wir haben in „meiner“ Firma eine Sommeraktion gestartet mit günstigen Produkten befristet auf einen Zeitraum von April bis September.
Bei dem Begriff „Sommeraktion“ haben wir uns eigentlich nicht viel gedacht. (Leider - ich hab sowas ja auch mal gelernt!) Jetzt spricht mich ein Kunde darauf an, dass das unlauterer Wettbewerb wäre und nach dem Wettbewerbsrecht nicht rechtens.
Wer weiß was genaues dazu? Wenn das stimmt, was kann schlimmstensfalls passieren?
Mal ganz abgesehen davon, dass der Kunde eigenartig sein muss, wenn er als Konsument einen Vorteil verurteilt… eine begrenzte (Sommer-Herbst-Winter-Frühling) Aktion verstößt meines Wissens nicht gegen UWG.
Was ich aber so nicht beurteilen kann: in manchen Branchen gibt es geseztlich geregelte Abverkaufsfristen, die eingehalten werden müssen; in anderen Branchen die Meldepflicht von Aktionen.
Müsste also Details wissen, um nähere Info geben zu können.
Grüße
Peter (allerdings aus Österreich…)