Wie würdet Ihr die folgende Rechtslage einschätzen?
Eine Privatperson verkauft ein älteres Auto
und schließt die Sachmängelhafung im Kaufvertrag aus.
Kurz nach dem Verkauf (etwa 2 Wochen) geht ein Motorteil kaputt. Ein
Schaden am Getriebe, ist bei dieser PKW-Marke bekannt. Der Käufer
meldet sich beim Verkäufer und dieser repariert den Schaden trotz ausgeschlossener
Haftung, da er den Käufer nicht im Stich lassen will.
Nach einiger Zeit -etwa 6 Monate später- tritt der gleiche Defekt noch ein mal
auf und der Käufer verlangt vom Verkäufer erneut eine Reparatur und begründet dies mit „versteckten Mängeln und dadurch arglistiger Täuschung“.
Die Rechtslage ist klar, die Tatsachenlage ist unklar. Wenn der Sachmangel arglistig verschwiegen wurde, dann hat der Käufer Recht. Wurde er nicht arglistig verschwiegen, hat der Käufer nicht Recht. Ob er arglistig verschwiegen wurde - und ob der Käufer hierüber Beweis führen kann -, kann hier wohl niemand sagen.
und schließt die Sachmängelhafung im Kaufvertrag aus.
Kurz nach dem Verkauf (etwa 2 Wochen) geht ein Motorteil
kaputt. Ein
Schaden am Getriebe, ist bei dieser PKW-Marke bekannt. Der
Käufer
meldet sich beim Verkäufer und dieser repariert den Schaden
trotz ausgeschlossener
Haftung, da er den Käufer nicht im Stich lassen will.
Hi,
die weitere Frage ist: hat der Verkäufer durch die erste Reparatur ggf.
eingestanden, dass das Kfz nicht Kaufvertragsmäßig ist? Dann stellt sich die
Frage, ob hierdurch konkludent Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen wurde
bzw. zugestanden ist, dass ein Sachmangel vorlag bzw. ob tatsächlich ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht geleistet wurde.
Vor diesen Fragen wird der Käufer stehen, dass sind aber auch Tatsachenfragen
und können sich nachteilig für den Verkäufer auswirken.