Unklare Sache - was tun?

Hallo,

ein VK ist seinen Pflichten nicht nachgegangen und lies letztendlich alle gesetzten Fristen des Käufers verstreichen. Die Sache wurde einem Anwalt übergeben. Nach einer anwaltlichen Aufforderung ( der VK befand sich bereits in Verzug ) - hat der VK eingelenkt und die Pflicht dem K gegenüber letztendlich doch erfüllt.

Der VK, hier der Beklagte - wurde anschliessend Anwaltlich aufgefordert die bereits entstandenen Kosten innerhalb bestimmter Frist zu begleichen. ( Kosten ca. 50€ ). Der K, hier der Kläger, hatte ebenfalls ein Schreiben bekommen um die Kosten erstmal selbst zu übernehmen mit dem Vermerk: sollte die Gegenseite im Laufe des Verfahrens den Betrag erstatten, dann würde dieser zurückgezahlt werden.

Jetzt stellt sich die Frage, was weiter, falls der Beklagte die Zahlung nicht leistet? Er hat doch durch die Erfüllung der anwaltlichen Aufforderung die Schuld zugestanden,- zumindest wird so gemeint.

Welche Schritte bleiben dem Kläger noch übrig? Sollte es nicht alleinige Sache des Anwalts verbleiben, vom Beklagten das Geld aufzutreiben? Nur, der Anwalt hat seine Kosten bereits erhalten und könnte theoretisch nichts tun.

Danke

Freundlichst
H@nry

Hallo,

Welche Schritte bleiben dem Kläger noch übrig? Sollte es nicht
alleinige Sache des Anwalts verbleiben, vom Beklagten das Geld
aufzutreiben? Nur, der Anwalt hat seine Kosten bereits
erhalten und könnte theoretisch nichts tun.

Klare Sache: Mahnbescheid erwirken. Bei 50 € kostet das ca. 25 €, hoffen, das der Beklagte zahlt oder die Einspruchsfrist verstreichen läßt. Im letzteren Fall „Titel“ beantragen.

Legt er Einspruch ein, beginnt alles wieder von vorn: dann geht es vor 's Amtsgericht.

Mahnbescheid erwirken geht ONLINE.

Gruß
Diemo

Hallo,

es hört sich recht simpel an. Allerdings, muss der Kläger die 50€ erst selber zahlen? Und - könnte nicht der Anwalt die Sache mit Mahnbescheid von sich aus erledigen?

Schönen Dank und Gruss

H@nry

Hallo,

es hört sich recht simpel an. Allerdings, muss der Kläger die
50€ erst selber zahlen? Und - könnte nicht der Anwalt die
Sache mit Mahnbescheid von sich aus erledigen?

ich habe keine Ahnung, was Du mit dem Anwalt vereinbart hast: normalerweise sorgt der, das die Summe komplett rüberkommt und wenn nicht, sollte er auch das mit dem Mahnverfahren erledigen. Aber so hatte ich das nicht verstanden.

Für 50 € heben die i.d.R. nicht mal den Allerwertesten an. Deshalb mache ich ach einen weiten Bogen um das Ge§&/(§(§$)(&amp:wink:=s

Gruß
Diemo

Hallo und danke.

nehmen wir mal an, der VK zahlt doch nicht und legt auf den Mahnbescheid Einspruch ein. Wenn die Sache dann vor dem Richter erneut aufgerollt werden sollte, dürfte es an der Tatsache nichts ändern, dass sich der VK bereits Einmal in Verzug befand und erst nach der anwaltlichen Aufforderung seine Pflicht erledigte ( = eigene Schuldbekenntnis(?) ).

Man würde denken, auch der Richter könnte es nicht anders sehen, oder?

Viele Grüsse
H@nry

Hallo,

nehmen wir mal an, der VK zahlt doch nicht und legt auf den
Mahnbescheid Einspruch ein. Wenn die Sache dann vor dem
Richter erneut aufgerollt werden sollte, dürfte es an der
Tatsache nichts ändern, dass sich der VK bereits Einmal in
Verzug befand und erst nach der anwaltlichen Aufforderung
seine Pflicht erledigte ( = eigene Schuldbekenntnis(?) ).
Man würde denken, auch der Richter könnte es nicht anders
sehen, oder?

ich weiß nicht so recht, worauf Du hinaus willst. Der VK ist im Verzug gegenüber dem, was dein Anwalt mit Ihm vereinbart hat, richtig? Warum macht Dein Anwalt nicht die Sache luftdicht?

