Hallo. liebe Sandra
Deine Vermutung, dass die Außenwand auf der Balkonseite aller Wahrscheinlichkeit nicht den Bauvorschriften hinsichtlich der Dämmung dieser Außenwand entspricht. Im Notfall kannst Du dies von der unteren Bauaufsicht des Landkreises überprüfen lassen.
Dessen ungeachtet ist davon auszugehen, dass dies der fall ist. Das heißt, dass die Wohnung im Bereich des Wohnzimmers mit einem erheblichen Mangel behaftet ist (§ 535 BGB).
535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
In solchen Fällen empfiehlt es sich , dem Verwalter unverzüglich den Mangel schriftlich anzuzeigen (erforderlichen falls persönlich im Beisein eines Zeugen zu Überbringen oder in den Briefkasten abzulegen). Ebenfalls empfiehlt es sich, einen Termin zu setzen, bis zu welchem der Mangel beseitigt sein sollte. Gleichzeitig sollte man darauf hinweisen, dass, sofern nichts unternommen wird diesen Mangel zu beheben, eine entsprechende Mietminderung geltend gemacht wird an dem ihm der Mangel mitgeteilt wurde (dies gilt auch rückwirkend), wenn bereits vor einer Zeit dem Vermieter dieser Mangel bereits angezeigt wurde. Grundlage der Mietminderung ist die Bruttomiete.
Sollte der Vermieter den gesetzten Termin verstreichen lassen ohne den Mangel beheben zu lassen, hast Du die Möglichkeit dem Vermieter nochmals eine kurze Nachfrist zu setzen. Dabei weist Du ihn daraufhin, sollte wider Erwarten von seiner Seite nichts unternommen werden den Mangel beseitigen zu lassen, Du einen Handwerker beauftragen wirst, den Mangel zu beheben. Für die entstehenden Kosten wirst Du ihn entsprechend seiner Schadensersatzpflicht die entstehenden Kosten mit der Miete aufrechen. (§536 BGB)
§ 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
§ 536a BGB Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
- der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
- die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.
Liebe Sandra, das wäre das wesentliche was ich zu Deiner frage mitteilen könnte. Sollten jedoch noch Fragen sich ergeben, bin ich gerne bereit diese zu beantworten und Hinweise zu geben.
Ich gehe davon aus, dass, wenn man an der Außenwand des Balkons eine Wärmeisolierung mit einem 60 mm starken Styrodur verkleidet das Problem zu beheben ist. Das Material ist nicht all zu teuer. Ein Fachmann kann die isolierplatten in kurzer zeit anbringen. Auf die Oberfläche muss eine Glasfaserfolie aufgebracht werden, die dann mit einer guten Fassadenfarbe zu überstreichen ist.
Füge ein entsprechende Beispiel bei.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
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Fassadenplatte EPS 035 WDV 500 x 1000 mm
Art. Nr.: 002003001001016
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Die Polystyrol-Systeme überzeugen durch ihre hervorragende Wirtschaftlichkeit und durch ihre ökologischen Vorteile. Sie zeichnen sich durch ihre leichte Verarbeitkeit und günstiges Preis-/Leistungsverhalten bei gleichzeitig hohen Dämmwerten aus.
Zur Beachtung: Bei VWS-Styropor-Plattenstärken über 100 mm ist oberhalb jeder Öffnung eine Mineralwolle-Lamellenplatte von mindestens 20 cm Breite und 30 cm seitlichem Überstand (rechts und links der Öffnungen) anzubringen!
Abmessung:
500 x 1000 mm
Der genannte Preis bezieht sich auf 1 qm. Abgabe nur in ganzen Verpackungseinheiten möglich.
ich wohne zur Miete in einer superschönen Wohnung. Einzigster Negativpunkt: Unsere Wohnung hat Fußbodenheizung, was ja relativ teuer ist. Die Heizung ist so eingestellt, dass die Kinderzimmer, Küche, Bad und Flur über den Tag angenehm sind. Manche Heizbereiche habe ich dabei gar nicht an.
Im Wohnzimmer (großer Raum) habe ich alle Teile (Wohnzimmer ist in 4 Heizbereiche aufgeteilt) komplett an - morgens ist es soweit auch okay. Im Laufe des Tage kühlt der Raum aber sehr schnell aus. Es breitet sich von der Außenwand (1 großes Fenster, 1 Balkontür) immer weiter aus Richtung Innenwand. Wenn man die Außenwand des Wohnzimmers anfühlt, ist die deutlich kühler als alle anderen Außenwände der Wohnung.
Als wir hier eingezogen sind, wollte ich einen langen Nagel in die Wand schlagen. Dies gelang mit 2 Schlägen, da war der Nagel komplett weg. In alle anderen Wände in der Wohnung einen Nagel zu bekommen, war jeweils ein Kraftakt. Daher gehe ich davon aus, daß sie Wand hohl ist. Ein Nachbar hat mir erzählt, dass der den gesamten Winter über die Polster seiner Balkonmöbel an die Wand lehnt um die Kälte abzuhalten.
m Laufe des vergangenen Winters bildete sich oben in der Ecke schwarze Flecken. Auf meinen Verdacht, es wäre Schimmel, wurde mir vom Hausverwallter ein Gutachter geschickt. Dieser stellte fest, dass dort oben eine Kältebrücke sei, wo sich der Staub absetzt. Daraus könne Schimmel werden, wäre jetzt noch keiner und ich solle es einfach abputzen.
Meine Couch hat eine U-Form. Wenn ich vor der Wand sitze, ist meine zur Außenwand hinzeigende Schulter immer kalt.
Mein Problem ist einfach, dass ich zum Einen sehr viel Heizkosten für den Raum zahle und andererseits trotzdem friere.
Ist dies ein Grund meinen Vermieter anzuschreiben? Und wenn ja, was wären seine Pflichten bzw. Möglichkeiten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit vielen Grüßen aus dem Sauerland
Sandra