Unkündbare Rentenversichungsverträge, gibts das?

Versuchen, aus einem Vertrag mit der Allianz, Rentenversicherung Basis Classic, herauszukommen, weil wir uns falch beraten fühlten und unsere Interessen nicht mehr vertreten gesehen haben.

Der Allianzvertreter sagte uns, der Vertrag sei unkündbar und auch nicht sonst irgendwie auflösbar, das mit einmal eingezahlte Kapital (ohne Zinsen) würde uns schon reichen, wiederzubekommen.

Wollen unbedingt da raus, zahlen, wenns sein muss, auch Vertragsstrafe oder so was.

Was können wir tun, an wen kann man sich wenden, wieviel Geld vom eingezahlten Kapital bekommen wir zurück? Ist die Auflösung überhaupt möglich?

Brauchen dringend Hilfe!!!

Vielen Dank im voraus.

Hallo,

ich mache mit Allianz nix, deswegen sagt mir der Tarif-Name nix.
Angenommen der Vertreter hat Recht, dann könnte es sich um einen Rürup-Vertrag handeln; die sind nicht kündbar (wegen der gesetzl. Grundlagen / steuerl. Förderung).

Gruß Jens
www.jens-sternberg.de

Trotzdem vielen Dank.

Hallo,

das ist schwierig, kenne denVertrag nicht. Jedoch jeder Vertrag ist auflösbar bzw. kündbar.
Hier empfehle ich den Verbraucherschutzverein,. Vertragsunterlagen mitnehmen u zum Termin. Die können auf jeden Fall helfen und haben auch Anwälte die das durchboxen.

Hoffenltich Allianz versichert …

Viel viel Glück

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Versuchen, aus einem Vertrag mit der Allianz,
Rentenversicherung Basis Classic, herauszukommen, weil wir uns
falch beraten fühlten und unsere Interessen nicht mehr
vertreten gesehen haben.

Der Allianzvertreter sagte uns, der Vertrag sei unkündbar und
auch nicht sonst irgendwie auflösbar, das mit einmal
eingezahlte Kapital (ohne Zinsen) würde uns schon reichen,
wiederzubekommen.

Wollen unbedingt da raus, zahlen, wenns sein muss, auch
Vertragsstrafe oder so was.

Was können wir tun, an wen kann man sich wenden, wieviel Geld
vom eingezahlten Kapital bekommen wir zurück? Ist die
Auflösung überhaupt möglich?

Unkündbare Versicherungsverträge gibt es nicht. Und selbst wenn eine Vertragsformulierung soetwas vorsehen würde, wäre es eine unangemessene Benachteiligung für den Kunden.

Zunächst einmal:
Lies dir den Vertrag durch. Dort gibt es auch immer den Punk „Kündigung“ oder „Vertragslaufzeit“ oder ähnlich.
Möglicherweise gibt es Kündigungsfristen. Aber unkündbar ist kein Rentenversicherungsvertrag.

Wäre gut zu wissen, um was für einen Vertrag es sich handelt (Art und Produktname), wie lange der schon läuft und was eingezahlt wurde.

Wie’s aber mit der Rückerstattung der eingezahlten Beiträge aussieht, ist ne andere Sache. Jede Kapitalbildende Versicherung hat einen Rückkaufswert. Dieser ist auch in den Vertragsbedingungen geregelt. In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss behalten die Versicherer ihre Kosten und Provisionen des Vertrags ein. Da ist der Rückkaufwert wahrscheinlich sehr gering, evtl. gibt’s laut Vertrag in den ersten Jahren sogar überhaupt nichts zurück. Da könnte aber der geltenden Rechtssprechung entgegenstehen, wonach der Versicherer zumindest einen Teil der Beiträge zurückerstatten muss. Hier liegt aber der Teufel im Detail. Wenn der Vertrag mit einer Risiko-Absicherung gekoppelt ist (z.B. Todesfalleistung, Berufsunfähigkeit usw.) kann diese Leistung in den ersten Jahren die kompletten Einzahlungen aufzehren.
(daher macht es auch Sinn, Kapitalbildung und Riskio zu trennen)

Große Ausnahme bei alle dem:
Staatlich geförderte Rentenversicherungen, sprich Riester-, Rürup-, oder Betriebsrente. Die dürfen meist nicht vor dem 60. Lebensjahr angetastet werden. Wenn doch, gilt das als „schädliche Verwendung“ und man muss ggf. die staatlichen Förderungen zurückzahlen (Zulagen, Steuervorteile).

