Universum Inkasso GmbH

Hallo,

mal angenommen jemand bekommt einen Zwangsvollstreckungsbescheid von seiner Obergerichtsvollzieherin anch Hause geschickt. Dabei handelt es sich um eine Vollstreckungssache der Universum Inkasso GmbH.

Jedoch hat man von diesen Inkasso Unternehmen zuvor noch nie was gehört bzw. etwas zugeschickt bekommen. Nach Durchsicht der Unterlagen versuchte man herauszufinden, ob man jedoch in der Vergangenheit doch mal etwas vergessen hat. Jedoch findet man nichts über dieses Unternehmen bzw. es liegt nichts schriftliches vor. Das Unternehmen möchte gerne 391.16 Euro haben. Es gibt jedoch weder eine Aufstellung der Kosten noch zugegangene Mahn schreiben.

Für was ist dieses Unternehmen überhaupt zuständig. Man liest vieles über Internetabos, Versandhandel, und ungedeckte Kontos beim bezahlen mit der Karte.

Kann es eigentlich sein das die Sache gleich an die Gerichtsvolzieherin geht ohne vorher Mahnbescheide erhalten zu haben.

Ist über dieses Unternehmen etwas bekannt?

Wie kann der jenige sich jetzt verhalten wo ihm angedroht wird das am 29. Januar eine Zwansvollstreckung erfolgen soll.

P.S. Übrigens hat der jenige das Geld um die Sache gleich aus dem Weg zu räumen, jedoch möchte der Beschuldigte bevor er zahlt gerne wissen wofür eigentlich ???

Ist das alles so rechtlich Ok?

Vielen dank

DAniel

Hallo

Hallo,

mal angenommen jemand bekommt einen
Zwangsvollstreckungsbescheid von seiner
Obergerichtsvollzieherin anch Hause geschickt. Dabei handelt
es sich um eine Vollstreckungssache der Universum Inkasso
GmbH.

Jedoch hat man von diesen Inkasso Unternehmen zuvor noch nie
was gehört bzw. etwas zugeschickt bekommen. Nach Durchsicht
der Unterlagen versuchte man herauszufinden, ob man jedoch in
der Vergangenheit doch mal etwas vergessen hat. Jedoch findet
man nichts über dieses Unternehmen bzw. es liegt nichts
schriftliches vor. Das Unternehmen möchte gerne 391.16 Euro
haben. Es gibt jedoch weder eine Aufstellung der Kosten noch
zugegangene Mahn schreiben.

Für was ist dieses Unternehmen überhaupt zuständig. Man liest
vieles über Internetabos, Versandhandel, und ungedeckte Kontos
beim bezahlen mit der Karte.

Kann es eigentlich sein das die Sache gleich an die
Gerichtsvolzieherin geht ohne vorher Mahnbescheide erhalten zu
haben.

Ist über dieses Unternehmen etwas bekannt?

Wie kann der jenige sich jetzt verhalten wo ihm angedroht wird
das am 29. Januar eine Zwansvollstreckung erfolgen soll.

P.S. Übrigens hat der jenige das Geld um die Sache gleich aus
dem Weg zu räumen, jedoch möchte der Beschuldigte bevor er
zahlt gerne wissen wofür eigentlich ???

Ist das alles so rechtlich Ok?

Dem Beschuldigten dürfte in der Vergangenheit einiges durch die Lappen gegangen sein. Ein GV kommt nur mit einem RECHTKRÄFTIGEN TITEL ins Haus. Das ist somit rechtlich sicher ok… anders geht es gar nicht… das GV tätig wird

Vielen dank

DAniel

LG
Mikesch

Was ist, wenn der „Beschuldigte“ (???) nie Post bekommen hat? Dann würde hier doch einiges für einen versuchten Betrug sprechen, oder?

Ich finde die Geschichte jedenfalls eigenartig.

Levay

Was ist, wenn der „Beschuldigte“ (???) nie Post bekommen hat?
Dann würde hier doch einiges für einen versuchten Betrug
sprechen, oder?

Ich finde die Geschichte jedenfalls eigenartig.

trotzdem ist der Titel erst mal rechtskräftig und wenn GV unterwegs ist, dann auch vollstreckbar. Sollte dies wirklich anders sein, muss sich der Beschuldigte eben im Zivilverfahren wehren. Mein Bekannnter ist GV und sowas ist Ihm noch nicht untergekommen, man sollte aber niemals nie sagen…

Levay

Mikesch

Frohesneueszusammen,

also erstmal gefällt mir das Wort „Beschuldigter“ nicht, denn es geht nicht um ein Strafverfahren. Bleiben wir doch mal bei „Schuldner“.

Für den Rest gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die Inkassofirma arbeitet als Vertreter eines Gläubigers (z.B. Versandhaus). Dann sollte aber irgendwo in der Post auch der Name des Gläubigers stehen
  • Die Inkassofirma arbeitet in eigenem Namen und zwar dann, wenn sie einen Titel aufgekauft hat. Irgendein Gläubiger (z.B. ein Versandhaus) hat seine Forderung gegen Bezahlung an diese Inkassofirma abgetreten.

Wie die Vorschreiber schon sagten: ohne vollstreckbaren Titel würde die Gerichtsvollzieherin nicht tätig werden. Den Titel müsste sie nennen bzw. zeigen können. Dort steht nicht zwangsläufig der Name der Inkassofirma drin, sondern ggf. auch der Name des urspünglichen Gläubigers. Der muss aber den Titel irgendwie erwirkt haben, z.B. Vollstreckungsbescheid, Urteil, KFB etc. und das dürfte dem Schuldner normalerweise nicht entgangen sein. (Oder es ist eine Verwechslung, das kommt auch vor, aber sehr selten)

Gruss Hans-Jürgen
***

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trotzdem ist der Titel erst mal rechtskräftig und wenn GV
unterwegs ist,

Wenn!

