StudentX hat bisher 2 Semester an UNI_A studiert und hat sich Ende letzter Woche exmatrikuliert, weil er das Studium trotz großer Antrengungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geschafft hätte. Er möchte sich jetzt an Fachhochschule_B zum Sommersemester 2008 bewerben. Das Sommersemester 2008 beginnt an Fachhochschule_B am 01.03.08, sind also noch fast 5 Monate bis dahin. Der Bewerbungszeitraum liegt im Dezember 07, dass heißt, er kann mich erst im Dezember dafür bewerben.
Ist er bis zum Studienbeginn im März 08 Kindergeld-berechtigt? Ihm haben einige Freunde empfohlen, sich arbeitslos bzw als arbeitsplatz-suchend zu melden, damit der Kindergeld-Anspruch weiterhin besteht, jedoch hat er die Sorge, dass das Arbeitsamt ihn dann irgendwo in Arbeit oder in Bewerbungs-Trainings stecken will. Das Problem besteht nämllich darin, dass er momentan auf der Suche nach einem Praktikumsplatz ist, denn er muss für sein zukünftiges Studium möglichst vor dem Studienbeginn ein 12 wöchiges Praktikum ableisten, von daher würde es für ihn sehr ungünstig sein, wenn das AA ihn zum Arbeiten verdonnert und er sein Praktikum nicht machen kann(natürlich vorausgesetzt, dass er möglichst bald einen Praktikumsplatz findet/kriegt!! Er ist aktuell am Abstottern der Gelben Seiten)
Kann ihm jemand helfen? Wie soll er weiter verfahren? Reicht es aus, der Familienkasse zu melden, dass er sich bald für ein Studium an Fachhochschule_B bewirbt und außerdem auf der Suche nach einem Pflichtpraktika ist? Oder muss er den Weg übers Arbeitsamt gehen inkl Meldung als Arbeitsloser bzw Arbeitssuchender!?
Das Problem besteht
nämllich darin, dass er momentan auf der Suche nach einem
Praktikumsplatz ist, denn er muss für sein zukünftiges Studium
möglichst vor dem Studienbeginn ein 12 wöchiges Praktikum
ableisten,
Was für ein Studium ist es denn und was für ein Praktikum soll es sein?
Kann ihm jemand helfen? Wie soll er weiter verfahren? Reicht
es aus, der Familienkasse zu melden, dass er sich bald für ein
Studium an Fachhochschule_B bewirbt und außerdem auf der Suche
nach einem Pflichtpraktika ist?
Ja, beides möglichst bald melden! Und die Exmatrikulation melden.
Wenn zwischen dem jetzigen Studium und dem Praktikum
und zwischen dem Praktikum und dem kommenden Studium jeweils weniger als 4 Monate liegen, ist die Sache sowieso unproblematisch.
Ansonsten hilft die Information an die Familienkasse, dass man weiter studieren wird, aber dass das SommerSem. halt erst am xx.xx.08 beginnt. Dann sind auch mehr als 4 Monate unproblematisch.
Oder muss er den Weg übers
Arbeitsamt gehen inkl Meldung als Arbeitsloser bzw
Arbeitssuchender!?
Was für ein Studium ist es denn und was für ein Praktikum soll
es sein?
Ist ein Ingenieurs-Studiengang an einer FH (Bachelor). Das Praktikum ist ein Grundpraktikum/Industrieprakikum/Vorpraxis… ist durch die Studienordnung vorgegeben und Pflicht!
Ist ein Ingenieurs-Studiengang an einer FH (Bachelor).
Elektro oder Maschinenbau?
Verfahrenstechnik Wobei Maschbau und VT in den ersten Semestern sowieso nahezu den gleichen Stoff behandeln, zumindest an der Unis hier in Hamburg *g*
Tja, dann eifrig rumtelefonieren - auch bei kleineren Firmen.
In unserer Gegend (Südhessen) hätte ich Ideen dazu.
hehe, Wobei Hamburg in der Beziehung auch nicht schlecht ist, gibt hier wirklich maßig Industrie, bin auch schon fleißig dabei, die Gelben Seiten abzugrasen und den Telefonakku zu matretieren