Unklare Posten bei der Endabrechnung

Guten Tag,

bei der Endabrechnung wurden mir 50 EUR Heizkosten für den Zeitraum 01.01-15.01 berechnet. Zu diesem Zeitpunkt waren wir bereits ausgezogen und die Heizungen waren auf defrost. Mein Vermieter schreibt ganz cool:

Wie Sie aus Ihrer Heizkostenabrechnung der Firma ISTA entnehmen können, setzen sich die Heizkosten zusammen aus Grundkosten und Verbrauchskosten. Die Grundkosten fallen auch dann an, wenn nicht geheizt wird. Selbst dann, wenn Sie bei Ihrem Auszug die Ventile auf niedrigste Stufe (Einfrierschutz) gestellt haben, fallen trotzdem Verbrauchskosten an.
Ihre Vormieterin hatte vom 1.1.2008 bis zum 14.2.2008 die Wohnung nicht genutzt und dafür von der Firma ISTA Kosten in Höhe von 163,00 € in Rechnung gestellt bekommen. Auf Grundlage dieser Abrechnung wurde von mir eine pauschalisierte Abrechnung für die Zeit vom 1.1 bis zum 15.1.2009 erstellt. Die endgültige Abrechnung für diesen Zeitraum erhalte ich von der Firma ISTA allerdings erst im kommenden Jahr. Es ist allerdings anzunehmen, dass dann Ihr Anteil dann, wegen der gestiegenen Ölpreise, höher ausfallen wird, als der von mir in Rechnung gestellte.

Ihrem angekündigten Widerspruch zu der Endabrechnung sehe ich daher gelassen entgegen.

Zuvor hat er die Rückgabe der Kaution bis zu 5 1/2 Monate ausgereizt. Kann das wirklich stimmen 50 EUR für 15 Tage ungenutzer Heizung?

Mein Vermieter schreibt ganz cool:

Wie Sie aus Ihrer Heizkostenabrechnung der Firma ISTA
entnehmen können, setzen sich die Heizkosten zusammen aus
Grundkosten und Verbrauchskosten.

Ein anderer Vermieter hat mal ganz cool geschrieben:
Wie Sie der FAQ 1129 entnehmen können, sollen Sie keine persönlichen Fälle beschreiben und um rechtliche Hilfe bitten :smile:
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129

Guten Tag,

Hallo,

bei der Endabrechnung wurden mir 50 EUR Heizkosten für den
Zeitraum 01.01-15.01 berechnet. Zu diesem Zeitpunkt waren wir
bereits ausgezogen und die Heizungen waren auf defrost. Mein
Vermieter schreibt ganz cool:

Wie Sie aus Ihrer Heizkostenabrechnung der Firma ISTA
entnehmen können, setzen sich die Heizkosten zusammen aus
Grundkosten und Verbrauchskosten. Die Grundkosten fallen auch
dann an, wenn nicht geheizt wird. Selbst dann, wenn Sie bei
Ihrem Auszug die Ventile auf niedrigste Stufe (Einfrierschutz)
gestellt haben, fallen trotzdem Verbrauchskosten an.
Ihre Vormieterin hatte vom 1.1.2008 bis zum 14.2.2008 die
Wohnung nicht genutzt und dafür von der Firma ISTA Kosten in
Höhe von 163,00 € in Rechnung gestellt bekommen. Auf Grundlage
dieser Abrechnung wurde von mir eine pauschalisierte
Abrechnung für die Zeit vom 1.1 bis zum 15.1.2009 erstellt.
Die endgültige Abrechnung für diesen Zeitraum erhalte ich von
der Firma ISTA allerdings erst im kommenden Jahr. Es ist
allerdings anzunehmen, dass dann Ihr Anteil dann, wegen der
gestiegenen Ölpreise, höher ausfallen wird, als der von mir in
Rechnung gestellte.

Ihrem angekündigten Widerspruch zu der Endabrechnung sehe ich
daher gelassen entgegen.

Zuvor hat er die Rückgabe der Kaution bis zu 5 1/2 Monate
ausgereizt. Kann das wirklich stimmen 50 EUR für 15 Tage
ungenutzer Heizung?

Das weiss man nach der Einzelabrechnung. Foglich behält er einen Teil ein um seine bessere Position zu bewahren und verrechnet anschliessend mit der Abrechnung. Es gibt VM die noch weit mehr als 50 EUR einbehalten.

Grüße