Unisex Tarif in der KFZ Versicherung

Liebe WWW Gemeinde,

ich habe folgende Frage:

Ich (Männlich/ 23J/ 4 Jahre Führerschein) nutze zur Zeit den SFR meiner Großmutter. Zum kommenden Jahr möchte ich die KFZ Versicherung wechseln.

Wird der finanzielle Nutzen der aus der Geschlechterangleichung für mich entsteht durch den Nachteil für die Großmutter als Versicherungsnehmerin wieder eingeholt oder kann sich der Wechsel zu Unisex-Konditionen durchaus lohnen?

Sind die Unisex-Konditionen bereits abschließbar, sofern der Versicherungsbeginn der 01.01.13 ist?

Gruß und Dank

Liebe WWW Gemeinde,

Hallo.

ich habe folgende Frage:

Ich (Männlich/ 23J/ 4 Jahre Führerschein) nutze zur Zeit den
SFR meiner Großmutter. Zum kommenden Jahr möchte ich die KFZ
Versicherung wechseln.

Wird der finanzielle Nutzen der aus der
Geschlechterangleichung für mich entsteht durch den Nachteil
für die Großmutter als Versicherungsnehmerin wieder eingeholt
oder kann sich der Wechsel zu Unisex-Konditionen durchaus
lohnen?

Wieso soll es einen Nutzen daraus geben? Frauen sind die statistisch besseren Autofahrer? Wenn entstünde ein Nachteil!

Sind die Unisex-Konditionen bereits abschließbar, sofern der
Versicherungsbeginn der 01.01.13 ist?

Bei den meisten Gesellschaften noch nicht. Diese warten im Sachgeschäft noch mit der Umstellung.

Gruß und Dank

Gerne!

Viele Grüße aus Saarbrücken

Claude Burgard
Fachwirt Versicherungen / Finanzen (IHK)
unabhängiger Versicherungsmakler

http://www.versicherung-sb.de

Liebe WWW Gemeinde,

Hallo.

ich habe folgende Frage:

Ich (Männlich/ 23J/ 4 Jahre Führerschein) nutze zur Zeit den
SFR meiner Großmutter. Zum kommenden Jahr möchte ich die KFZ
Versicherung wechseln.

Wird der finanzielle Nutzen der aus der
Geschlechterangleichung für mich entsteht durch den Nachteil
für die Großmutter als Versicherungsnehmerin wieder eingeholt
oder kann sich der Wechsel zu Unisex-Konditionen durchaus
lohnen?

Wieso soll es einen Nutzen daraus geben? Frauen sind die
statistisch besseren Autofahrer? Wenn entstünde ein Nachteil!

Eben darum die Frage, da die Hauptnutzung durch mich (Männlich, 23J) den Beitrag eklatant steigen lässt und beim Unisex-Tarif für mich nicht nachvollziehbar ist ob der finanzielle Vorteil den ich als Hauptnutzer des Fahrzeugs daraus ziehen würde, den höheren Beitrag für die Versicherungsnehmerin übersteigt.

Sind die Unisex-Konditionen bereits abschließbar, sofern der
Versicherungsbeginn der 01.01.13 ist?

Bei den meisten Gesellschaften noch nicht. Diese warten im
Sachgeschäft noch mit der Umstellung.

Gruß und Dank

Gerne!

Viele Grüße aus Saarbrücken

Claude Burgard
Fachwirt Versicherungen / Finanzen (IHK)
unabhängiger Versicherungsmakler

http://www.versicherung-sb.de

Hallo,

Wieso soll es einen Nutzen daraus geben? Frauen sind die
statistisch besseren Autofahrer? Wenn entstünde ein Nachteil!

deshalb wird der UP doch bei Einführung der U6 Tarife (als Mann) einen Vorteil haben!!!

Gruß
tycoon

Wieso soll es einen Nutzen daraus geben? Frauen sind die
statistisch besseren Autofahrer? Wenn entstünde ein Nachteil!

Eben darum die Frage, da die Hauptnutzung durch mich
(Männlich, 23J) den Beitrag eklatant steigen lässt und beim
Unisex-Tarif für mich nicht nachvollziehbar ist ob der
finanzielle Vorteil den ich als Hauptnutzer des Fahrzeugs
daraus ziehen würde, den höheren Beitrag für die
Versicherungsnehmerin übersteigt.

Sorry, ich stehe auf dem Schlauch.

Mit dem Wechsel der Versicherung bleibt doch immernoch die Oma die Versicherungsnehmerin, oder?

Ja natürlich, aber der Enkel immernoch der Hauptnutzer. Da der Enkel den Beitrag jedoch maßgeblich erhöht stellt sich die Frage ob der Kostenanteil den der ENKEL verursacht durch die Einführung der Unisex Tarife soweit günstiger wird, dass es den höheren Kostenanteil für die OMA als VN aufwiegt.

