Hallo,
ein Nachbar hat seinen Zaun nicht auf der Grenze errichtet, sondern 15 cm auf seinem eigenen Grund. Nun bleibt es nicht aus, dass auf dem kleinen Streifen dahinter Wildkräuter wachsen. Hat der andere Nachbar Anspruch darauf, dass diese entfernt werden ?
Örtlich wäre das ganze in Südbaden.
Danke und Gruß
Elton