Universitäts Prüfungsordnung

Hallo!

Heute hat sich leider überraschender Weise ein Problem bezüglich unserer Prüfungsordnung ergeben. Dieses bezieht sich auf den Satz:

„Zu Prüfungen des Vertiefungsstudiums kann nur zugelassen werden, wer alle Module des
Basisstudiums erfolgreich abgeschlossen hat. Abweichend hiervon kann auch zugelassen
werden, wem nicht mehr als 15 Leistungspunkte aus dem Basisstudium fehlen. Diese Ausnahme
ist beschränkt auf 2 Module aus dem Vertiefungsstudium und ist nur bis einschließlich
zum 5. Fachsemester möglich.“

Uns wurde vorher gesagt:

Man könne 15 Leistungspunkte mit ins Vertiefungsstudium mitnehmen, ohne irgendwelche gesonderten Regelungen.
Dies scheint jetzt nicht mehr der Fall zu sein.
Könnte mir bitte jemand irgendwie die letzten Sätze verständlicher machen, da ich der deutschen Sprache als Auslandsstudent nicht 100% mächtig bin.

Des weiteren würde ich gerne wissen, wie rechtlich gesehen die PO rückwirkend wirkt.

Sprich: Veröffentlichung und Bekanntmachung 2009, jedoch rückwirkend bis 2006.

Danke!

Hallo,
ob die geänderte Prüfungsordnung für Dich gilt oder nicht, solltest Du am besten mit dem Prüfungsamt direkt besprechen. Da kommt es nicht nur auf die neue Prüfungsordnung und die dort genannten Übergangsfristen an, sondern auch auf die, die Du unterschrieben hast, als Du das Studium begonnen hast (z.B. ob dort drinsteht, dass die Prüfungsordnung geändert werden kann).

"Zu Prüfungen des Vertiefungsstudiums kann nur zugelassen
werden, wer alle Module des
Basisstudiums erfolgreich abgeschlossen hat. Abweichend
hiervon kann auch zugelassen
werden, wem nicht mehr als 15 Leistungspunkte aus dem
Basisstudium fehlen.

Das ist vermutlich das gleiche wie in der ursprünglichen PO.

Diese Ausnahme
ist beschränkt auf 2 Module aus dem Vertiefungsstudium und ist
nur bis einschließlich
zum 5. Fachsemester möglich."

Und das ist vermutlich die Änderung. Das bedeutet, dass nicht irgendwelche 15 Punkte fehlen dürfen, sondern nur dann, wenn sie aus nicht mehr als zwei Modulen fehlen. Und sie müssen spätestens bis zum 5.Fachsemester nachgeliefert werden.

Als Auslandsstudent solltest Du einen Tutor haben, der speziell für Auslandsstudenten zuständig ist und sich damit besser auskennt. Oftmals gibt es Sonderregelungen für Auslandsstudenten, deshalb sprich ihn auf das Thema an.

Gruß
loderunner (kein Experte, nur Mitarbeiter einer FH)

Hallo loderunner,

Diese Ausnahme
ist beschränkt auf 2 Module aus dem Vertiefungsstudium und ist
nur bis einschließlich
zum 5. Fachsemester möglich."

Und das ist vermutlich die Änderung. Das bedeutet, dass nicht
irgendwelche 15 Punkte fehlen dürfen, sondern nur dann, wenn
sie aus nicht mehr als zwei Modulen fehlen. Und sie müssen
spätestens bis zum 5.Fachsemester nachgeliefert werden.

sicher, dass die Module aus dem Basisstudium gemeint sind, wenn hier Vertiefungststudium steht.

Ich hätte das so gelesen, dass man höchstens zwe Prüfungen des Vertiefungsstudiums ablegen darf, bevor man nicht die fehlenden aus dem Basisstudium erledigt hat.

Gruß, Karin

Hallo,

Ich hätte das so gelesen, dass man höchstens zwe Prüfungen des
Vertiefungsstudiums ablegen darf, bevor man nicht die
fehlenden aus dem Basisstudium erledigt hat.

beim zweiten Lesen sehe ich das auch so. Danke und * für die Korrektur!
Gruß
loderunner

„Zu Prüfungen des Vertiefungsstudiums kann nur zugelassen
werden, wer alle Module des
Basisstudiums erfolgreich abgeschlossen hat. Abweichend
hiervon kann auch zugelassen
werden, wem nicht mehr als 15 Leistungspunkte aus dem
Basisstudium fehlen. Diese Ausnahme
ist beschränkt auf 2 Module aus dem Vertiefungsstudium und ist
nur bis einschließlich
zum 5. Fachsemester möglich.“

Soweit Du die Regelung zitiert hast, sagt sie ja gar nichts darüber aus, ob man irgendwelche Punkte aus dem Basisstudium „ins Vertiefungsstudium mitnehmen“ (was immer das heissen soll) kann oder dies nicht (mehr) tun kann. Hier steht ja nur, dass man das komplette Basisstudium absolviert haben muß. Wenn man das komplette Basisstudium bis auf 15 Punkte geschafft hat, dann kann man bereits in zwei Vertiefungsmodulen loslegen. Allerdings gilt diese Ausnahme nur nur bis zum 5. Semester - anders gesagt: wer nach dem 5. Semester das Basisstudium immer noch nicht gebacken hat, der darf ab dem 6. Semester nur noch die fehlenden Basispunkte angehen, aber keine weiteren Vertiefungspunkte mehr.

Ist aber klasse formuliert, da waren Profis am Werk :wink:

Schönen Abend,
scionescire