Wenn eine gewerbliche Person auf einer Internetverkaufsplattform ein Kaffeeservice für 0,50€ anbietet, allerdings mit dem Zusatz, daß erst die 10. Person, die die 0,50€ auf das Konto einzahlt, dieses auch erhält, ist das rechtens? Darf ein Gewerbetreibender soetwas tun? Man darf auf Wunsch die Kontoauszüge soweit einsehen, um zu kontrollieren, daß man eben nicht Nummer 10 ist. Nun gut, aber gibt es einen §, der sowas verbietet?
Wenn eine gewerbliche Person auf einer
Internetverkaufsplattform ein Kaffeeservice für 0,50€
anbietet, allerdings mit dem Zusatz, daß erst die 10. Person,
die die 0,50€ auf das Konto einzahlt, dieses auch erhält, ist
das rechtens? Darf ein Gewerbetreibender soetwas tun? Man darf
auf Wunsch die Kontoauszüge soweit einsehen, um zu
kontrollieren, daß man eben nicht Nummer 10 ist. Nun gut, aber
gibt es einen §, der sowas verbietet?
was hindert denn die gewerbliche Person daran, gleich zu sagen: Das Teil kostet 5€s anstatt die Leute zu vera******???