Hallo.
Das folgende Thema möchte ich aus persönlichen lieber hier mit euch besprechen, und nicht mit meinem Bankberater.
In der Steuerbescheinigung steht in Zeile 7 folgendes:
Höhe der Kapitalerträge: 1000 € (Beispiel)
Am unteren Ende des Blattes, ohne Angaben zur Zeile:
Bei Veräußerung/Rückgabe von Anleihen
Summe der als zugeflossenen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des § 7 Abs. 1…
Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen. -----------> 100 € (Beispiel)
Bedeutet das, dass die 1000 € um diesen Betrag von 100 € reduziert wird , und in der Anlage KAP in die Zeile 7 900 € eingegeben werden,
oder
Werden die auf der Steuerbescheinigung angegebenen 1000 € komplett in Zeile 7 eingetragen, weil die Sparkasse bereits die 100 € abgezogen hat, und sie es mir lediglich schriftlich mitteilen wollte in Form des untereren Absatzes, incl Nennung des abzuziehenden Betrages?
Gruß, warsteiner