Unitiymediakabel

Hallo. Folgende Situation.
Mehrfamilienhaus. Im EG sind Geschäfte vorhanden. Im Og Wohnung mit Balkon, die über Flachdach zu erreichen sind. Zumindest über eine Haushälfte.
Die meisten Mieter gucken TV über Satellitenanlage. Obwohl das Haus aus den 90ger Jahren ist fehlen Anschlüsse für Kabel TV in den Wohnungen. Neuer Nachbar zieht ein. Will unbedingt Kabel TV Anschluss. Jemand von der Unitiy Media kommt raus, bohrt einfach Löcher in die Seitenwand des Hauses, verlegt Kabel Kanal und steht dann einfach vor dem Balkon des Nachbarn und fragt ob er was dagegen hätte wenn das TV Kabel über dem Balkon herlaufen darf, also unterhalb der Balkonuberdachung für den Nachbarn. Erklärung anders wäre es nicht möglich, obwohl es möglich wäre um die andere Haushälfte nur eben mit mehr Kabel.
Mieter denkt nicht viel nach und duldet die Kabelverlegung.
Im Nachhinein bereut er es mit Gedanken wie zb. Was wäre wenn er mit Nachbarn Streit hätte und diese hätten auch noch Probleme mit dem TV Kabel im Bereich des Balkons, und müssten auf sein Balkon, was er bei Streit nicht zulassen würde. Oder was wenn man zb. Eine zusätzliche Markise oder anbringen möchte und das Kabel ist im Weg?
Hat man dann Recht das Kabel einfach zu entfernen wobei der Nachbar dann kein TV Empfang mehr hat? Wie gesagt das Kabel wurde geduldet verlegt über den Balkon des Nachbarn. Das kostet ja eigentlich auch Geld.
Oder darf Unitymedia dann Ärger machen weil keine Dienste am Nachbarn geleistet werden können?
Danke

Äh, das wäre etwas gewesen, was mit dem Vermieter und nicht mit dem Mieter zu klären gewsen wäre!

Das sind jetzt aber auch keine Fragen, die noch verbindlich im Rahmen eines Forums geklärt werden können, viel Glück dem Mieter!

Und weiter an Daggi29:
und ist und zwar hurtig! Der Vermieter, nicht Du, kann nämlich den Rückbau verlangen. Einfach Löcher in Annderleuts Wände zu bohren, Kabel über Anderleuts Balkon zu legen ist an Dummdreistigkeit kaum noch zu überbieten. ramses90

Das stimmt ja wohl nicht so ganz. Es ist mein Balkon für dessen Nutzung ich zahle. Und ich kann sehr wohl den rückbau des Kabels verlangen da es ein zweckentfremdung meines Balkons ist

Wozu brauchst du dann noch das Forum? Mach es einfach. Es ändert allerdings nichts daran, dass der Vermieter und nicht du primär sein Einverständnis hätte erklären müssen!

Übrigens, solltest du mit dem Gedanken spielen

anzubringen, wäre auch ein Gespräch mit dem Vermieter zu empfehlen!

Aus der Beschreibung heraus kann ich keine verminderte Nutzbarkeit erkennen.

Ich erkenne eine Sachbeschädigung durch das Bohren der Löcher, daraus erwächst ein Anspruch durch den Eigentümer. Dies ist der Vermieter (bei einer Eigentümergemeinschaft ist die Außenwand dagegen Gemeinschaftseigentum).
Ich erkenne dazu eine Besitzstörung, Ansprüche daraus kann der Besitzer, also der Mieter, erheben. Da vor der Leitungsverlegung gefragt wurde, kann ich aber keine verbotene Eigenmacht erkennen.

Hättest du nicht zugestimmt, könntest du auf Rückbau klagen, weil die Optik deines Balkons gestört wurde.
So bleibt der Weg über den Eigentümer der Wand, dem man auch sagen sollte, wenn z.B. keine rostfreien Schrauben benutzt wurden - oder dass die Fassade dadurch verschandelt wird und vielleicht nun auch andere Mieter auf die Idee kommen könnten, Kabel an der Fassade verlegen zu lassen.

Und der wiederum müßte das dann auf einer Eigentümerversammlung zur Abstimmung stellen, sofern es nicht einen Generalbeschluß zum Thema Markisen gibt. Falls nicht: es handelt sich um eine bauliche Veränderung, die nicht nur mehrheitlich, sondern sogar allstimmig zu beschließen ist.

Gruß
C,

Wo das Kabel herumliegt oder -hängt, ist nur das kleinere der Probleme. Allein mit dem Wanddurchbruch sind wir im Bereich der baulichen Veränderung, die allstimmig von der Eigentümerversammlung zu beschließen ist. Sofern es keinen diesbezüglichen Beschluß der Eigentümerversammlung gibt und einer der Eigentümer mit der Baumaßnahme ein Problem hat, hat der neue Nachbar das Problem, daß er nicht nur zurückbauen muß, sondern ggfs. Schadenersatz zu leisten hat. Von den Gerichtskosten ganz zu schweigen. Saublöde Idee also.

Und was das Kabel angeht: auch der Mieter muß zustimmen, ja, aber vor allem der Eigentümer. Dem würde ich als allererstes mal Bescheid sagen. Wenn der das Kabel nicht dulden will, dann kann der Nachbar auch in diesem Fall den Rückbau veranlassen und bezahlen und natürlich bei UM weiter zahlen, bis die Kündigungsfrist um ist. Was UM und der Eigentümer da untereinander ausgekaspert haben, ist da erst einmal zweitrangig.

Gruß
C.