Unklarheit bei Sparkassen-Steuerbescheinigung

Hallo.

Das folgende Thema möchte ich aus persönlichen lieber hier mit euch besprechen, und nicht mit meinem Bankberater.

In der Steuerbescheinigung steht in Zeile 7 folgendes:

Höhe der Kapitalerträge: 1000 € (Beispiel)

Am unteren Ende des Blattes, ohne Angaben zur Zeile:

Bei Veräußerung/Rückgabe von Anleihen
Summe der als zugeflossenen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des § 7 Abs. 1…

Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen. -----------> 100 € (Beispiel)

Bedeutet das, dass die 1000 € um diesen Betrag von 100 € reduziert wird , und in der Anlage KAP in die Zeile 7 900 € eingegeben werden,

oder

Werden die auf der Steuerbescheinigung angegebenen 1000 € komplett in Zeile 7 eingetragen, weil die Sparkasse bereits die 100 € abgezogen hat, und sie es mir lediglich schriftlich mitteilen wollte in Form des untereren Absatzes, incl Nennung des abzuziehenden Betrages?

Gruß, warsteiner

Hi Warsteiner,

Die deinerseits beschriebenen 100 EUR sind in der gesamten ausgewiesenen Höhe der Kapitalerträge inbegriffen. Wofür die 100 EUR stehen ist dir klar?

Grundsätzlich ist jede Bank gem. InvStG verpflichtet bei dem VK von ausl. thes. Fonds die besitzanteiligen Erträge zu ermittelen, die ständig thesauriert und daher bislang - zumindest auf Bankenebene - keinem Steuerabzug unterlagen. Daher werden diese bei VK versteuert & in der JStB ausgewiesen.

Da Person A gem. Zuflussprinzip angefallenden Erträge im entsprechenden Kalenderjahr zu versteuern, weisen die Banken diese jedes Jahr NACHRICHTLICH in der JStB aus. Falls deine Person A weitere ausl. Thesaurierer hat, müsste eigentl. die Höhe der ausschüttungsgleichen Erträgen NACHRICHTLICH auch ausgewiesen werden (thes. Ertrag während des letzten Jahres).

Da das Vorgehen von Person A jedoch nicht überprüft werden kann, die Versteuerung bei VK…

Hi Warsteiner,

Die deinerseits beschriebenen 100 EUR sind in der gesamten
ausgewiesenen Höhe der Kapitalerträge inbegriffen. Wofür die
100 EUR stehen ist dir klar?

Hallo w_w_w

Ich hab` noch eine weitere Auflistung, die nur zur Erläuterung diente, worauf sich diese 100 € beziehen. Es handelt sich um einen Verkauf eines Wertpapiers. Dann noch der Hinweis: ausl. Thes. Fonds.

Soweit ist alles klar. Auch deine Ausführungen habe ich verstanden…öhm, hoffe ich jedenfalls. :wink:

Worum es mir in der Anfrage ging, war der Hinweis:

Diese Summe (also die 100 €) ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten (so weit ist auch noch alles klar) und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.

Und DAS bereitet mir Kopfzerbrechen. Muss ICH die 100 € von den 1000 € abziehen und in Zeile 7 den Betrag von 900 € eintragen, oder bleib es bei den 1000, wie in der Bescheinigung aufgeführt?

Ich hatte heute keinen erfolgreichen Tag. Seit Tagen versuche ich den Finanzamt-Sachbearbeiter an die Strippe zu kriegen. Und meinen Bankberater habe ich dann doch noch angerufen. Aber, er ist eben nur ein Kundenberater, und konnte mir auch nicht weiterhelfen.

Kannst du mir Auskunft geben ?

mmh, also. Person A hat den Fonds bereits verkauft? und was steht in der Verkaufsabrechnung oder der dazugehörigen steuerlichen Mitteilung? Sofern diese 100 EUR als sogenannten bestzanteilige akkumulierten Erträge ausgewiesen und versteuert wurden, erfolgt dieses, weil die Bank nichts anderen kann, als die besitzanteiligen Erträge zu versteuern.

D. h. Dann sollten diesen 100 EUR auch in der Höhe der ausgewiesenen Kapitalerträge vorhanden sein. Weil: Die Erträge auch grundsätzlich steuerpflichtig sind! - Nicht einfach 1000 EUR minus 100 EUR. Ausnahme: Person A hat die Erträge während der Haltedauer jedes Jahr angegeben. Dann kann Person A dieses anhand der Bescheide der letzten Jahre nachweisen…

Leider kann ich dir zu Detailfragen, wann wie wo was in den Formularen eingegeben werden muss nicht weiterhelfen…Kann dir der Sachbearbeiter beim FA weiterhelfen??

Danke sehr, das reicht mir schon als Antwort. Ich werde diese 100 € nicht von den 1000 abziehen. Dein Hinweis deckt sich mit der Annahme des Bank-Kundenberaters und meiner Vermutung.

Annahmen und Vermutungen sind zwar keine absolute Klarheit im eigentlichen Sinne, aber ein großer Anteil an Logik steckt dann da doch drin.

Den FA Mitarbeiter kriege ich einfach nicht die Strippe. 2, 3 Tage habe ich es versucht. Zwar wurde ich jedes Mal von der (sehr unfreundlichen Zentrale) verbunden, aber …es nahm nie jemand ab. Als ob die im Streik sind.