Hallo zusammen,
ich würde mich über eine rechtliche Einschätzung des folgenden, fiktiven Falles freuen.
Person X zahlt keine GEZ Gebühren und bestellt sich einen Internet, Telefon und Digital-TV Anschluss bei Unitymedia. Zur Installation erscheint ein Techniker, der alles einrichtet. Zum Zeitpunkt der Installation befindet sich ein Fernseher in der Wohnung, an welchem alles gestetet wird. Auch ein Notebook ist vorhanden.
Nun kommt die GEZ mit einer Forderung über Gebührennachzahlung und einer Zwangsanmeldung an.
Person X hatte allerdings Fernseher und Notebook zum Zeitpunkt der Unitymedia Inbetriebnahme nur ausgeliehen und ist nicht mehr im Besitz derer. Person X möchte den Unitymedia ausschließlich zum telefonieren nutzen.
Wie sollte Person X sich nun verhalten? Darf Unitymedia überhaupt die personenbezogenen Daten rausgeben? Könnte man hier rechtliche Schritte einleiten? Es ist ja offensichtlich, dass die GEZ die Daten von Unitymedia erhalten hat.
Dies ist ja nur ein fiktiver Fall, gab es vielleicht sogar schon vergleichbare reale?
Danke für euren Rat!
Viele Grüße
Hi,
Der Anmeldung widersprechen indem man wahrheitsgemäß sagt, dass kein GEZ pflichtiges Gerät bereit gehalten wird und das eine Anmeldung auf Angabe falscher Tatsachen erfolgte.
Falls dies abgelehnt wird der Ablehnung widersprechen und einen juristisch haltbaren Grund verlangen, hier mit Anwalt drohen.
Das nächste Schreiben dem widersprochen werden kann wäre der Gebührenbescheid, das einzige Dokument dem ein Rechtsmittelbehelf beiliegt.
Wenn dieser Abgelehnt wird klagen.
www.gez-boykott.de
Hallo,
Person X hatte allerdings Fernseher und Notebook zum Zeitpunkt
der Unitymedia Inbetriebnahme nur ausgeliehen und ist nicht
mehr im Besitz derer. Person X möchte den Unitymedia
ausschließlich zum telefonieren nutzen.
Vorsicht: Damit wurden die Geräte von Person X bereitgehalten - auch wenn es nur für einen Tag war. Damit wären sie für diesen Tag (bzw. für diesen Monat, drunter geht ja nicht) anzumelden und wieder abzumelden gewesen.
Und hier kommt das nächste Problem: Abmeldung geht nicht rückwirkend. (Oder hat Person X die Geräte vielleicht sogar brav angemeldet und auch gleich wieder abgemeldet, und hat sich nur grad nicht dran erinnert, und der Brief ist komischerweise nicht angekommen…
).
Ich sähe folgende Möglichkeiten:
- Abmeldung sofort (nochmal) abschicken, dann muss man wenigstens nur noch bis einschließlich diesen Monat zahlen,
- Das Risiko einzugehen, zu sagen, dass man nie ein Empfangsgerät hatte. Dies scheint mir aber nicht kalkulierbar zu sein.
Die Weitergabe der Daten war sicher nicht rechtens - aber würd man beweisen können, dass hier Daten unrechtmäßig weitergegeben wurden?
Viele Grüße
Markus
Damit wurden die Geräte von Person X bereitgehalten
- auch wenn es nur für einen Tag war. Damit wären sie für
diesen Tag (bzw. für diesen Monat, drunter geht ja nicht)
anzumelden und wieder abzumelden gewesen.
Doch, die GEZ arbeitet tagesgenau. Wenn du mal deinen Fernseher abmeldest, wirst du sehen, dass man dann tagesgenau abrechnet.
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Doch, die GEZ arbeitet tagesgenau. Wenn du mal deinen
Fernseher abmeldest, wirst du sehen, dass man dann tagesgenau
abrechnet.
Nicht, dass ich dir nicht mehr glauben würden als der GEZ - aber warum behaupten die dann was anderes?
http://www.gez.de/online_service/abmelden/
„Eine Abmeldung ist nur für die Zukunft und für volle Kalendermonate möglich.“
Andererseits steht dort auch, dass man die Abmeldung begründen muss, was meines Wissen rechtlich nicht haltbar ist, auch wenn die GEZ das gern hätte.
