Guten Tag,
wenn ein Notartermin benötigt wird um ein Schriftstück beglaubigen zu lassen (Die Kosten des Notars trägt der Nutznießer dieser Beglaubigung.)
1.) Kann man eine Erstattung der Unkosten verlangen ?
- z.B. wären das Kosten für eine Krankenbeförderung per Taxi (Schwerbehinderung mit den Merkmalen für außergewöhnliche Gehbehinderung aG und B für Begleitperson wäre vorhanden )
und der Verdienstausfall für die Begleitperson?
und was eventuell noch ?
2.) kann man den Notar frei wählen (immer den allernächsten ) ?
Vielen Dank
MfG
Fragy
Hallo,
wenn ein Notartermin benötigt wird um ein Schriftstück
beglaubigen zu lassen (Die Kosten des Notars trägt der
Nutznießer dieser Beglaubigung.)
1.) Kann man eine Erstattung der Unkosten verlangen ?
von wem?
2.) kann man den Notar frei wählen (immer den allernächsten )
Mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt, die einem verbietet einen Notar nach Wunsch zu beauftragen.
Solange hier überhaupt nicht klar ist, worum es geht, wirst Du keine für Dich zufriendestellenden Antworten erwarten können.
Gruß
S.J.
1.) Kann man eine Erstattung der Unkosten verlangen ?
von wem?
Person A möchte etwas gelöscht haben, wofür Person B unterschreiben muß. Es entstehen Aufwendungen für Person B - außer Zeit auch Auslagen…
Vorteile hat Person B keine - der einzige Nutznießer ist Person A.
Daher die Frage: Kann Sie eine Erstattung von Person A verlangen?