Hallo.

Für mich ist die Frage in sich nicht stimmig.

Der Enkel verteuert die Police = korrekt
Der Enkel wäre aber teurer dran wenn er nicht den SFR der Oma nutzen würde = auch korrekt, stimmt´s?
Die Oma könnte aufgrund von Unisex teurer werden, der Enkel günstiger = Frage die (zumindest ich) heute nicht beantwortet werden kann.

Fakt ist: Unisex gilt nicht rückwirkend. D.h. wenn du JETZT noch einen Vertrag mit Beginn 1.1.13 abschließt, dann bekommst du auch noch die Bi-Sex-Konditionen.

SOLLTE unisex günstiger sein, so kannst du den Versicherer nach dem 21.12.2012 immernoch bitte auf unisex umzustellen. Der wird sich dem Wunsch wohl nicht entziehen.

Ich hoffe, die Sache wurde damit zufriedenstellend beantwortet.

Grüße
CB

bei den meisten Versicherer gibt es nur einen Beitragsunterschied für mitfahrende Personen, wenn diese unter 23 Jahre alt sind (junge Nutzer).
In deinem Fall wirkt sich der Unisex Tarif nicht aus, da die Versicherungsnehmereigenschaft nicht auf dich übertragen wird.

Allerdings sollte man bei einem Versicherer-Wechsel zum 01.01.2013
darauf achten, dass in den meisten Fällen der Versicherungsbeitrag teurer wird, bzw. die Leistung schlechter.
Denn wir haben seit ca. 2 Jahren eine ständige Preisanhebung bei Kfz-Versicherungen.

Hallo,

„in Zahlen“ kann diese Frage hier niemand beantworten, selbst wenn wir wüssten, welcher Versicherer das derzeit ist.

Dass die Großmutter weiblich ist, wirkst sich ein Stück positiv aus, vor allem ist es aber wohl der hohe SFR (= viele schadenfreie Jahre), wordurch Deine Prämie derzeit niedrig gehalten wird.

Wenn Du selbst den Vertrag abschließt, wirst Du Du wohl einige SF-Jahre verlieren, und somit wird der Unisex-Effekt mehr als aufgefressen.

Grüße, M

Sind die Unisex-Konditionen bereits abschließbar, sofern der
Versicherungsbeginn der 01.01.13 ist?

Bei den meisten Gesellschaften noch nicht. Diese warten im
Sachgeschäft noch mit der Umstellung.

… und ignorieren damit verbindliche EU-Vorgaben, die ab Dezember 2012 in deutschem Recht umgesetzt werden, was wiederum u. a. von der BaFin überwacht wird??

Hallo Herr Burgard,

wir hatten ja schon mal die „Diskussion“ und wahrscheinlich wird Nordlicht diesen Beitrag wieder löschen, weil ich mir eine Richtigstellung erlaube.

Aber es kann doch wirklich nicht angehen, dass ein Vers.-Makler die wichtigsten gesetzlichen Änderungen der letzten 100 Jahre offenbar nicht kennt?! BITTE lesen Sie sich doch die betreffenden Bestimmungen wenigstens mal durch, bevor Sie solche Auskünfte geben. Es ist peinlich für das Forum, vor allem aber für Sie selbst.

Grüße, M

Es ist peinlich für das Forum, vor
allem aber für Sie selbst.

Grüße, M

Wenn ich Ihnen jetzt eine Richtigstellung Ihrer Richtigstellung gebe, werden Sie dann in Zukunft solch lächerliche Posts unterlassen?

Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass alle NACH dem 21.12.2012 POLICIERTEN Verträge auf Unisexbasis kalkuliert sein müssen.

Wenn ich HEUTE (also vor dem 21.12.2012) einen Antrag stelle, selbst mit Beginn NACH dem 21.12.2012, dann gilt HEUTIGES Recht.

Ende, Schluss, Aus und Basta!

Sehr schade, dass manche hier Ihre notorischen Abneigungen gegen Menschen verschiedenster Coleur nicht unterbinden können.

Viele liebe Grüße aus dem Saarland
Claude Burgard

@MOD: Sofern derselbe Meinung, bitte beides löschen. DANKE

2 Like

Hallo,

Sind die Unisex-Konditionen bereits abschließbar, sofern der
Versicherungsbeginn der 01.01.13 ist?

Unisex-Tarife können erst nach dem 21.12.2012 abgeschlossen werden.
Bei Abschluss bis zum 21.12.2012 besteht eine Besitzstandwahrung der Bisex-tarife.
Allerdings kann auf Antrag der Vertrag in 2013 auf die dann gültigen Beiträge umgestellt werden.

Dies müsste bei allen deutschen Versicherungsunternehmen so zutreffen.

Gruß Merger