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Hallo
Andererseits steht dort auch, dass man die Abmeldung begründen
muss, was meines Wissen rechtlich nicht haltbar ist, auch wenn
die GEZ das gern hätte.
Die GEZ hat das Recht auf eine Abmeldebegründung.
Es geht in den Streitfällen immer nur darum, in wie weit sie Gründe hinterfragen darf, bzw. akzeptieren muss.
Gruß, DW.
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Müllentsorgung
Die GEZ hat das Recht auf eine Abmeldebegründung.
D.h. wenn mein einziges Rundfunkempfangsgerät, ein Radaudiowecker kaputt ist, schicke ich den Sondermüll einfach als Abmeldebegründung mit. So einfach kann man seinen Elektronikschrott loswerden. Interessant.
Gruß
Stefan
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Die GEZ hat das Recht auf eine Abmeldebegründung.
D.h. wenn mein einziges Rundfunkempfangsgerät, ein
Radaudiowecker kaputt ist, schicke ich den Sondermüll einfach
als Abmeldebegründung mit. So einfach kann man seinen
Elektronikschrott loswerden. Interessant.
Im Deutschbrett wird man dir bestimmt gerne den Unterschied zwischen einer Begründung und Elektronikschrott erklären.
Ansonsten empfehle ich den Runkfunkgebührenstattsvertrag zu lesen, insbesondere §3 Anzeigepflicht.
Aktuelle Fassung
Ansonsten empfehle ich den Runkfunkgebührenstattsvertrag zu
lesen, insbesondere §3 Anzeigepflicht.
… das dürfte die aktuelle Fassung sein:
http://www.gez.de/e160/e161/e392/Staatsvertrag.pdf
Gruß
Stefan
Stimmt, da steht tatsächlich „Grund“ drin.
Aber ein Grund wäre doch wohl „kein Fernseher mehr da“. Tät ich meinen.
Gruß,
Markus
Ansonsten empfehle ich den Runkfunkgebührenstattsvertrag zu
lesen, insbesondere §3 Anzeigepflicht.
… das dürfte die aktuelle Fassung sein:
http://www.gez.de/e160/e161/e392/Staatsvertrag.pdf
Und was steht da unter $3(2) Punkt 9. ?
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Stimmt, da steht tatsächlich „Grund“ drin.
Aber ein Grund wäre doch wohl „kein Fernseher mehr da“. Tät
ich meinen.
Jein, _etwas_ genauer sollte man doch sein, falls man nicht auf ein Frage- und Antwortspiel mit der GEZ steht 
Zum Beispiel: Fernseher verkauft, Fernseher defekt und verschrottet, Fernseher verschenkt, usw. Diese Gründe reichen üblicherweise aus und werden von der GEZ akzeptiert, wenn man dann noch pseudo-genau ist, um so besser (am 31.7.2010 um 23.17 persönlich und in beisein der Ehefrau im Teich auf Willi’s Kuhwiese versenkt) 
Viele machen den Fehler und melden nur ab: „seit dem 1.8.2010 bin ich kein Rundfunkteilnehmer mehr“. Daraufhin sagt dann die GEZ: „das akzeptieren wir nicht“ und der betreffende schlägt dann hier auf und beschwert sich 
Gruß, DW.
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Hallo,
Aber ein Grund wäre doch wohl „kein Fernseher mehr da“. Tät
ich meinen.
Jein, _etwas_ genauer sollte man doch sein, falls man nicht
auf ein Frage- und Antwortspiel mit der GEZ steht 
es reicht völlig aus, wenn man als Grund nennt, dass man kein Gerät mehr zum Empfang bereithält. Zu einem „Frage- und Antwortspiel“ gehören in übrigen immer zwei: Einer der fragt, einer der antwortet.
Keiner muss aber angefragte Details nennen, wenn er hierzu nicht verpflichtet ist.
Gruß
S.J.
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Hallo,
Die Weitergabe der Daten war sicher nicht rechtens - aber würd
man beweisen können, dass hier Daten unrechtmäßig
weitergegeben wurden?
Klar, indem man einfach sagt:
Ich habe keinen Fernseher und auch nie einen gehabt,
dann kommen die schon damit raus wer den TV in der
Wohnung gesehen haben will oder auch nicht ;
Gruss
PC-Shark