uniprüfung

hallo,
ich hab nur mal eine allg. frage.
gibt es einen fachanwalt der sich mit unifragen wie z.b. nicht korrekte prüfungen, nicht zugelassen zur eine prüfung u.s.w. auskennt.
wenn ja, wie finde ich so einen speziallisten!

vielen dank für antworten.
gruß

dirk

Hallo Dirk!

Wenn es um Prüfungsverfahren etc. geht, musst du einen Anwalt für Verwaltungsrecht suchen. Den findest du in den gelben Seiten unter „Verwaltungsrecht“.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

… super, vielen dank für die schnelle antwort. auf dem währe ich nicht gekommen. klingt aber logisch, jetzt wo ich es lese.

Hallo Dirk!

Wenn es um Prüfungsverfahren etc. geht, musst du einen Anwalt
für Verwaltungsrecht suchen. Den findest du in den gelben
Seiten unter „Verwaltungsrecht“.

… super, vielen dank für die schnelle antwort. auf dem
währe ich nicht gekommen. klingt aber logisch, jetzt wo ich es
lese.

…wozu es allerdings zu sagen gilt, dass Prüfungen fast gar nicht justiziabel sind und nur in sehr engen Ausnahmefällen gerichtlich überprüft werden können.

Levay

…wozu es allerdings zu sagen gilt, dass Prüfungen fast gar
nicht justiziabel sind und nur in sehr engen Ausnahmefällen
gerichtlich überprüft werden können.

Tatsächlich? Das ist mir neu. Viel bedeutender ist m.E., daß bis zum Verfahrensende der Prüfling oftmal schon höhere Weihen erlangt hat, als die, um die es in dem Verfahren geht. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem jemand in einem Verfahren bzgl. seiner Bankkaufmannsgehilfenprüfung Recht bekam, nachdem er bereits ein BWL-Studium nebst MBA abgeschlossen hatte.

Gruß,
Christian

…in diesem fall geht es aber um einen schein den man bekommen muß um zum statsexamen zugelassen zu werden. wenn man den nicht bekommt muß man ein jahr warten bis zur nächsten prüfung und man verliert ein ganzes jahr vom studium.

…wozu es allerdings zu sagen gilt, dass Prüfungen fast gar
nicht justiziabel sind und nur in sehr engen Ausnahmefällen
gerichtlich überprüft werden können.

Levay

…wozu es allerdings zu sagen gilt, dass Prüfungen fast gar
nicht justiziabel sind und nur in sehr engen Ausnahmefällen
gerichtlich überprüft werden können.

Tatsächlich?

Tatsächlich.

Das ist mir neu.

Du siehst, man kann vom Dümmsten noch was lernen. Das Bundesverfassungsgericht nennt so was „Funktionsgrenzen der Rechtsprechung“.

Prüfungsentscheidungen gehören zum Verwaltungsrecht. Im Verwaltungsrecht sind Entscheidungen durch Gerichte grds. voll überprüfbar. Grenzen gibt es zum einen bei Ermessensentscheidungen und zum anderen bei unbestimmten Rechtsbegriffen und Beurteilungsspielräumen. Es gibt bei letzterem nur vier anerkannte Standardfälle, in denen die Überprüfbarkeit durch das Gericht beschränkt wird; dazu gehören Prüfungsentscheidungen.

Normalerweise geht man auch bei unbestimmten Rechtsbegriffen immer von einer gerichtlichen Überprüfbarkeit aus. Es gibt also eine Fiktion, nach der nur „eine“ Subsumtion die richtige ist. Bei Prüfungsentscheidungen aber kann man die rechtmäßige Auslegung der Maßstäbe schon deshalb nicht überprüfen, weil sich eine Prüfungssituation gar nicht exakt wiederholen lässt.

Von der Ausnahme gibt es aber auch wieder Ausnahmen. Wenn ein Examenskandidat in Jura im Strafrecht nur zwei Minuten befragt würde, wäre das ein so offenkundiger und wesentlicher Beurteilungsfehler, dass das Gericht hier einschreiten kann. Wenn ein Jurastudent in einer Klausur eine Theorie vertritt, die auch der Bundesgerichtshof anerkennt, kann der Professor nicht, weil er gegen diese Theorie ist, dies als Fehler anstreichen.

Levay

Das glaube ich dir ja gern, aber darum geht es doch gar nicht. Es geht nur darum, ob und inwieweit eine Prüfung überhaupt nachvollziehbar ist, was Bedingung dafür ist, dass sie gerichtlich überprüft werden kann. Wie wichtig oder unwichtig die Prüfung ist, spielt keine Rolle.

Levay

Kosten/Nutzen

…in diesem fall geht es aber um einen schein den man bekommen
muß um zum statsexamen zugelassen zu werden. wenn man den
nicht bekommt muß man ein jahr warten bis zur nächsten prüfung
und man verliert ein ganzes jahr vom studium.

Hi,

du schreibst leider zuwenig zu den umständen. War jemand durchgefallen (rechtmäßig/unrechtmäßig)???
Man sollte auch überlegen, ob man as alles in kauf nehmen möchte, wegen eines jahres…
An meiner uni gabs mal einen vorfall, bei dem auch jemand wegen einer prüfung klagen wollte.
Man gab ihm zu überlegen, daß dieser jemand (egal ob mit oder ohne erfolreicher klage) dann bei so ziemlich jedem menschen, und vor allem prüfern, verschissen hätte.
Die möglichen folgen kannst du dir sicher selbst ausmalen…

LG Alex:smile:

Hallo Dirk,

ich weiß nicht, wo Du studierst. Wenn ich mich aber recht entsinne, kann man Tiermedizin in Deutschland nur überhalb des Weißwurstäquators studieren. Wenn Du also nicht in Bayern oder Baden-Württemberg eingeschrieben bist, dürftest Du Mitglied einer verfassten Studierendenschaft sein. Auch wenn die ASten sich häufig wie die letzten Chaoten gerieren (sind sie ja meistens auch), haben sie doch ein paar sehr gute Angebote für ihre Mitglieder. An vielen Unis gehört eine kostenlose Rechtsberatung in Sachen Verwaltungsrecht dazu. An meiner Uni in Münster haben wir beispielsweise einen begnadeten Verwaltungsrechtler, der schon Dutzende Klagen von Studieren gegen die Universität bzw. das Land NRW erfolgreich durchgeboxt hat. Deshalb mein Tipp: Einfach mal beim AStA nachfragen.

Grüße,

Matthias

Hallo Matthias,

ich weiß nicht, wo Du studierst. Wenn ich mich aber recht
entsinne, kann man Tiermedizin in Deutschland nur überhalb des
Weißwurstäquators studieren.

wie kommst Du denn darauf? Meinst Du, die Ludwig-Maximilian-Universität in München hat sich auf den Weg nach Norden gemacht: http://www.vetmed.uni-muenchen.de/ ?

Gruß, Karin

Hallo Karin,

Asche auf mein Haupt!

Ich hatte nur Berlin, Hannover, Leipzig und Gießen in Erinnerung. Und die müssten alle Asten haben…

Gruß,

Matthias