Unklarheiten nebenkosten abrechnung

Hallo,
paar x ist zum 31.03.2010 aus einer Mietwohnung ausgezogen. Schlüßel übergabe war am 30.03.2010, an dem Tag wurden auch die wasser uhren abgelesen und im Übergabeprotokoll die stände vermerkt.
Problem sind die Heizungen. berechnet wirde 01.01.2010 bis 31.03.2010. Nur leider ist aus der abrechnung nicht zu sehen , wann die Firma ISTA die messgeräte abgelesen hat. Die Wohnung stand nach auszug 2010 bis in 2011 leer. Paar x hat die vermutung, das erst zum ende des jahres 2010 abgelesen wurde. und zweitens wird dem Paar x auch die kosten für Nutzerwechselgebühr zu 50% und die die zwischenablesegebühr zu 100% berechnet.
Darf der vermieter das überhaupt? Muss der diese kosten nicht tragen?
Und wie kann man evtl. gegen die kosten für die heizung angehen?? Da ja nicht ersichtlich ist, wann überhaupt abgelesen wurde.

MFG Vincent

Hallo Patrick,

Hallo,
paar x ist zum 31.03.2010 aus einer Mietwohnung ausgezogen.
Schlüßel übergabe war am 30.03.2010, an dem Tag wurden auch
die wasser uhren abgelesen und im Übergabeprotokoll die stände
vermerkt.

Alle Stände, auch die von der Heizung?

Problem sind die Heizungen. berechnet wirde 01.01.2010 bis
31.03.2010. Nur leider ist aus der abrechnung nicht zu sehen ,
wann die Firma ISTA die messgeräte abgelesen hat.

Das Ablesedatum wäre nur für eine Zwischenablesung wichtig. Eine Nachfrage ob und wann die durchgeführt wurde kann da weiterhelfen.

Die Wohnung
stand nach auszug 2010 bis in 2011 leer. Paar x hat die
vermutung, das erst zum ende des jahres 2010 abgelesen wurde.

Wenn der Abrechnugnszeitraum mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ist der in etwa zeitgleich, wäre dies der übliche Zeitpunkt für die Ermittelung des Gesamtverbrauchs. Ohne den geht gar nichts.

und zweitens wird dem Paar x auch die kosten für
Nutzerwechselgebühr zu 50% und die die zwischenablesegebühr zu
100% berechnet.

Hier hilft auch ein Blick in den Mietvertrag. Wenn dies so vereinbart wurde, wäre dies zumendest Vertragskonform.

Darf der vermieter das überhaupt?

s. o.

Muss der diese kosten nicht
tragen?

Welche?

Und wie kann man evtl. gegen die kosten für die heizung
angehen??

Wie immer sollte die Erfolgswahrscheinlichkeit bei einem Angehen betrachtet werden. Heizkosten sind auf jeden Fall zu bezahlen, wenn die im MV so vereinbart sind. Es kommmt hier wohl eher auf die Höhe an. Deshalb wäre ein Vorgehen mit dem Ziel gar keine Heizkosten zu bezahlen nur in dem Fall erfolgreich, wenn eine Warmmiete vereinbart war.

Da ja nicht ersichtlich ist, wann überhaupt
abgelesen wurde.

Dies läßt sich leicht aus den Ableseprotokollen, wenn vorhanden, ablesen.

vlg MC

Hallo Patrick,

Hallo,
paar x ist zum 31.03.2010 aus einer Mietwohnung ausgezogen.
Schlüßel übergabe war am 30.03.2010, an dem Tag wurden auch
die wasser uhren abgelesen und im Übergabeprotokoll die stände
vermerkt.

Alle Stände, auch die von der Heizung?

Nein, nur die Wasser Uhren.

Problem sind die Heizungen. berechnet wirde 01.01.2010 bis
31.03.2010. Nur leider ist aus der abrechnung nicht zu sehen ,
wann die Firma ISTA die messgeräte abgelesen hat.

Das Ablesedatum wäre nur für eine Zwischenablesung wichtig.
Eine Nachfrage ob und wann die durchgeführt wurde kann da
weiterhelfen.

naja, muss bei auszug nicht eine zwischenablesung erfolgen?

Die Wohnung
stand nach auszug 2010 bis in 2011 leer. Paar x hat die
vermutung, das erst zum ende des jahres 2010 abgelesen wurde.

Wenn der Abrechnugnszeitraum mit dem Kalenderjahr
übereinstimmt, ist der in etwa zeitgleich, wäre dies der
übliche Zeitpunkt für die Ermittelung des Gesamtverbrauchs.
Ohne den geht gar nichts.

Ja richtig, Nur wann die zwischen ablesung war ist nicht zu erkennen.

und zweitens wird dem Paar x auch die kosten für
Nutzerwechselgebühr zu 50% und die die zwischenablesegebühr zu
100% berechnet.

Hier hilft auch ein Blick in den Mietvertrag. Wenn dies so
vereinbart wurde, wäre dies zumendest Vertragskonform.

OK.

Darf der vermieter das überhaupt?

s. o.

Muss der diese kosten nicht
tragen?

Welche?

Die oben genanntenablesekosten.

Und wie kann man evtl. gegen die kosten für die heizung
angehen??

Wie immer sollte die Erfolgswahrscheinlichkeit bei einem
Angehen betrachtet werden. Heizkosten sind auf jeden Fall zu
bezahlen, wenn die im MV so vereinbart sind. Es kommmt hier
wohl eher auf die Höhe an. Deshalb wäre ein Vorgehen mit dem
Ziel gar keine Heizkosten zu bezahlen nur in dem Fall
erfolgreich, wenn eine Warmmiete vereinbart war.

Vereinbart lautMietvrtrag kaltmiete plus eine bestimte summe nebenkosten.

Da ja nicht ersichtlich ist, wann überhaupt
abgelesen wurde.

Dies läßt sich leicht aus den Ableseprotokollen, wenn
vorhanden, ablesen.

Ableseprotokoll für die heizung liegt dem Paar x nicht vor. Deshalb weis paar x ja auch nicht wann abgelesen wurde und wie die stände waren. es kann nichts verglichen werden.

vlg MC