Unklarheiten in einer Widerrufsbelehrung

Hallo,

Ein Privatkunde eines Kabelanbieters hat sich von einem redegewandten Vertreter einen Vertrag mit Maxi - Konditionen aufschwatzen lassen.
Diesen Vertrag möchte er innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist allerdings kündigen, da überflüssige Optionen und neue Geräte ( Modem und HD - Recorder ) einfach dazugebucht wurden.

Das Vertragsformular wurde am 08.06.11 unterschrieben.

Nun ist allerdings die Widerrufsbelehrung für Verbraucher ( § 13 BGB ) etwas unklar definiert, was den genauen Beginn der Frist definiert.

Die Belehrung wie folgt zitiert:

Sie können Ihre Vertragserklärunginnerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen (…) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger sowie auch nicht vor vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache…

Muss der Kunde jetzt erst warten, bis die Geräte ( Modem + Recorder ) bei ihm zu Hause ankommen, oder kann der Widerruf per Einschreiben sofort an den Kundensupport gesendet werden ?

Mit der Bitte um Aufklärung…

mfg

nutzlos

Hallo !

Sofort kündigen,nicht abwarten auf die Warenlieferung,denn dann kann die Frist bereits verstrichen sein.

MfG
duck313

"Sie können Ihre Vertragserklärunginnerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen (…) oder - wenn
Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch
Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt
dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Vertragsabschluss und nicht vor Eingang der Ware beim
Empfänger sowie auch nicht vor vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung
mit § 1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache…
"

Die Frist beginnt nicht vor Eingang der Waren - somit hat man nach dem Eingang der Waren noch zwei Wochen Zeit.

Du scheinst ein kleines Missverständniss zu haben:

Es ist der Beginn definiert, wo die Zeitbombe anfängt zu ticken.
Man darf aber auch vorher entschärfen.

Die Abgabe einer Kündigung ist nicht daran gebunden, dass die Frist schon angefangen hat abzulaufen.

Man kann und sollte jetzt schon widerrufen.
Man kann und sollte den Widerruf bei Eingang von Waren dringend wiederholen. Schriftlich. Einschreiben (so, dass man einen Beleg in der Hand hat, dass man einen Brief abgeschickt hat.).

Danke Euch beiden.
Hallo,

das Einschreiben ( Option : " Eigenhändig " ) ist an die genannte Adresse / Kundenbetreuung in der Widerrufsbelehrung mitsamt Vertragskopie unterwegs.

mfg

nutzlos