Oft ist es besser den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder ruhen zu lassen. Man zahlt dann nichts mehr ein, aber verliert evtl. das eingezahlte Kapital nicht.

Doch „unkündbar“ ist keine Rentenversicherung!

Hi,
für die Beantwortung deiner Frage bin ich nicht der Experte.
Wenn du keine Antwort bekommst, versuche doch mal bei
www.Janolaw.de deine Frage beantworten zu lassen. Hier geben Rechtsanwälte exakte Auskunft. Habe dort mal Formulare bekommen, die zu den Besten zählten.

Viel Erfolg

Hallo,

ich gehe davon aus, dass wir hier von einem Riester-Vertrag reden.

Hier kommt es generell erst einmal auf den Umstand an, ob ein Vertrag bereits die staatlichen Zulagen erhalten hat oder nicht.

Um einen entsprechenden Vertrag zu kündigen, müssen diese Zulagen rückgeführt werden, da diese zur Altersvorsorge vorgesehen waren.

Hilfreiches zu diesem Thema findest Du auch unter http://www.fondsvermittlung24.de/riester-rente-kuend…

Hallo,

ich kenne mich auf dem Gebiet der privaten Rentenversicherungen leider nicht aus.

Viele Grüße

Michael

Hallo und guten Tag liebe ® Namensloser,

ohne die genauen Hintergründe zu kennen kann man eigentlich nur im Nebel rumstochern. Ich kann zu der angeblichen Falschberatung keinerlei Aussage machen. Aber eines ist gewiss, kündigen kann man jeden Vertrag ohne jegliche Ausnahme. Der Allianzvertreter macht hier eine sehr schlechte Figur.
Hintergrund seiner Aussage ist die Angst um seine Provision, dieses ist eindeutig.
Wie ich aus der Anfrage ersehen kann, scheint der Rentenversicherungsvertrag mit einer so genannten „Einmalzahlung“ bedient worden zu sein. Wie viel Geld von dem eingezahlten Kapital nun bei einer Kündigung zurückfließen wird kann ich unmöglich vorhersagen, dieses hängt von vielen Faktoren ab, vor allem von der Laufzeit des Vertrages.
Aber ich schlage folgendes vor: als erstes der Allianz gegenüber eine schriftliche Kündigung des Vertrages aussprechen, und zwar ohne Angabe eines festen Zeitpunkts, also „hiermit kündige ich den Versicherungsvertrag mit der Nummer…… zum nächstmöglichen Termin, ich bitte um schriftliche Bestätigung“.

Aber diese Kündigung bitten nicht an den Vertreter, sonder an die Hauptverwaltung der Allianz direkt senden!!!

Parallel dazu, bitte in den Versicherungsbedingungen des Rentenvertrages nachlesen wie es im Falle einer Kündigung mit der Rückerstattung der Beiträge aussieht, wann der Vertrag gekündigt werden kann und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung ausgesprochen werden kann.

Sofern Sie nicht weiter kommen, so bieten sich zwei Möglichkeiten an; die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, oder aber die Beschwerde bei dem Versicherungsombutsmann, die Adresse finden Sie unten. Hier können Sie auch die Falschberatung erläutern und um Klärung bitten.
Bei der Einschaltung eines Rechtsanwaltes wäre ich zunächst etwas zurückhaltend, denn es gibt eigentlich keinen Grund für einen Rechtsstreit, die Allianz hat ja noch keinen Anlass hierfür geliefert. Alleine die Aussage eines Vertreters ist schließlich nicht zu ernst zu nehmen.

