Unklare Situation, wie ist die rechtl. Lage?

Hallo,

ich habe mit einem Kumpel eine Diskussion am laufen. Es geht um folgende Situation:

Person A hat ein Nebengewerbe und vertreibt Waren aller Art, die nicht genehmigungspflichtig sind, d.h. kein Alkohol oder sowas in der Art. Nun möchte Person A an Person B (privat Person, also kein Gewerbe) eine Anzahl an Artikel verkaufen. Person B möchte die Waren nun übers Internet wiederverkaufen, aber wie schon gesagt/geschrieben, Person B hat kein Gewerbe angemeldet.

Nun zu meinen Fragen:

  • Darf Person A die Waren überhaupt in großen Mengen an Person B
    verkaufen?
  • Macht sich Person B durch den Weiterverkauf strafbar?
  • Wie genau ist da die rechtliche Lage?

Bedanke mich für alle Antworten.

Hallo,

Darf Person A die Waren überhaupt in großen Mengen an Person
B verkaufen?

Warum sollte das nicht so sein? Person B kann doch in (fast) jedem Geschäft große Mengen von irgendwas kaufen…

  • Macht sich Person B durch den Weiterverkauf strafbar?

Es gibt viele Ansätze:
Evtl. Lizenrechte, Steuerhinterziehung…wäre aber auch besser im RechteBrett untergebracht

  • Wie genau ist da die rechtliche Lage?

Bedanke mich für alle Antworten.

Grüße
Schmidti

Person B (privat
Person, also kein Gewerbe) eine Anzahl an Artikel verkaufen.
Person B möchte die Waren nun übers Internet wiederverkaufen,
aber wie schon gesagt/geschrieben, Person B hat kein Gewerbe
angemeldet.

Hallo !
Person B sollte dringend ein Gewerbe anmelden, wenn er die Produkte „mit Gewinnabsicht“ weiterverkaufen möchte.
Dies nennt man sonst Steuerhinterziehung.

MFG
S.

Servus,

Dies nennt man sonst Steuerhinterziehung.

Nein. Unterlassen der Anmeldung ist eine (ziemlich harmlose) Ordnungswidrigkeit, die selten verfolgt wird.

Steuerhinterziehung setzt voraus, dass steuern verkürzt oder andere Steuervorteile erlangt werden. Das ist nicht der Fall, wenn man bloß einen Zettel nicht hat, den andere haben. Sondern erst, wenn man den erzielten Gewinn aus dem Gewerbe nicht versteuert.

Schöne Grüße

MM

Sondern erst, wenn man den erzielten Gewinn aus dem Gewerbe
nicht versteuert.

Hallo !
Genau so ist es gemeint gewesen … habe es nur lapidar ausgedrückt.
MFG
S.