Unkomplizierte Kündigung möglich?

Hallo Zusammen!

ich habe einen Probetag für eine Vollzeitstelle bei einer Lagerungsgesellschft als Packer gemacht. Darauf habe ich ein Einfühlungsverhältnis unterschrieben. Da ich das nur als Überbrückung machen möchte, passt das, dass es Zeitarbeit ist. Könnt Ihr mir bitte folgendes aus dem Einfühlungsverhältnis „übersetzen“:

„Die Begründung eines etwaigen späteren Arbeitsverhältnis bedarf der Schriftform. Auch für Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag gilt das Gleiche.“ …?

Noch etwas SEHR wichtiges zum Schluss: wenn ich nach der Probezeit das ENTGELTLICH Arbeitsverhätlnis eingehe kann ich später ohne schlechte Folgen mit der befristeten Arbeit fristlos aufhören (kündigen) für studium oder FSJ?

Vielen Dank, das Ihr euch die Zeit dafür nimmt. :wink:

VG
Lanocalon

Also wenn ich alles richtig verstanden habe, heißt es das nicht automatisch nach dem einfühlungsverhältnis ein Arbeitsvertrag zustande kommt, sondern nur durch einen neuen Vertrag. Kündigen kann man ein Arbeitsverhältnis in den ersten 6 Monaten ganz einfach und natürlich auch später mit einer Frist von vier Wochen

Alles Gute

Hallo,

„Die Begründung eines etwaigen späteren Arbeitsverhältnis
bedarf der Schriftform. Auch für Änderungen oder Ergänzungen
zu diesem Vertrag gilt das Gleiche.“ …?

Noch etwas SEHR wichtiges zum Schluss: wenn ich nach der
Probezeit das ENTGELTLICH Arbeitsverhätlnis eingehe kann ich
später ohne schlechte Folgen mit der befristeten Arbeit
fristlos aufhören (kündigen) für studium oder FSJ?

Zu 1: Arbeitsverträge oder Änderungen müssen schriftlich abgeschlossen werden.

Zu 2: Kurzfassung: Nein. Kündigungsfristen stehen im BGB

rambam

Guten Morgen,
unterstellend, dass DEUTSCHES Recht gilt, antworte ich wie folgt:
I. Die Klausel bedeutet, was ihr Wortlaut sagt: Ein Arbeitsverhältnis bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform, d.h.: Keine Schriftform - kein Arbeitsverhältnis. Ob die Klausel auch WIRKSAM ist, steht auf einem anderen Blatt, eine Behandlung dieser Frage würde allerdings den hiesigen Rahmen sprengen.
II. Nein, einen befristeten Vertrag kann man grundsätzlich gar nicht kündigen, denn das Ende steht ja durch die Befristung schon fest.
Ausnahme: Der Vertrag enthält eine Klausel zur Möglichkeit der ordentlichen ( = fristgerechten) Kündigung.
Fristlos kündigen kann man Verträge nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. sexuelle Belästigung), sonst nicht. Fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund kann zu Schadensersatzpflicht führen.
Viel Glück!
Eifelwanderer (rapweiss.de)

Hallo Lanocalon,
ein befristetes Arbeitsverhältnis bedeutet grundsätzlich ein Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit und dass es KEINER Kündigung bedarf, da es durch Zeitablauf endet. Eine vorzeitige Kündigung ist also grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt grundsätzlich beiderseits. Grundsätzlich heißt aber „im Grundsatz“ und daher gibt es immer wieder Ausnahmen, die aber im Einzelfall vereinbart oder generell als Ausnahme gelten müssen. Imho.
VG
Johba

Hallo lanocalon,

„Die Begründung eines etwaigen späteren Arbeitsverhältnis bedarf der Schriftform. Auch für Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag gilt das Gleiche.“

Hier die Übersetzung: Bisher hast du ja nur ein Einfühlungsverhältnis unterschrieben. Das bedeutet, dass du angelernt und an die Aufgaben herangeführt wirst. Es ist aber noch kein Arbeitsverhältnis.

Der Absatz oben meint, dass aus dem Einfühlungsverhältnis nicht automatisch ein Arbeitsverhältnis wird. Wenn sich dein Arbeitgeber entscheidet, dich anzustellen („Begründung eines etwaigen späteren Arbeitsverhäntnisses“), muss er dir einen schriftlichen Arbeitsvertrag geben („bedarf der Schriftform“)

Noch etwas SEHR wichtiges zum Schluss: wenn ich nach der Probezeit das ENTGELTLICH Arbeitsverhätlnis eingehe kann ich später ohne schlechte Folgen mit der befristeten Arbeit fristlos aufhören (kündigen) für studium oder FSJ?

