Versuchen, aus einem Vertrag mit der Allianz,
Rentenversicherung Basis Classic, herauszukommen, weil wir uns
falch beraten fühlten und unsere Interessen nicht mehr
vertreten gesehen haben.
Der Allianzvertreter sagte uns, der Vertrag sei unkündbar und
auch nicht sonst irgendwie auflösbar, das mit einmal
eingezahlte Kapital (ohne Zinsen) würde uns schon reichen,
wiederzubekommen.
Wollen unbedingt da raus, zahlen, wenns sein muss, auch
Vertragsstrafe oder so was.
Was können wir tun, an wen kann man sich wenden, wieviel Geld
vom eingezahlten Kapital bekommen wir zurück? Ist die
Auflösung überhaupt möglich?
Unkündbare Versicherungsverträge gibt es nicht. Und selbst wenn eine Vertragsformulierung soetwas vorsehen würde, wäre es eine unangemessene Benachteiligung für den Kunden.
Zunächst einmal:
Lies dir den Vertrag durch. Dort gibt es auch immer den Punk „Kündigung“ oder „Vertragslaufzeit“ oder ähnlich.
Möglicherweise gibt es Kündigungsfristen. Aber unkündbar ist kein Rentenversicherungsvertrag.
Wäre gut zu wissen, um was für einen Vertrag es sich handelt (Art und Produktname), wie lange der schon läuft und was eingezahlt wurde.
Wie’s aber mit der Rückerstattung der eingezahlten Beiträge aussieht, ist ne andere Sache. Jede Kapitalbildende Versicherung hat einen Rückkaufswert. Dieser ist auch in den Vertragsbedingungen geregelt. In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss behalten die Versicherer ihre Kosten und Provisionen des Vertrags ein. Da ist der Rückkaufwert wahrscheinlich sehr gering, evtl. gibt’s laut Vertrag in den ersten Jahren sogar überhaupt nichts zurück. Da könnte aber der geltenden Rechtssprechung entgegenstehen, wonach der Versicherer zumindest einen Teil der Beiträge zurückerstatten muss. Hier liegt aber der Teufel im Detail. Wenn der Vertrag mit einer Risiko-Absicherung gekoppelt ist (z.B. Todesfalleistung, Berufsunfähigkeit usw.) kann diese Leistung in den ersten Jahren die kompletten Einzahlungen aufzehren.
(daher macht es auch Sinn, Kapitalbildung und Riskio zu trennen)
Große Ausnahme bei alle dem:
Staatlich geförderte Rentenversicherungen, sprich Riester-, Rürup-, oder Betriebsrente. Die dürfen meist nicht vor dem 60. Lebensjahr angetastet werden. Wenn doch, gilt das als „schädliche Verwendung“ und man muss ggf. die staatlichen Förderungen zurückzahlen (Zulagen, Steuervorteile).
Oft ist es besser den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder ruhen zu lassen. Man zahlt dann nichts mehr ein, aber verliert evtl. das eingezahlte Kapital nicht.
Doch „unkündbar“ ist keine Rentenversicherung!