Hallo Stefan,
eine Anlage auf den Namen des Kindes ist nur mit Unterschrift der Eltern möglich und die haben bis zum 18.Lebensjahr auch dann das Verfügungs- und Auflösungsrecht.
Also bleibt nur die schon genannte Anlage auf eigenen Namen der „Oma“ und Verfügung im Testament zu Gunsten des Enkels.
Als Anlageformen eignen sich natürlich das klassische Sparbuch oder die Varianten, die z. B. die Postbank in den verschiedenen Formen anbietet mit erhöhter Verzinsung. Wenn die Beträge jährlich so ca. 100 EUR ausmachen, dann könnte man auch in Richtung Wertpapiersparvertrag denken und dafür Fondsanteile anschaffen. Dann aber darauf achten, dass man eine Bank aussucht, die keine Depotgebühren nimmt, sonst ist letztlich das Geld für die Gebühren draufgegangen und der Kleine hat nichts mehr davon. Also nicht gerade zur Sparkasse oder Volksbank oder Dt.Bank damit gehen. Comdirect ginge m.E. oder ggf. auch DAB-BAnk / CortalConsors (sind aber reine Online-Banken).
Klassiker sind natürlich auch die Bausparverträge mit geringer Bausparsumme. Da könnte der Enkel dann (je nach Alter) in ein paar Jahren vielleicht auch selbst seine VL weiter einzahlen, wenn er sein erstes Geld verdient und es besteht für ihn ein Anreiz zu sparen, weil schon eine Grundlage vorhanden ist.
Nur hier sind die Abschlußgebühren eben recht hoch und das mindert etwas die Nutzbarkeit, zumal die Verzinsung extrem niedrig ist.
Ich würde insofern ernsthaft in Richtung Wertpapierdepot (kostenfrei) mit Anlagen in Fondsanteilen (gemischt mit Aktien und Festverzinslichen Papieren) mit kleiner Stückelung tendieren. Da kann man auch für wenig Geld etwas anlegen und es entwickelt sich halbwegs inflationsneutral mit der Chance auf etwas Erfolg.
Zinserträge hieraus müssen sowieso bis zur Übertragung an den Enkel selbst versteuert werden, da lässt sich nichts dran ändern, sofern der Enkel nicht Kontoinhaber werden soll (s. Thema von oben).
Gruß
Ulrich