Unklare Identität/ Konto/ Eigentum (lang)

Hallo,

folgender - selbstverständlich hypothetischer - Fall:

Sandro Schuldentief ist mit einer selbständigen Existenz gescheitert. Er hat Schulden bis zur Halskrause, Mahnungen und Pfändungen verstopfen seinen Briefkasten. Er hat einen Nummernkasten angebracht, an dem Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbeamter und Finanzamtsaussendienst, auch Polizei wegen diverser Insolvenzverschleppungen und natürlich etliche Gläubiger, die persönlich bei ihm vorsprechen, eine Nummer ziehen müssen, wer zuerst an die Reihe kommt. Kurzum: Schuldentief ist pleite.

Schuldentiefs Hausbank, die Sparkasse Überall, bekommt Kontenpfändungen wie du und ich Werbeprospekte. Bald ist es der Sparkasse Überall zu bunt und sie kündigt Schuldentief die Konten und läßt auf ihn bei der Schufa (" Sch warzes kredit u nwürdiges Scha f ohne A nspruch auf Girokonto") einen Fluch eintragen.

Schuldentief versucht vor seinen Gläubigern zu fliehen. Wenn er nur dreissig Jahre - so sein Kalkül - untertaucht, dann ist alles verjährt und er kann ein neues Leben anfangen, ohne Sorgen, ohne Nöte. Im Untergrund haust er, mehr schlecht als recht.

Nun ergibt sich für Schuldentief die Möglichkeit, eine Arbeitsstelle zu ergattern, auskömmlich ausgestattet mit einem Gehalt nach einem üppigen Tarifvertrag. Doch er benötigt ein Bankkonto, um das Gehalt zu kassieren und wieder auszugeben. Woher nehmen? Wegen seines Schufa-Fluches akzeptiert ihn keine Bank als Kunden.

Schuldentief ersinnt einen sinistren Plan, abgrundtief verderbt und ein Zeichen seines verdorbenen Charakters: er stielt eine fremde Identität.

Wie vorgehen? Er findet über das Internet mehrere andere „Sandro Schuldentiefs“, sucht Informationen über sie, Anschrift, Alter, Beruf, er findet im Internet sogar Bilder einiger der Schuldentiefs. Und einen findet er mit Wohnsitz in Provinzhausen, der ihm hinreichend gleicht: Alter und Körpergröße stimmen etwa, Haar- und Augenfarbe stimmen überein. Die Gesichtszüge sind zwar etwas unterschiedlich, doch Schuldentief will nicht päpstlicher sein als der Papst.

Schuldentief reist nach Provinzhausen, einem abgelegen Kleinstädtchen in einem fernen Bundesland, und geht - an alles mag es bei ihm mangeln, an Chuzpe jedenfalls nicht! - zur Polizeiwache. Er erklärt, er wäre dieser andere Sandro Schuldentief und er habe seine Brieftasche verloren, darin alle seine Papiere. Die Polizei, ohne Argwohn, gibt ihm eine Bescheinigung, mit der er sich vorübergehend ausweisen kann, bis er einen neuen Personalausweis beantragt und ausgestellt bekommen habe.

Mit diesem Papier und seinem eigenen uralten Führerschein geht er darauf hin zur Volks- und Raiffeisenbank Provinzhausen, eröffnet ein Girokonto und ein Aktiendepot und erhält eine Kreditkarte (sein flirtender Hundeblick und seine hektische Art ermöglichen es ihm, die Bankbeamtin so zu irritieren, dass sie nicht über die unterschiedlichen Geburtsdaten stolpert!) und benutzt fortan diese Bankverbindung, die aufgrund der guten Bonität des anderen Sandro Schuldentief nie mit Pfändungsmassnahmen belästigt wird. Persönlich ist er bei der Volks- und Raiffeisenbank Provinzhausen nur zur Kontoeröffnung erschienen, fortan erledigt er alle Bankgeschäfte am Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker oder über das moderne Medium „Internet“.

