Hallo
ein Freund von mir hat einen LCD-Monitor ersteigert, daraufhin eine
Kaufbestätigung des PowerSellers erhalten und den Betrag einbezahlt.
Der Zahlungseingang wurde bestätigt und angekündigt, dass das Gerät
demnächst abgeschickt würde.
Kurz darauf kam vom Verkäufer eine Nachforderung zu den bereits
bezahlten Versandgebühren (die ohnehin schon happig waren = 90 Euro)
im Betrag von über 100 Euro mit der Begründung das „System“ hätte für
den Auslandversand eine falsche Berechnung gemacht.
Die rechtliche Situation ist klar: Der Vertrag wurde nicht
eingehalten.
Gut, mein Freund hat dann gesagt, dass er vom Vertrag unter diesen
Umständen zurücktrete. Der PowerSeller wollte dann 25 Euro
Rücktrittsgebühren verlangen, was wiederum nicht seinen
selbstformulierten Rücktrittsgebühren entsprach… Das Hin- und Her
endete jetzt damit, dass der Verkäufer den vollen Betrag an meinen
Freund zurückgeschickt hat. Die Überweisungsgebühren aus dem Ausland
muss mein Freund ans Bein streichen, da sich die Streiterei nicht
lohnt.
Das negative Votum meines Freundes wurde mit einem Hinweis auf die
„Mich-Seite“ abgetan, wo aktuell übrigens wieder absolut verwirrende
Versandkosten angegeben sind.
Ebay will „recherchieren“, aber auf Grund von „Datenschutz“ keine
Ergebnisse bekanntgeben. Ebay wird die PowerSeller-Hand nicht
beissen, die es füttert: Der „kleine Mann von der Strasse“ bringt
nicht so viel Kohle.
Fazit: Power-Seller mit 5-stelligen Verkaufszahlen sind genauestens
zu prüfen und vor allem die negativen Voten sollte man lesen (inkl.
der Antworten) die Zeit lohnt sich, auch wenn man hunderte von Voten
durchscrollen muss.
Auch PowerSeller sind Menschen, dies sollte aber aus den Antworten
auf negative Voten klar hervorgehen, was bei Sprüchen „aus der
Maschine“ wohl nicht so ganz klappen dürfte.
In diesem Sinne weiterhin angenehme Geschäfte mit netten Ebayern
Heinz
PS. Mein Freund hätte dies (etwas weniger nett) in Spanisch
geschrieben, ich konnte ihm als Übersetzer helfen.
zu prüfen und vor allem die negativen Voten sollte man lesen
(inkl.
der Antworten) die Zeit lohnt sich, auch wenn man hunderte von
Voten
durchscrollen muss.
Ich hab da mal spaßeshalber einen „Powerseller“ geprüft, mit dem ich schlechte Erfahrungen gemacht habe. Resultat, sehr viele Leute trauen sich gar nicht, einem PS eine negative reinzuwürgen, weil dem diese viel weniger ausmacht als einem Gelegenheitsebayer die Retourkutsche des PS.
Oder ich zum Beispiel: war mit der Ware dieses PS nicht zufrieden sah irgendwie anders aus als auf dem Bild…), wollte sie zurückgeben – da hat er meine Kontaktversuche einfach ignoriert, obwohl ich es xmal versucht hatte. Und weil ich so gutmütig und geduldig bin, sind darüber die 60 Tage verstrichen --> keine Bewertung.
Ich hab’s dann unter Lehrgeld verbucht, weil es wohl meine eigene Blödheit war, von jemandem was zu kaufen, der sich als Privatperson ausgibt (nicht als Gewerbetreibender), obwohl er täglich dutzendweise gleiche Artikel versteigert. Wenn ich mehr Freizeit hätte, würde ich den Kerl (der sich übrigens als Frau ausgibt) deswegen anzeigen.
Das ganze ist jetzt fast ein Jahr her und ich bin immer noch sauer wenn ich daran denke. Hab seitdem nichts mehr bei ebay gekauft.
P.S.: Wenn einer nen zu kurzen Damenledermantel haben will, kann er sich gerne bei mir melden.
Der PowerSeller wollte dann 25 Euro
Rücktrittsgebühren verlangen, was wiederum nicht seinen
selbstformulierten Rücktrittsgebühren entsprach…
Rücktrittsgebühren? Bei einem Geschäft zwischen einem deutschen Unternehmer und einem Verbraucher?
Na, DAS tät mich jetzt wirklich interessieren ob das jemals rechtens sein kann, und unter welchen Umständen. Ich könnte mir das höchstens bei Sonderanfertigungen vorstellen, aber wohl kaum bei x-beliebigen Artikeln von der Stange.
Die Überweisungsgebühren aus dem Ausland
muss mein Freund ans Bein streichen
Das ist normal, da muss dein Freund sich schon bei der Bank beschweren.
Es gibt nämlich inzwischen das schöne Instrument der EU-Überweisung, die für Beträge bis 12.500 Euro möglich ist und nicht mehr kostet als eine Inlandsüberweisung auch. Also ich zahle da z.B. 5 cent per online-banking.
Vorausgesetzt, dein Freund hat aus Spanien oder einem anderen Euro-Land bestellt, aber danach sieht’s ja wohl aus, wenn ich mir deine Email-Adresse ansehe.
Aber nochmal… Rücktrittsgebühren, das ist starker Tobak.
mir fällt dazu nur ein, dass eben Geiz-ist-Geil bestraft werden muss.
Vielliecht geht er ja das nächste Mal zum örtlichen PC-Schrauber, wo er auch bei Problemen gleich einen zur Hand hat.
Damit Powerseller die Geiz-ist-Geil-Nation befriedigen können, müssen sie sehr sehr weit unten anbieten. Viel Gewinn bleibt da nicht mehr übrig. Um dennoch leben zu können, müssen sie sehr viel anbieten. Wenn dann Reklamationen kommen, ist es nur zu logisch, wenn die dann aus zeitlichem Mangel meist auf der Strecke bleiben.