Unlauterer Wettbewerb? Aktionsprogramm

Hallo zusammen!

wir haben in „meiner“ Firma eine Sommeraktion gestartet mit günstigen Produkten befristet auf einen Zeitraum von April bis September.

Bei dem Begriff „Sommeraktion“ haben wir uns eigentlich nicht viel gedacht. (Leider - ich hab sowas ja auch mal gelernt!) Jetzt spricht mich ein Kunde darauf an, dass das unlauterer Wettbewerb wäre und nach dem Wettbewerbsrecht nicht rechtens.

Wer weiß was genaues dazu? Wenn das stimmt, was kann schlimmstensfalls passieren?

Gruß, Claudia

Mal ganz abgesehen davon, dass der Kunde eigenartig sein muss, wenn er als Konsument einen Vorteil verurteilt… eine begrenzte (Sommer-Herbst-Winter-Frühling) Aktion verstößt meines Wissens nicht gegen UWG.

Was ich aber so nicht beurteilen kann: in manchen Branchen gibt es geseztlich geregelte Abverkaufsfristen, die eingehalten werden müssen; in anderen Branchen die Meldepflicht von Aktionen.

Müsste also Details wissen, um nähere Info geben zu können.
Grüße
Peter (allerdings aus Österreich…)

Hallo Peter!

Nein, den Kunden wird es wohl kaum stören, aber evtl. unseren Wettbewerb…

Gruß, Claudia

Hallo,

wir haben in „meiner“ Firma eine Sommeraktion gestartet mit
günstigen Produkten befristet auf einen Zeitraum von April bis
September.

das ist ein Verstoß gegen § 7 (1) UWG.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uwg/__7.html

Wer weiß was genaues dazu? Wenn das stimmt, was kann
schlimmstensfalls passieren?

Naja, Unterlassung gem. § 7 und Schadenersatz gem. § 13 (6) UWG:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uwg/__13.html

Wie da ein Schaden nachzuweisen bzw. zu ermitteln sein soll, ist mir aber eher unklar.

Gruß
Christian