Grundsätzlich kann dich keiner zwingen, bis zum Ende der Kündigungsfrist zur Arbeit zu kommen. Auch Schadenersatzansprüche machen Arbeitgeber in der Regel nicht geltend.

Allerdings stelle ich mir die Frage: Wieso solltest du das tun? Studium und FSJ fallen ja nicht urplötzlich vom Himmel - für eine fristgerechte Kündigung sollte also genug Zeit bleiben. Einfach nicht mehr zur Arbeit zu kommen gehört sich nicht. Außerdem willst du von deinem Arbeitgeber ja noch ein Arbeitszeugnis haben - und ein solches Verhalten wirkt sich sicherlich nicht positiv auf die Beurteilung aus.

Also: Sobald sich FSJ oder Studium abzeichnen, einfach eine schriftliche Kündigung an den Arbeitgeber zum Termin XY schicken, dann ist alles im grünen Bereich :smile:

Viele Grüße
tinastar

Hallo Lanocalon,

ein Einführungsverhältnis gibt es nicht. Ich kann mir aber vorstellen, das der AG prüfen will, ob Du in das bestehende Team passt, bevor er einen Vertrag unterbreitet.
Ein Vertrag ist eine gegenseitige Willensbekundung. In diesem werden die Bedingungen festgelegt, wie der Vertrag ausgelegt wird und was der Vertrag bewirken soll. Ich würde in Deinem Fall darauf achten, dass eine Kündigungsfrist festgeschrieben wird, denn in einem befristetem Arbeitsverhältnis steht das Ende schon fest. Am besten gilt die Kündigungsklausel nur für Dich.

Gruß
Ricko

Hallo,
dieser Satz heißt eigentlich nur, dass alle Änderungen schriftlich erfolgen müssen. Es entsteht kein Vertrag und keine Änderung nur mündlich oder per Handschlag.

Bei einer Kündigung muss man jedoch immer die Kündigungsfrist einhalten. Wenn man sie nicht einhalten möchte, geht das nur, wenn man sich mit dem Arbeitgeber auf den kürzeren Zeitraum einigt. Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber für Ersatz sorgen muss und dafür auch Zeit braucht. Innerhalb der Probezeit ist die Kündigungsfrist in der Regel 14 Tage.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nur vorgesehen, wenn es für den Arbeitnehmer nicht mehr zuzumuten ist, beim Arbeitgeber zu arbeiten. (Z.B. AG zahlt den Lohn nicht)

Leider kann ich die Frage nicht eindeutig beantworten.

aber meiner Meinung nach läßt sich das allles vor Vertragrabschluß klären.

Hi,

ich bin etwas verwirrt.
1.) Du hast einen Probearbeitstag ( wahrscheinlich ohne Bezahlung) gemacht? Ist o.k.
2.)Was ist ein Einfühlungsverhältnis? Ich bin fast 35 Jahre im Geschäft - habe ich noch nie gehört! Bekommst Du Geld dafür? Hast Du feste Arbeitszeiten? Steht in diesem schriftlichen "Einfühlungsverhältnis von wann bis wann es dauert? Und, ob es Kündigungsfristen gibt?

3.) Normalerweise kann jeder Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis fristlos kündigen, aber wenn im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag etwas über Konventionalstrafe usw. steht, sollte das besser mit dem Arbeitgeber vorher besprochen werden, ob nicht besser ein Auflösungsvertrag gemacht werden kann.

Ich hoffe, dies hilft erstmal weiter.
MFG
iris

„Die Begründung eines etwaigen späteren Arbeitsverhältnis bedarf der Schriftform. Auch für Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag gilt das Gleiche.“ …?
Hallo,
bedeutet, das ein Arbeitsverhältnis, wenn auch befristet, nur dann gilt wenn es von beiden Seiten (von dir und vom Arbeiter) in Schriftform niedergelegt wurde, also ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.
Du kannst dein Arbeitsverhältnis natürlich auch vor Ablauf der Befristung kündigen. Da gibt es aber Kündigungsfristen, in der Regel 14 Tage.
Der Arbeitgeber hat es hier etwas schwerer, er muss eine Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist glaubwürdig begründen.
Gruß
J.D.

Hallo,

  1. Antwort:
    Der Arbeitsvertrag und weitere Ergänzungen benötigen die schriftliche Form, können also nicht mündlich mit Anschlag :"…ab morgen bist Du eingestellt erfolgen…"

  2. Antwort
    Kündigung ist immer möglich beidseits. Ansonsten hilft ein Aufhebungsvertrag.

Gruß

@lanocalon,

sorry…da kann ich leider nicht helfen…

Jack

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, können Sie zum Monatsende kündigen.
Die gesetzliche Regelung finden Sie im BGB § 612.
Viele Grüsse
H.-J. Brockerhoff