Warum geht er nicht mit Mahnverfahren vor? Hast Du Deine Rechnung vorab etwa nicht bezahlt als er dies forderte? Ich verstehe das alles nicht so ganz.

Wenn der Anwalt, warum auch immer, nicht mehr tätig werden will und der VK immer noch nicht gezahlt hat - dann Mahnverfahren durch DICH. Legt er Einspruch ein, wird es für den VK doch nur teurer.

Ich kann also nicht erkennen, warum der nicht zahlt.

Gruß
Diemo

ich weiß nicht so recht, worauf Du hinaus willst. Der VK ist
im Verzug gegenüber dem, was dein Anwalt mit Ihm vereinbart
hat, richtig? Warum macht Dein Anwalt nicht die Sache
luftdicht?

Warum geht er nicht mit Mahnverfahren vor? Hast Du Deine
Rechnung vorab etwa nicht bezahlt als er dies forderte? Ich
verstehe das alles nicht so ganz.

Wenn der Anwalt, warum auch immer, nicht mehr tätig werden
will und der VK immer noch nicht gezahlt hat - dann
Mahnverfahren durch DICH. Legt er Einspruch ein, wird es für
den VK doch nur teurer.

Ich kann also nicht erkennen, warum der nicht zahlt.

Gruß
Diemo

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Hallo,

ich versuche den Vorgang ganz einfach zu schildern:

  • Auktion gewonnen und bezahlt
  • Forderung gestellt ( Kauf-Quittung ausstellen und dem Paket beizufügen )
  • Forderung nicht erfüllt
  • Frist gesetzt um der Forderung nachzukommen
  • VK lässt die Frist verstreichen
  • Anwalt eingeschaltet, Quittung wurde nachgereicht
  • Anwaltsrechnung an VK verschickt ( ca. 50€ )
  • VK zahlt nicht

Jetzt soll der Käufer die Kosten übernehmen. Muss es sein,- ist es rechtens?

Danke

Gruß
H@nry

Hallo,

ich versuche den Vorgang ganz einfach zu schildern:

  • Auktion gewonnen und bezahlt
  • Forderung gestellt ( Kauf-Quittung ausstellen und dem Paket
    beizufügen )
  • Forderung nicht erfüllt
  • Frist gesetzt um der Forderung nachzukommen
  • VK lässt die Frist verstreichen
  • Anwalt eingeschaltet, Quittung wurde nachgereicht
  • Anwaltsrechnung an VK verschickt ( ca. 50€ )
  • VK zahlt nicht

Jetzt soll der Käufer die Kosten übernehmen. Muss es sein,-
ist es rechtens?

Wieso hat der Anwalt denn nicht die Rechnung gleich mit der Forderung an den VK geschickt? Der Anwalt hält sich jetzt folglich an Dich. OK, dann musst Du wohl selbst klagen und sehen wie Du zu Deinem Geld kommst, ansonsten war das eine teure Quittung. Ersatzweise kannst du dir einen Anwalt nehmen :smile:

Irgendwas hast Du bzw. der Anwalt falsch gemacht.

Gruß
Diemo

Wieso hat der Anwalt denn nicht die Rechnung gleich mit der
Forderung an den VK geschickt? Der Anwalt hält sich jetzt
folglich an Dich. OK, dann musst Du wohl selbst klagen und
sehen wie Du zu Deinem Geld kommst, ansonsten war das eine
teure Quittung. Ersatzweise kannst du dir einen Anwalt nehmen

-)

Irgendwas hast Du bzw. der Anwalt falsch gemacht.

Gruß
Diemo

Hallo.

Es geht eben darum,- der Anwalt hat die Rechnung mit gleichgeschickt – nur der VK zahlt einfach nicht. Die Sache wurde zu Gunsten des Klägers entschieden und eben dieser muss noch die Kosten übernehmen – unglaublich. Man will natürlich keinem etwas unterstellen – aber hier hast Du Recht, da läuft was falsch. Wer würde dann noch zum Anwalt gehen?

Wäre interessant zu wissen, was täte der Anwalt, wenn der Kläger ebenfalls die Pauschalen für die gewonnene Sache nicht begleicht,- wen würde er zur Zahlung letztendlich auffordern(?) - den, der verloren hat – oder den, der ihn beauftragte?

Danke
Grüße - H@nry