Unlauterer Wettbewerb? Dumping?

Hi!

Gestern nachmittag hatten wir im Büro eine Diskussion, die sehr unterschiedliche Meinungen hervorbrachte:

Angenommen, ein arbeitsloser Programmierer bietet Privatleuten, Vereinen und Kleinstunternehmern seine Dienste zur Erstellung oder Überarbeitung von deren Homepages (Web-Seiten, Online-Shops etc.) an, ohne (!) dafür Bezahlung zu verlangen bzw. für einen symbolischen Preis von 1 Euro …

… ist das unlauterer Wettbewerb?
… Preisdumping gegenüber am Markt tätigen Unternehmen?
… ein Verstoß gegen Auflagen der Agentur für Arbeit?

oder

… eine geeignete Methode, um auf sich aufmerksam zu machen und ggf. von entsprechenden Unternehmen eingestellt zu werden, damit dieser lästige Konkurrent vom Markt verschwindet?

Wir sind zu keiner eindeutigen Meinung gekommen. Bin gespannt, was die Fachleute hier dazu sagen.

Grüße
Heinrich

hallo Heinrig,
ich bin kein Fachmann.
doch könnte ich mir vorstellen, dass es dies nicht ist. Denn er macht dies ja als selbständiger Fachmann.
Würde er aber einen seiner Angestellten oder Subunternehmer das amchen lassen (und die Kosten dafür selbst tragen), dann dürfte er sich strafbar machen.
mal sehen was unsere RA dazu sagen. Bin gespannt!
Grüße
Babalou

Hi!

Denn
er macht dies ja als selbständiger Fachmann.

Fachmann ja, aber nicht selbstständig (sprich: weder eigenes Unternehmen noch Freiberufler).

Wir gingen in der Diskussion davon aus, dass er ein arbeitsloser Programmierer ist, ganz regulär bei der Agentur für Arbeit gemeldet, Arbeitslosengeld I (also nicht Hartz-IV!) bekommt und sein Know How kostenlos anbietet.

Grüße
Heinrich

Hallo Heinreich,

ich bin da kein Experte, aber ich wüsste nicht, was daran unlauterer Wettbewerb sein sollte. Es geht hier ja in keinster Weise um irgendeine Form von Täuschung, Marktmissbrauch u.ä. Jeder kann seine Dienstleistungen doch verschenken, wenn er möchte…

Levay

so ist es halt nun einmal :frowning:

… ist das unlauterer Wettbewerb?

nein - er hat ja kein Gewerbe angemeldet - wieviel tausende von Studenten und HTML/etc-Versierten nehmen Firmen in diesem Bereich die Arbeit weg.

… Preisdumping gegenüber am Markt tätigen Unternehmen?

nein - er hat ja kein Gewerbe angemeldet und ist unternehmerisch tätig

… ein Verstoß gegen Auflagen der Agentur für Arbeit?

Hier ist Nachweis erforderlich - solange er nicht die Bestimmungen der Geringfügigkeit verletzt, kann ihm keiner an den Karren fahren

… eine geeignete Methode, um auf sich aufmerksam zu machen
und ggf. von entsprechenden Unternehmen eingestellt zu werden,
damit dieser lästige Konkurrent vom Markt verschwindet?

tja :smile: selber einstellen oder den Nachweis führen und dann beim Finanzamt vorstellig werden - meist werden diese Fremdarbeiter doch bezahlt, bar aus der Schwarzgeld- oder Portokasse.

Gruß
Christian