Zehn Jahre gehen ins Land, Schuldentief erholt sich finanziell, es entsteht ein Guthaben von etwa 20.000 Euro auf Konto und Depot. Doch - Gott läßt Schuldentief nicht ungestraft! - eines Tages geht der Identitätsgeber zur Schufa, denn er will eine Wohnung mieten und benötigt deswegen eine Selbstauskunft der Schufa. Da liest er von dem Konto bei der Volks- und Raiffeisenbank und - Pardauz! ja, wie ist nun die Rechtslage?

Wem gehören die 20.000 Euro?
Welcher Vergehen hat sich der Schuldentief schuldig gemacht?
Können diese Vergehen noch eine Strafe nach sich ziehen, nach zehn Jahren? Oder ist alles verjährt?
Kann sich der „falsche“ Schuldentief bei der Volks- und Raiffeisenbank schadlos halten, falls diese dem „echten“ Schuldentief Zugriff auf das Konto gewährt hat?

Fragen über Fragen!

Dieser Fall ist zwar hypothetisch, aber nicht völlig aus der Luft gegriffen. Ich würde mich sehr über seriöse Antworten freuen.

Danke

Bernd

Hallo Bernd,

m. E. gibt es einen Denkfehler:

Nun ergibt sich für Schuldentief die Möglichkeit, eine
Arbeitsstelle zu ergattern, auskömmlich ausgestattet mit einem
Gehalt nach einem üppigen Tarifvertrag. Doch er benötigt ein
Bankkonto, um das Gehalt zu kassieren und wieder auszugeben.
Woher nehmen? Wegen seines Schufa-Fluches akzeptiert ihn keine
Bank als Kunden.

Nach meinem Wissen kann niemand gezwungen werden, ein Bankkonto zu führen. Das Gehalt kann auch per Scheck ausgezahlt werden. Es hat nur eben fast jeder ein Konto, weils so schön einfach ist, eine diesbezügliche Pflicht wäre mir neu.

(Wers besser weiß: Ich lerne gern dazu!)

Somit wäre also der Identitätsklau etc. schon mehr Mühe als sich hätte gemacht werden müssen und die ganzen Fragen würden sich nicht stellen.

Aber eines muss ich sagen: Richtig gut geschrieben :smile:

Liebe Grüße
Timid

Hi,
ich würde sagen, das Konto gehört demjenigen, dessen Geburtsdatum bei der Bank gespeichert ist. Das Geld allerdings nicht, wenn Sch. nachweisen kann, dass es seins ist. Ich denke schon, dass Sch. sich irgendwie strafbar gemacht hat, aber ich weiß nicht, nach welchen Gesetzen.

Gruß
Nelly

Hallo Bernd,

folgender - selbstverständlich hypothetischer - Fall:

folgender Fehler ist m.E. enthalten.
Schufaeintrag: Es wird immer Name, Adresse und Gebutsdatum abgeprüft. Und auch gespeichert.
Schon ein zweiter nicht mitabgefrager (aber gemeldeter) Vorame bei der an Anfrage führt zum Hinweis der Auskunft unter Identitätsvorbehalt.

Es wäre also wahrscheinlich, dass bei einer solchen Anfrage mir falschem Geburtsdatum keine Einträge in der Schufe ständen, aber bei der Anlage des Konto’s eine neue Person in die Datenbank wandert.
Also würde der Inhaber der „gestohlenen Identität“ höchst wahrscheinlich keinen Hinweis in einer Eigenauskunft finden.

Aber nehmen wir mal an, es würde alles so funktionieren, wie du es geschrieben hast: Das Geld gehört nach wie vor dem wirtschaftlich Berechtigten - und der ist derjenige der das Konto eröffnet hat.

Allerdings darf er sich auf diverse Strafverfahren gefasst machen und seine Gläubige werden sich auch freuen.

Gruß Ivo

Hallo,

soweit richtig, aber bei einer Anstellung mit einem RICHTIG guten Gehalt nach Tarif wird es schwierig und riskant dem AG glaubhaft zu machen das man aus reiner ueberzeugung kein Girokonto hat.

Gruss Frank *derdiegeschichteauchgutfand*

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