Wenn der Schuldner nie vorher Post bekommen hat, dann finde ich das immer noch sehr merkwürdig. Es ist Grund genug zu überprüfen, ob das Schreiben wirklich von einem Gerichtsvollzieher kommt.

Levay

Huhu!

Kann es eigentlich sein das die Sache gleich an die
Gerichtsvolzieherin geht ohne vorher Mahnbescheide erhalten zu
haben.

Sowas passiert schon mal. Ich hatte beispielsweise mal einen Mandanten, bei dem ist das gesamte Mahnverfahren über die Adresse der Schwester gelaufen, und weil auf dem Briefkasten der gleiche Nachname steht, galten alle Bescheide als ordnungsgemäß zugestellt. Von angeblichen Forderungen erfuhr er also erst, als es an die Vollstreckung ging.

Wie kann der jenige sich jetzt verhalten wo ihm angedroht wird
das am 29. Januar eine Zwansvollstreckung erfolgen soll.

Klingt irrsinnig, ist aber die richtige Antwort: Man fragt die Gerichtsvollzieherin, um was für einen Titel es sich handelt und wer der ursprüngliche Gläubiger ist.

Passiert.

Wenn der Schuldner nie vorher Post bekommen hat, dann finde
ich das immer noch sehr merkwürdig. Es ist Grund genug zu
überprüfen, ob das Schreiben wirklich von einem
Gerichtsvollzieher kommt.

Hallo Levay,

DAS wiederum kommt gern mal vor. Bestes Beispiel: meine Frau erhielt in der Vergangenheit öfters Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen, denen Titel gegen sie vorlagen - ohne daß sie je Mahnungen, Mahn- oder Vollstreckungsbescheide gesehen hat.
Wie sich rausstellte, hat ihr Ex-Freund immer fleißig auf ihren Namen bestellt und nie bezahlt.

Tja, Ex-Freund hat das Land Richtung unbekannt verlassen; wo die Bescheide einst hingingen, ist nicht mehr nachvollziehbar - und sie darf die Summen jetzt ratenweise abstottern…

Gruß
Christian

Wie sich rausstellte, hat ihr Ex-Freund immer fleißig auf
ihren Namen bestellt und nie bezahlt.

Tja, Ex-Freund hat das Land Richtung unbekannt verlassen; wo
die Bescheide einst hingingen, ist nicht mehr nachvollziehbar

  • und sie darf die Summen jetzt ratenweise abstottern…

Wenn das WIRKLICH SO war, würde ich das Geld lieber in einen
guten Anwalt investieren, als die Raten zu zahlen.
Bin im Vollstreckungsrecht nicht fit genug, um konkret etwas zu sagen,
aber das kann nicht sein, da wird es auch Rechtsschutzmöglichkeiten
gegen geben.

Gruß, Trobi

Hallo Trobi,

wir *haben* natürlich einen Anwalt gefragt.
Antwort: Keine Chance, gegen die Titel anzugehen. Außer sich das Geld vom Ex-Freund zivilrechtlich zurückzuholen, ist da nix zu machen. Und da DER verschwunden ist -> saurer Apfel.

Gruß
Christian

Hi Christian,

entweder ist der Fall doch anders gelagert als von
Dir (verständlicherweise verkürzt) beschrieben,
oder der Anwalt war schlecht.

Hast Du den Fall mal abstrakt hier ins Forum gestellt ?

Gegen einen materiell falschen Titel, den ich (ohne eigenes Verschulden) das erste Mal sehe, wenn der Gerichtsvollzieher aus ihm vollstrecken will, kann ich vorgehen. Ohne die passende Norm zu kennen,
sagt mir das mein Judiz.
Anders wäre es natürlich, wenn sie den Mahnbescheid oder ein
Versäumnisurteil verschlafen hätte.

Gruß, Trobi

Hi trobi,

ja, hatte ich seinerzeit abstrahiert auch hier reingeschrieben.

Und was Mahn- und Vollstreckungsbescheide anging: entweder hat der Ex-Freund die empfangen (da hatten sie noch zusammen gewohnt) und verschwinden lassen, oder sie sind ihren Eltern zugestellt worden, da sie da noch gemeldet war - aber damals war das Verhältnis zwischen den Eltern und Frau zerrüttet, so daß es auch sein kann, daß ihre Eltern die einfach weggeworfen haben, ohne meine Frau zu benachrichtigen.
Wie dem auch sei, fürs Amtsgericht galten sie als ordnungsgemäß zugestellt.

Das Verhältnis ist jetzt wieder gut, aber an solche Briefe erinnern sie sich nicht mehr. Und gegen ihre Eltern klagen kommt aus moralischer Sicht nicht in Frage.

Gruß
Christian

Da ich im Gegensatz zu trobi kein Jurist bin, habe ich noch weniger Ahnung vom Zwangsvollstreckungsrecht. Aber der Rat des Anwalts erstaunt mich auch. Ist das nicht ein Fall von

http://dejure.org/gesetze/ZPO/767.html

?

Levay

Na super. :confused:

Ich schließe mich damit trobis Aussage („Schlechter Anwalt.“) an - dumm nur, daß das meiste mittlerweile abgezahlt wurde (bis auf sechs oder sieben Monatsraten) und sich eine Klage *jetzt* wohl nicht mehr lohnt.

Aber trotzdem danke für den Tipp. Wenn nochmal so etwas kommen sollte, weiß ich bescheid.

Gruß
Christian