Stimmt es das es in eng Recht folgenden Rechtsstand gibt ;Wer einen Vertrag aufgesetzt hat haftet wenn der Vertrag nicht eindeutig ist,widersprüchlich in sich ist oder wichtige Infos verschweigt.
Wer den Vertrag nur unterschrieben hat dem dürfen keine Nachteile entstehen.Wenn dem so wäre welcher Paragraf regelt das?
was soll das sein ?
Mal allgemein.
jemand, der sich auf einen eigenen Vertragstext berufen will, muss sich Widersprüchlichkeit oder Uneindeutigkeit zurechnen lassen.
Heißt, der Vertrag kann ganz oder teilweise unwirksam sein, wenn Unsicherheit darüber besteht, wie er gemeint ist oder wie er auszulegen ist.
das ist falsch.
bei unklarheiten ist der vertrag (notfalls von einem gericht) so auszulegen, wie er zum zeitpunkt des vertragsschlusses gemeint sein müsste. und das kann selbstverständlich zu lasten aller vertragspartner sein. und das ist erstmal völlig unabhängig davon, ob irgendwas verschwiegen wurde oder wer den text geschrieben hat. niemand hat die vertragspartner gezwungen zu unterschreiben.
das verschweigen kann aber unabhängig vom text durchaus zur folge haben, dass ein vertrag angefochten werden kann. da kmmt es aber natürlich auf den einzelfall an.
grundsätzlich gilt jedoch: pacta sund servanda - verträge sind einzuhalten.