Eine schwangere Arbeitnehmerin ist in einem Kleinbetrieb mit sieben Vollzeitskräften beschäftigt. Bei der Kündigung hat sie ihre Schwangerschaft mitgeteilt und ein Attest nachgereicht. Nun macht der Betrieb Zicken und erklärt, dass eine neue Mitarbeiterin schon eingelernt wird und somit schlichtweg ein freier Arbeitsplatz inkl. PC für die Schwangere nicht zur Verfügung steht. Da es sich aber um Schreibarbeiten handelt, die man teilweise auch am heimischen PC machen könnte, ist meine Frage, ob der Betrieb bei diesem Vorschlag einwilligen muss? Oder gibt es für solche Kleinbetriebe Härtefallregelungen?
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBI. I S. 191) erstreckt.
(2) Kündigt eine schwangere Frau, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechend.
(3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form, und sie muß den zulässigen Kündigungsgrund angeben.
Nach Absatz 3 könnte zwar eine Kündigung von der Gewerbeaufsicht / Amt für Arbeitsschutz genehmigt werden, wenn ein „besonderer Fall“ vorliegt. Dieser liegt hier aber nicht vor.
Hallo,
vielen Dank für die Auskunft. Ich verstehe aber nicht, worauf sich „nee, keine Chance“ genau bezieht… Ist die Schwangere nun unter allen Umständen unkündbar, selbst wenn sie kein PC-Arbeitsplatz mehr hat? Über eine weitere Antwort würde ich mich freuen.
Micha
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Ich verstehe aber nicht, worauf
sich „nee, keine Chance“ genau bezieht…
Das bezieht sich auf den AG und die Chance, die AN los zu werden.
Ist die Schwangere
nun unter allen Umständen unkündbar,
Nicht ‚unter allen Umständen‘**, aber unter diesen zumindest schon.
selbst wenn sie kein
PC-Arbeitsplatz mehr hat?
Das ist dann das Problem des AG, nicht ihrs.
MfG
** „(3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen , ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben.“