Liebe Wissende,
angenommen A schaut sich eine Wohnung an und sagt dem Makler M direkt im Anschluss, dass er diese Wohnung mieten möchte. Einige kleinere Sachen werden bemängelt (zB. das stark verschmutzte Bad und unfachmännisch geweißte Wände), M verspricht sich darum zu kümmern.
Kurz darauf meldet sich M telefonisch bei A und sagt alle Mängel werden beseitigt, außer das erneute Streichen der Wände – dies soll A selbst erledigen und bekommt dafür einen Baumarktgutschein von 150 EUR. Beide sind sich einig und so erhält A kurze Zeit später einen Mietvertrag vom Vermieter V per Post.
Darin findet man unter besondere Vereinbarungen auch einen handschriftlichen Zusatz (vom M) den Baumarktgutschein betreffend - aber: „für die Beseitigung der im Übergabeprotokoll aufgeführten Mängel.“
Ist das so üblich bzw. überhaupt möglich? A hat ja die Wohnung noch nicht übernommen und somit kein Übergabeprotokoll – weiß also noch nicht, was da alles drin stehen wird.
A ergänzt an entsprechender Stelle „bezieht sich nur auf das Streichen von Wänden und Decken“ und sendet die unterzeichneten Verträge an V zurück.
Einige Zeit später meldet sich V wieder per Post: Die Seite aus dem Mietvertrag mit dem Gutschein befindet sich im Anhang zur erneuten Unterschrift, da die „handschriftlichen Einträge nicht gültig sind“. Hier findet sich nun jedoch wieder nur der Text „für die Beseitigung der im Übergabeprotokoll aufgeführten Mängel“ OHNE den Zusatz des A (Streichen).
Nun ist es so, dass A die Wohnung sehr schön findet und gern mieten möchte – jedoch nicht mit den bereits bei der ersten Besichtigung erkannten Mängeln. Unterschreibt er nun den Vertrag und stellt dann bei der Übergabe fest, dass das Bad nicht gereinigt wurde (oder sonstige Mängel die bei der ersten Besichtigung nicht so offensichtlich waren), wird es ihm doch sicher nicht möglich sein, eine Nachbesserung durchzusetzen, oder?
Wie sollte sich A in dieser Situation verhalten?
Danke fürs lesen und Zeit nehmen.
Rainer
