Unklare Grundstücksgrenze nach Kauf

Hi.

Ich habe mal Folgendes irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr wo, vllt kann mir jemand helfen.
Jemand kauft ein Grundstück. Danach besteht an einer schwer zugänglichen Stelle die Frage, wo genau die Grundstücksgrenze verläuft. Das Katasterblatt scheint etwas anderes auszusagen als die Lage vor Ort.
Irgendwo las ich, dass bis zu einem bestimmten Zeitraum nach (Ver-)Kauf (3 Monate? 6 Monate?) der Vorbesitzer für die Klärung des unklaren Grenzverlaufs sorgen bzw aufkommen muss.
Stimmt das? Wo gibt es dazu Info?

Danke!!
M.

Mir wäre weder ein solches Gesetz noch eine so lautende Gerichtsentscheidung bekannt. Eine ab Kauf laufende Frist ist sehr unwahrscheinlich, ebenso die Pflicht, da eine „Klärung“ herbeizuführen.

Eine Pflicht zur Auf-„Klärung“ besteht bei Vertragsverhandlungen, also im Vorfeld des Vertragsschlusses. Der BGH hat einmal entschieden, dass ein Grundstückskäufer, der durch die Besichtigung eines Grundstücks den Eindruck gewinnen musste, dass ein Teil des Nachbargrundstücks zu dem Kaufgrundstück gehörte, unter Umständen Schadensersatz verlangen kann, wenn der Verkäufer ihn nicht genügend über das naheliegende Missverständnis aufgeklärt hat.

Beachte allgemein zu Grenzfragen auch die §§ 919 und 920 BGB.

Hallo,

Man hört viel …
… es stimmt nicht immer alles.

Wer hat da was festgestellt und was genau ist das Problem? Gibt es überhaupt ein Problem?

Die Info gibt es. Sie steht im Kaufvertrag. Irgendwo ist dort geregelt, zu welchem Stichtag (welchen Stichtagen) die „tatsächliche Übergabe“ des Grundstücks stattfindet. Ab da ist der Käufer verantwortlich. (Möglicherweise steht dort auch, dass der Grenzverlauf sowohl Verkäufer als auch Käufer bekannt ist.)
Etwas Anderes habe ich noch nie gehört, es sei denn wir reden hier von arglistiger Täuschung, Betrug, usw.

Gruss
Jörg Zabel

Hallo,

Was genau ist an dieser Stelle los?
Erzähl bitte mal mehr dazu, denn wenn dieses Problem gelöst ist, ist die andere Sache vielleicht nicht mehr nötig.

Gruss
Jörg Zabel