ich habe mich bei Parship für eine kostenpflichtige 6-Monatige Mitgliedschaft angemeldet - in den AGBs fanden sich dabei keine konkreten Angaben zur Kündigungsfrist. Der Einzige Hinweis zur Kündigungsfrist befand sich in der Bestätigungsmail zur abgeschlossenen Mitgliedschaft - hier hieß es:
[…] Selbstverständlich können Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft bis zu 12 Wochen vor Ablauf der aktuellen Laufzeit kündigen. […]
„bis zu 12 Wochen“ habe ich nun dummerweise als „maximal 12 Wochen“ interpretiert, also als „nicht mehr als 12 Wochen“ - wodurch ich zu spät kündigte und mir nun ein weiteres Jahr aufgedrängt wurde.
Was halten Experten von dieser Formulierung? Mir geht es nicht um „das kann man sich doch denken, dass es sich um 12 Wochen Kündigungsfrist handelt“, oder ähnlich - ich will nur gerne wissen, ob eine derartige Angabe der Kündigungsfrist im rechtlichen Sinne korrekt und eindeutig ist.
es ist lebensfremd, davon auszugehen, daß man den Bezug einer Dienstleistung frühestens X Zeiteinheiten zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigen kann. Mal abgesehen davon, daß der Text das auch schon sprachlich nicht hergibt.
Vielen dank für deine Antwort! „Lebensfremd“ war für mich, dass man nach einer halben Laufzeit kündigen muss, um zu verhindern, dass sich diese verdreifacht… …Und ich habe wohl nicht deutlich genug gesagt, dass mir derartige Aussagen nicht weiterhelfen.
Dann wäre es gut, wenn Du in Zukunft einfach erwähnen würdest, daß Du nur Antworten lesen willst, die Deinen Standpunkt unterstützen und daß Du an richtigen Antworten nicht interessiert bist. Das würde allen Beteiligten Zeit und Mühe ersparen.
Und nebenbei: ich halte es für einen schlechten Stil, Antworten eine negative Bewertung zu verpassen, die nicht Deinen Erwartungen entsprechen und das ganz unabhängig davon, wie richtig oder falsch sie sind.
Hallo, eine negative Bewertung hast du bekommen, da du erstens nicht auf meine Frage geantwortet, sondern diese nur kommentiert hast (nicht auf eine Art, die dazu beitragen würde, dass eine Antwort gefunden werden kann) und zweitens, weil ich derartige Kommentare schon in meiner Fragestellung durch ein Beispiel („das kann man sich doch denken, dass es sich um 12 Wochen Kündigungsfrist handelt“) als nicht zielführend abgelehnt habe.
Also lag der Fehler Deiner Ansicht nach nicht nur darin, daß ich eine Antwort gab, die Dir nicht paßte, sondern daß ich nicht wenigstens ein rosa Schleifchen drumgemacht habe? Da kommt mir schon wieder das Wort „lebensfremd“ in den Sinn…