Hallo. Ich hoffe, dass mir einer helfen kann. Ich bin Unternehmer (Möbelspedition) und möchte mit Immobilienmaklern zusammenarbeiten, also jeder Vermittelter Umzug z.B. 8% Provision.
Wäre das unlauter Wettbewerb???
Danke. LG Robert Martin
Hallo. Ich hoffe, dass mir einer helfen kann. Ich bin Unternehmer (Möbelspedition) und möchte mit Immobilienmaklern zusammenarbeiten, also jeder Vermittelter Umzug z.B. 8% Provision.
Wäre das unlauter Wettbewerb???
Danke. LG Robert Martin
Guten Morgen
meine Antwort wird nicht von der Gesetzgebung begleitet.
Ich empfinde es als Angebot, nicht als unlauteren Wettbewerb. Solange der Immobilienmakler mich als Kunden nicht dazu verpflichtet das vorgeschlagene Umzugsunternehmen zu nutzen.
Gruss, satama
Sorry, kann hierzu keine Auskunft geben.
hmm, tut mir leid
hab echt grad keine ahnung,
ich hoffe dir kann kemand anders weiterhelfen
g
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Hallo. Ich hoffe, dass mir einer helfen kann.
Ich bin Unternehmer (Möbelspedition) und möchte mit Immobilienmaklern zusammenarbeiten, also jeder Vermittelter Umzug z.B. 8% Provision.
Wäre das unlauter Wettbewerb???
Danke. LG Robert Martin
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Antwort als Vertriebs-Beratung, unverbindlich und ohne Gewähr, keine Rechtsverbindliche Auskunft !
Was soll daran unlauter sein ?
Ein Kaufmann/Gewerbetreibender bietet seine Leistung an und bedient sich eines/mehrerer Vermittler, die dafür Provision erhalten. Man schließt einen Vertrag über diese gegenseitige Leistung und rechnet ab, basta.
Kritisch bzw. unlauter wird die Sache dann, wenn man sich „unlauterer Mittel“ bedient, d.h. sich die Adressen z.B. heimlich besorgt (kopiert) oder Schmiergeld zahlt usw. Also z.B. Doppel-Vermittlung als Wettbewerbsklausel in den Vertrag einbauen; d.h. Vermittler darf nicht mehrfach verkaufen usw.
Im professionellen Bereich würde ich trotzdem einen Vertrag aufsetzen und mit IHK bzw. Handwerkskammer rechtlich geprüft absichern. Das kostet nicht die Welt.
Hoffentlich klappets - viel Erfolg
salü, leider kann ich dir keine hilfe sein. solltest du hier aber niemanden finden, der dir weiterhelfen kann, würde ich dir empfehlen dich bei einer rechtsauskunft schlau zu machen.
grüße
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entschuldige, dass ich erst jetzt antworte, war leider nicht im Land.
Ich bin kein Jurist, aber oft dienstlich bei Gericht.
Unlauterer Wettbewerb ist das nicht. Wichtig ist aber, einen Vertrag auszuarbeiten, damit jeder Beteiligte seine Rechte und Pflichten kennt. Per Handschlag würde ich mich nicht drauf einlassen.
Kennst Du Deinen Partner auch gut genug?
MfG K.
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naja es sind halt Geschäftspartner mehr nicht.
bei dieser Vereinbarung soll eine win win Situation entstehen
Danke
Hi Robert,
tut mir leid, aber das klingt nicht besonders ausgereift. Pass auf, dass Du nicht über den Tresen gezogen wirst.
LG Katja
naja es sind halt Geschäftspartner mehr nicht.
bei dieser Vereinbarung soll eine win win Situation entstehen
Danke
Was meinst du mit über den Tresen gezogen.
was denkst du was ich bedenken sollte.
Ich danke dir 
Was meinst du mit über den Tresen gezogen.
was denkst du was
ich bedenken sollte.
Ich danke dir :
Hi,
ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Am besten step by step.
Du solltest Dir folgende Fragen ehrlich selbst beantworten:
Ich könnte noch mehr Fragen stellen. Aber wenn Du diese schon mit ruhigem Gewissen beantworten kannst, ist doch alles im grünen Bereich.
Mit über den Tresen ziehen meine ich, dass es clevere Leute gibt, die Dich ausnehmen, dann fallen lassen, und Du kannst es ihnen nicht einmal nachweisen, weil das Vermögen plötzlich der Frau oder dem Kind überschrieben ist.
Leider kenn ich sehr viele Schicksale. Am Anfang war alles gut. Irgendwann bekommt ein Partner Höhe und fällt irgendwann steil ab.
LG Katja
Hallo Katja
Ich bin schon seit längerem in der Transportbranche (Selbstständig). Habe Angestellte und einen guten Ruf.
Ich danke dir für deine Anregungen wenn du Umziehen willst weißt du ja an wen du dich wenden kannst
www.umzuege-niedersachsen.de
Ich denke das einzige was ich bedenken sollte ist, dass ich ein Vertrag/ Vereinbarung erstellen lasse das beide Parteien absichert.
LG Robert
Hallo!
Von WEM Du deine Aufträge bekommst ist eigentlich egal,Hauptsache es ist keine Bestechung im Spiel.
Es darf KEIN Geld fliessen… !
Orthopäden schicken Patienten auch gezielt zum
Orthopädieschumacher.Die gehn halt mal einen gemeinsam draufmachen…
gruß pinkysbrain
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Hallo,
es handelt sich nicht um unlauteren Wettbewerb, da eine Vermittlung durch den Makler ja nur zustande kommt, wenn der betreffende Kunde Ihnen auch den Auftrag für den Umzug erteilt. Vorher jedoch steht es dem Kunden frei, sich andere Angebote einzuholen.