamteindruck erwecken könnten eine Uniform zu sein.

Und wenn ich mir jetzt eine Wehrmachts oder NVA Uniform
besorgen würde, müsste das doch erlaubt sein?

Dann kann auch das strafbar sein, wenn dich deswegen jemand für einen Soldaten hält.

Ich benutze ja keine Uniform, mit der ich mich als „echter“ Soldat :ausgeben würde, oder?

Du erwartest aber, dass jeder weiß, wie solche Uniformen aussehen und zu welcher Organisation sie gehören. So läuft das aber nicht.

Der Hauptteil der deutschen Bevölkerung ist nicht in der Lage hier groß zu differenzieren und das ist ausschlaggebend.

Gruß Andreas

Bei einer Kleinigkeit wie deiner dürfte die Sache wegen
Geringfügigkeit eingestellt werden. Allerdings wirst du die
Uniform los sein.

Nein, in so einem Fall wird es wohl in 99,99% der Fälle einen Strafbefehl geben
Die Straftat (übrigens ein Offizialdelikt) richtet sich explizite gegen schutzwürdige Interessen des Staates und die öffentliche Ordnung, da gibt es keine „Geringfügigkeit“.

Natürlich.

Färben, Abzeichen entfernen, Aufnäher draufnähen … Es gibt
halt keine objektive Grenze dafür, ab wann die
Verwechslungsgefahr gebannt ist.

Abzeichen entfernen bringt nicht viel bis gar nichts, da diese den Gesamteindruck im Normalfall nicht verändern.
Und eben weil es kaum eine objektiv erkennbare Grenze gibt wird es hier eher „im Zweifel gegen den Angeklagten“ heißen.

Rein „historische Uniformen“, die nicht mit aktuellen
verwechselt werden können, betrifft der 132a nicht.

Was voraussetzen würde, dass die rein historische Uniform auch als historisch erkennbar ist. Das funktioniert bei Pickelhaube und Dreispitz, aber nicht bei Uniformen von Wehrmacht und NVA, die den Uniformen der Bundeswehr stark ähneln.

Gruß Andreas

Bei einer Kleinigkeit wie deiner dürfte die Sache wegen
Geringfügigkeit eingestellt werden. Allerdings wirst du die
Uniform los sein.

Die Straftat (übrigens ein Offizialdelikt ) richtet sich
explizite gegen schutzwürdige Interessen des Staates und die
öffentliche Ordnung, da gibt es keine „Geringfügigkeit“.

Versuch das mal zu belegen bevor du mir solche Weisheiten verkaufst … Stichwort 153 StPO.

Färben, Abzeichen entfernen, Aufnäher draufnähen … Es gibt
halt keine objektive Grenze dafür, ab wann die
Verwechslungsgefahr gebannt ist.

Abzeichen entfernen bringt nicht viel bis gar nichts, da
diese den Gesamteindruck im Normalfall nicht verändern.

d’accord

Rein „historische Uniformen“, die nicht mit aktuellen
verwechselt werden können, betrifft der 132a nicht.

Was voraussetzen würde, dass die rein historische Uniform
auch als historisch erkennbar ist.

Das sagte ich doch selbst schon.

Das funktioniert bei
Pickelhaube und Dreispitz, aber nicht bei Uniformen von
Wehrmacht und NVA, die den Uniformen der Bundeswehr stark
ähneln.

Kühne Aussage.

Manche Jogginganzüge ähneln der BW-Uniform deutlich mehr :wink:

E.T.

Moin

Da ich aber nicht beim Bund bin und auch nie war, darf ich
die ja prinzipiell nicht tragen.

Nimm doch lieber ne Uniform aus einem nicht-mehr-bestehenden-Staat, z.B. NVA- or Nazi-Uniform. Ist sowieso origineller fürn Karneval.
Gruß,
Branden

Färben, Abzeichen entfernen, Aufnäher draufnähen … Es gibt
halt keine objektive Grenze dafür, ab wann die
Verwechslungsgefahr gebannt ist.

Ist jetzt wahrscheinlich schon zu spät, aber ich denke die Tatsache, dass Fasching ist, wird die Verwechslungsgefahr deutlich senken. Trotzdem sollte es ein, auch aus der Entfernung, deutlich sichtbares Differenzierungsmerkmal geben.

Ich hatte mal mit einem solchen „Fall“ zu tun gehabt, allerdings handelte es sich damals um Punker, die BW-Parker getragen haben. Laut der Polizei, die damals die Leute angehalten hat, reicht es, wenn man von den Uniformen die Dienstgrade und die Hoheitsabzeichen entfernt …