A, nennen wir ihn Franz ist hauptebruflich KFZ-Mechaniker. B, seine Freundin, nennen wir Sie Trude, ist Vertriebsassistentin in einem kleineren IT-Unternehmen.
Franz hat während seiner früheren ARbeitslosigkeit eine schulische Ausbildung zum IT-Techniker gemacht.
Jetzt möchte Franz sich nebenher in dem Bereich selbstständig machen. Sein Arbeitgeber erlaubt ihm dies.
Trude arbeitet jedoch hauptberuflich im gleichen Bereich in dem sich Franz nebenher selbstständig machen möchte und kennt sich natürlich in den kaufmännischen Belangen sehr gut aus. Da Trude Franz ja liebt, ihn unterstützt und ihm nicht in den Rücken fällt in seinem Vorhaben, will Trude natürlich ihm in den kaufmännischen Dingen behilflich sein, damit sein Geschäft ans Rollen kommt.
Darf Trude das ? Oder ist auch das unlauterer Wettbewerb und kann der Arbeitgeber Trude kündigen ?
Sie gibt Franz nur Tipps in kaufmännischen Belangen, da er ja ihr Freund ist und die beiden auch zusammen wohnen, sie also automatisch von Franz Machenschaften mitbekäme…
Hi!
Was sagt denn der Arbeitgeber der Partnerin dazu, dass sie einen „Nebenjob“ machen möchte?
LG
Guido
Naja, darum gehts ja. Die Partnerin macht keinen Nebenjob in dem Sinne. Also sie verdient ja nix. Das ganze erwirtschaftete Geld bekommt „Franz“
Sie hilft ihm nur am Anfang die kaufmännischen Aspekte zu verstehen…
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Guidos Frage bleibt die richtige Frage. Es kommt wettbewerbsrechtlich nicht darauf an, ob entgeltlich oder unentgeltlich. Entscheidend ist die mögliche Konkurrenz, die dadurch gefördert wird. Sind Franz und der Arbeitgeber denn am selben Ort? Haben sie potenziell die selbe Kundschaft? Falls ja, wird es schon heiß, wenn Trude ihren Arbeitgeber im unklaren läßt.
LG, Thomas
Ja, es ist zwar nicht gleich der selbe Ort aber die beiden Gewerbe liegen im Abstand von 10km.
Aber Trudes Chef würde doch nicht erlauben, dass Trude im gleichen Gewerbezweig nebenher tätig ist. Aber kann der Chef denn dann Trude kündigen, weil Trudes Freund das gleiche macht wie Trudes Chef ? Der kann das doch ihm nicht verbieten, da die beiden ja in keinem Vertragsverhältnis stehen. Auch wenn Trude ihrem Chef sagen würde, „Chef, mein Freund verkauft das gleiche wie du, aber ich mach da nich mit…“ das würde der doch dann eh nicht glauben, da die beiden ja im gleichen Haushalt wohnen und sich bei einer gut funktionierenden Beziehung auch unterhalten / austauschen… so dann auch über das Gewerbe.
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Ich linke lieber!
Hi!
Thomas schribt super klasse, ich verlinke lieber 
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
LG
Guido, um Einiges schreibfauler, aber ja auch kein Jurist 
Danke für die Links, aber da gehts ja quasi nur darum, was Franz nicht dürfte… aber Franz ist ja Trudes Freund… kann ihr das schon zum Verhängnis werden ?
Geht um Trude!
Danke für die Links, aber da gehts ja quasi nur darum, was
Franz nicht dürfte… aber Franz ist ja Trudes Freund… kann
ihr das schon zum Verhängnis werden ?
Hi!
Nö, es geht um Trude!
Von BEZAHLTER Tätigkeit kann ich da nämlich nur bedingt etwas lesen!
LG
guido
Hallo,
dass Franz das gleiche macht, wie der Chef von Trude, ist für Trude niemals ein Problem. Das muss sie ihrem Chef nicht einmal sagen. Das wäre ja eine unzulässige Einschränkung der Berufsfreiheit und Sippenhaft! Die wurde vor einiger Zeit schon abgeschafft in Deutschland. Ich bleib dabei. Im laufenden Arbeitsverhältnis hat man Konkurrenz nicht zu fördern. Wettbewerb kann ja meist erst dann gefördert werden, wenn die Arbeit beim ersten Arbeitgeber vorbei ist. Noch dreister ist es natürlich, den Wettbewerb schon aus der ersten Arbeitsstelle heraus zu fördern. Aber davon ist ja nicht die Rede und das ist ja auch nicht die Regel. Da das Wettbewerbsverbot den Haupt-Arbeitgeber also vor dem Regelfall schützen soll, dass der Mitarbeiter nach Feierabend nicht die Konkurrenz stärkt und aufbaut, kommt es meiner Ansicht nach nicht darauf an, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich passiert. Wettbewerbsverbot ist in jedem Arbeitsverhältnis automatisch eingebaut. Es ist ein unmittelbarer sog. Ausfluss der Loyalitätspflicht. Und Loyalität gibt man eben nicht an der Stechuhr ab.
Ich gebe zu. Im Falle von Trude fällt mir auch eine eindeutige Entscheidung schwer. Aber die ursprüngliche Frage war ja, was passieren könnte, wenn Trude ihrem Chef nichts sagt. Jetzt könnte sie noch sagen, dass Franz so was ähnliches vorhat und Trude nichts macht, was dem Chef schaden würde. Dass sie mit Franz zusammen ist, mit ihm über sein Geschäft spricht, ihm aus ihrer allgemeinen Berufserfahrung Tipps gibt usw. ist alles nicht verboten. Bei Franz mitzuarbeiten, ob mit oder ohne Bezahlung, das ist das Problem.
Ich guck morgen mal in die schlauen Bücher und melde mich noch mal. Vielleicht habe ich mich geirrt und das würde ich Trude wünschen.
Grüssli, Thomas
Hallo
Bei Franz mitzuarbeiten, ob mit oder
ohne Bezahlung, das ist das Problem.
Das sehe ich genau so und gehe sogar einen Schritt weiter: alleine das Angebot, mitzuhelfen, wäre schon ein Verstoß. Egal, ob es zur tatsächlichen (un/entgeltlichen) Mitarbeit kommt.
Gruß,
LeoLo
Hi!
dass Franz das gleiche macht, wie der Chef von Trude, ist für
Trude niemals ein Problem. Das muss sie ihrem Chef nicht
einmal sagen.
Jetzt dachte ich, ich setze einen Link, damit ich nicht missverstanden werde… hmpf
Ich habe die beiden Artikel verlinkt, weil daraus meiner Meinung nach sehr schön hervorgeht, dass Trude es unter Umständen in jedem Fall eine Nebentätigkeit zu unterlassen (also auch ohne ausdrückliches Verbot) hat!
Und Loyalität gibt man eben nicht an
der Stechuhr ab.
Deshalb ja auch die Einleitung:
Als Arbeitnehmer ist man seinem Arbeitgeber nach der Rechtsprechung zu einem gewissen Maß an „Treue“ bzw. an Loyalität verpflichtet. Der Arbeitgeber kann daher von seinem Arbeitnehmer verlangen, daß er Wettbewerb unterläßt.
Das fand ich sehr nett formuliert - vor allem so KLAR.
Bei Franz mitzuarbeiten, ob mit oder
ohne Bezahlung, das ist das Problem.
Ich bin kein Anwalt, aber ich sehe da in meinem Laienkopf Probleme!
LG
Guido