Hallo zusammen,
nachdem die eine Seite des Problems im Brett „Mietrecht“ geklärt wurde (Vermieterin hatte zu Unrecht Verwalterkosten auf die Mieterin=Rentnerin umgelegt), kommt das steuerrechtliche Problem zum Vorschein.
Die Mieterin hat bei den Steuererklärungen der letzten Jahre die Verwalterkosten als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ angegeben. Die hat das FA auch so anerkannt. Die Kosten sind de facto auch bis einschließlich 2013 entstanden. Als es der Mieterin auffiel, dass die Kosten gar nicht rechtens sind, hat sie das bei der Vermieterin angezeigt. Das hat dazu geführt, dass die Vermieterin mit der NK-Abrechnung für 2014, die im März 2015 erfolgte, die Verwalterkosten der letzten 4 Jahre zurückerstattet hat.
Die Frage ist: wo und wie wird diese Rückerstattung angegeben? Denn es waren ja Kosten, die ursprünglich anerkennungsfähig waren, die aber durch die Rückerstattung seitens der Vermieterin sozusagen „rückgängig gemacht“ wurden.
Und dann stellt sich die Frage, ob die schon in der jetzigen Steuererklärung (für 2014) oder erst in der kommenden (Zuflussprinzip) angegeben werden müssen.
Für hilfreiche Hinweise dankbar
Christa