Universität: Urlaub & Semesterferien

In unserem Institut (Uni) ist es für Mitarbeiter ausschließlich während der Semesterferien gestattet, Urlaub zu nehmen. Selbst einzelne Tage wöhrend des Semesters müssen beim direkten Vorgesetzten peinlicherweise genau begründet werden. Auf der anderen Seite betreiben wir gar keine auf das Semester beschränkte Lehre. Die Beschränkung gilt auch für technische und sonstige Mitarbeiter, die sowieso keine Lehre betreiben. Gibt es Kongresse oder andere Veranstaltungen, bei denen unsere Anwesenheit gefordert und vorausgesetzt wird, fallen die natürlich auch oft in die Semesterferien. Das schränkt die Zeit, in der man Urlaub nehmen kann, zusätzlich ein und macht die Planung schwierig, da ja auch noch Partner, evtl. Kinder, und sonstige Angehörige zu berücksichtigen sind.

Meine Frage: Gibt es eine solche Regel generell an Universitäten ? Wie ist das im Arbeitsrecht geregelt ? Wo ist die Grenze, bis zu der der Vorgesetzte darüber entscheiden kann, ob ich meine mir zustehenden Rechte auch in Anspruch nehme ?

Hallo,

ausschließlich während der Semesterferien

meinst Du wirklich die Semesterferien oder meinst Du die vorlesungsfreie Zeit?
Gruß
loderunner (ianal)

Danke für Deine schnelle Reaktion.

Ich nehme an, gemeint ist die vorlesungsfreie Zeit. Also: Kein Urlaub während der Vorlesungszeiten (ob man jetzt Vorlesungen gibt oder nicht - völlig egal). Gilt auch für Handwerker, TAs, Sekretärinnen, Tierpfleger etc. Erst recht für wiss. Mitarbeiter, auch wenn sie überhaupt keine Lehre machen. Oder wenn die Lehre, die sie machen, gar nicht ins Semester fällt (aus welchen Gründen auch immer, die details sind nicht wichtig).

Hallo,

Ich nehme an, gemeint ist die vorlesungsfreie Zeit.

Dann mach Dir mal klar, wie lang die Vorlesungszeiten eigentlich sind. Bei uns an der FH sind das zweimal 12 Wochen. Da kann man nun wirklich nicht von unzumutbaren Einschränkungen sprechen, jeder Saisonbetrieb in Tourismuszentren ist da weit mehr eingeschränkt.
Aber: ianal!
Gruß
loderunner

Dann mach Dir mal klar, wie lang die Vorlesungszeiten
eigentlich sind. Bei uns an der FH sind das zweimal 12 Wochen.
Da kann man nun wirklich nicht von unzumutbaren
Einschränkungen sprechen, jeder Saisonbetrieb in
Tourismuszentren ist da weit mehr eingeschränkt.
Aber: ianal!

Muß ich den letzten Ausruf verstehen ?

Nun, in einem Touristenzentrum mit Saisonbetrieb gibt es ganz klar nachvollziehbare Erfordernisse des Betriebsablaufs.
Gibt es die auch in dem von mir geschilderten Fall?

Seinen Urlaub nicht einer bestimmten Zeit nehmen zu können, die die Hälfte des Jahres ausmacht, ist eine Einschränkung (ob zumutbar oder nicht, war nicht gefragt).

Freue mich auf Antworten, die auf meine Frage (s.o.) eingehen.

Meine Frage: Gibt es eine solche Regel generell an
Universitäten ? Wie ist das im Arbeitsrecht geregelt ? Wo ist
die Grenze, bis zu der der Vorgesetzte darüber entscheiden
kann, ob ich meine mir zustehenden Rechte auch in Anspruch
nehme ?

An meiner Uni ist diese Regel nicht in Stein gegossen. Die diesbezüglichen Regeln werden bei uns auf unterster Ebene gemacht. Mein Lehrstuhlchef hält es so, dass generell Urlaub außerhalb der Vorlesungszeit genommen werden sollte, aber wer im Semester keine Lehre hat oder den Urlaub so legt, dass er klar nicht mit der Lehre und sonstigen Verpflichtungen kollidiert, bekommt ihn auch im Semester genehmigt.

Ich glaube nicht, dass es arbeitsrechtlich mit derartigen Urlaubsregeln ein Problem gibt, solange der Urlaub noch ausreichend planbar bleibt. Aber wie für meinen Vorredner gilt IANAL (I Am Not A Lawyer).

Viele Grüße,
Sebastian

Auch wenns für Deutsche etwas danach klingt war das keine Beleidigung. :smile:

IANAL steht für
„I am not a lawyer“, auf deutsch sinngemäß
„Ich bin kein Jurist“