Zunächst wünsche ich bei dem Alleingang viel Erfolg und höre gerne etwas über die weiteren Abläufe des Vorganges. Sollten noch Fragen sein, so freue ich mich über eine E-Mail, in diesem Sinne

mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck

Heydeck & Partner

  • Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
    Hellegrund 28
    31195 Lamspringe - Niedersachsen -
    Tel.: 05183 - 2187
    Fax: 05183 - 5463
    E-Mail: [email protected]
    Internet: www.info-check24.de
    Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
    Zuständige Aufsichtsbehörde:
    Industrie und Handelskammer Hannover,
    Schiffgraben 49, 30175 Hannover
    Registrierungsnummer: D - QF5F-KYTPJ-95

Schlichtungsstellen.
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann für die private Kranken und Pflegeversicherung,
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

O.k. probieren wir. Danke schön.

Hallo, danke für die schnelle Antwort!

Hab nebenbei etwas im Internet geforscht und bin mir sicher, das das ein staatlich geförderter Vertrag (ich glaub Rörup) ist, Problem ist, das ist eigentlich gar nicht mein Vertrag, sondern der meiner Mutter, die über 500 km entfernt von mir wohnt. Hab also die spärlichen Details nur durchs Telefon gesagt bekommen.

Mal stark angenommen, es ist Rörup, laut Internetbeschreibung glasklar, gibts da Möglichkeiten der Kündigung, würden auch alle staatlichen Förderungen und Zinsen u.sw. zurückzahlen.

Der Vertrag läuft seit April 2008 und das mit einmal und einzig eingezahlte Kapital betrug 8.800 Euro. Ab März 2010 geht meine Mutter gesundheitsbedingt in Vorruhestand. Sie braucht das Geld unbedingt zurück. Sie würde laut Vertrag aber nur 36irgenwas pro Monat bekommen, und das erst ab 2014.

Weißt du eine Möglichkeit, irgendwie da raus zu kommen?

Vielen Dank noch mal.

Hallo Herr Heydeck,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Werde ihren Ratschlag zwecks Kündigung an die Hauptverwaltung der Allianz beherzigen, und das beste hoffen.
Halte sie gerne über die Fortschritte auf dem Laufenden.

Liebe Grüße
Kossi28

O.k. probieren wir. Danke schön.

meines Erachtens nicht. Rentenversicherungen müssen
auch kündbar sein bzw. beitragsfrei gestellt werden
können. Das regelt aber alles der Vertrag und bevor ich
den nicht gelesen habe mit allen Zusatzklauseln und dem
ganz klein gedrucken …, kann ich mich dazu nicht 100
% äußern.
Aber einfach den Vertrag mit zum
Verbraucherschutzverein nehmen. Die helfen und haben
auch Spezialanwälte, die entsprechend beraten und die
Rechte des Verbrauchers durchboxen.
Also nochmals viel viel Glück
MK

Ich kenne mich bei den Rürup-Verträgen gar nicht aus. Wie dort eine vorzeitige Kündigung behandelt wird, weiß ich deshalb nicht.
Bei Wikipedia steht aber, dass eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen ist! Selbst eine Vererbung oder Übertragung des Kapitals auf andere, bestehende Verträge ist wohl nur mit einer Zusatzversicherung möglich.

Wäre echt krass … das wusste ich nicht.
Ist dann noch unflexibler als die ohnehin schon unflexible Riester-Rente.

… was zeigt mir der Fall: Ich würde schön die Finger von der Rürup-Rente lassen!!!

Du brauchst erstmal auf jeden Fall die Vertragsbedingungen. Dort steht alles drin.
Aber ich fände es ja voll den Beschiss, wenn du an das Geld überhaupt nicht mehr rankommen würdest.

btw:
Alle staatlich geförderten Rentenversicherungsformen haben ihre Tücken. Jeder sollte selbst für sich die Verträge durchrechnen und dann objektiv Vor- und Nachteile abwägen.
… oft bringen die staatlichen Förderungen im Endeffekt so gut wie gar keinen Mehrwert.
Am Ende macht nur einer richtig Kasse: die Versicherung!

Legt euer Geld lieber eigenverantwortlich selbst am Kapitalmarkt an. Man hat die Geschicke dann selbst in der Hand, ist wesentlich flexibler und muss sich später nicht darüber ärgern, von einer Versicherung über den Tisch gezogen worden zu sein :wink:

… in dem Sinne…