Unkrautentfernen auf Hofplatz

Hallo,

FOlgender fiktiver Fall:
Muß ein Mieter den Hof von Unkraut befreien, wenn in seinem Mietvertrag folgender Passus steht:
„Die Hausordnung besagt, alle 14 Tage ist die Straße zu fegen(falls erforderlich, ist UNkraut zu entfernen)“

AUf dem Hof können Autos stehen und in der Praxis übernimmt jeder Mieter „seine“ Ecke, wie ist es aber nun, wenn nur ein Mieter da ist.
(ANmerkung: Es sind keine Parkplätze sondern ein allgemeienr Hof, auf dem geparkt werden kann)

Danke
und Grüße

Hallo!

Muß ein Mieter den Hof von Unkraut befreien, wenn in seinem
Mietvertrag folgender Passus steht:
„Die Hausordnung besagt, alle 14 Tage ist die Straße zu
fegen(falls erforderlich, ist UNkraut zu entfernen)“

Tja, ich schätze, dann hat der Mieter alle 14 Tage die Straße zu fegen und, falls erforderlich, auch Unkraut zu entfernen. Nur wann ist es erforderlich?

Wie wäre es mit RoundUp?
http://de.wikipedia.org/wiki/RoundUp

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wenn in der „Praxis“ jeder Mieter seinen eigenen Platz säubert und dies ist mit dem VM so vereinbart, dann hat der VM die Arbeit und die Kosten für die leerstehenden Wohnungen samt Parkplätze zu tragen.

Voraussetzung wäre hier aber, dass im Mietvertrag vereinbart ist, dass jede Partei jeweils den für sie bestimmten Teil reinigt. Ich kann mir eine solche Vereinbarung nicht vorstellen. Sie widerspricht der gängigen Praxis.

Gruss Günter

FOlgender fiktiver Fall:
Muß ein Mieter den Hof von Unkraut befreien, wenn in seinem
Mietvertrag folgender Passus steht:
„Die Hausordnung besagt, alle 14 Tage ist die Straße zu
fegen(falls erforderlich, ist UNkraut zu entfernen)“

AUf dem Hof können Autos stehen und in der Praxis übernimmt
jeder Mieter „seine“ Ecke, wie ist es aber nun, wenn nur ein
Mieter da ist.
(ANmerkung: Es sind keine Parkplätze sondern ein allgemeienr
Hof, auf dem geparkt werden kann)

Danke
und Grüße