Unlauterer Wettbewerb - Sommeraktion?

ACHTUNG, ich habe diese Frage auch unter Recht gestellt, aber vielleicht gibt es hier dazu auch Experten…

Hallo zusammen!

wir haben in „meiner“ Firma eine Sommeraktion gestartet mit günstigen Produkten befristet auf einen Zeitraum von April bis September.

Bei dem Begriff „Sommeraktion“ haben wir uns eigentlich nicht viel gedacht. (Leider - ich hab sowas ja auch mal gelernt!) Jetzt spricht mich ein Kunde darauf an, dass das unlauterer Wettbewerb wäre und nach dem Wettbewerbsrecht nicht rechtens.

Wer weiß was genaues dazu? Wenn das stimmt, was kann schlimmstensfalls passieren?

Gruß, Claudia

Hallo Claudia,

kann ich mir jetzt nicht vorstellen, warum es hier Probleme geben soll. Das Rabattgesetzt ist ja weitgehend gefallen. Karstadt macht ja auch „Mainachten“ und ähnliche Aktionen!

Gruß
Falke

ACHTUNG, ich habe diese Frage auch unter Recht gestellt, aber
vielleicht gibt es hier dazu auch Experten…

Hallo zusammen!

************************************************************+

hallo claudia,

wir haben in „meiner“ Firma eine Sommeraktion gestartet mit
günstigen Produkten befristet auf einen Zeitraum von April bis
September.
==> grundsätzlich sind sonderveranstaltungen nicht erlaubt, außer jubiläum, schlußverkauf und geschäftsaufgabe. In deinem fall halte ich es für legitim eine sommeraktion zu veranstalten in einem angemessen Rahmen, dh: einige Produkte im angebot, aber zeitlich unbefristet.!!! das ist ganz wichtig. du kannst zwar irgendwann das angebot wieder aufheben, darfst aber mit dem ende nicht werben. (hintergrund ist, dass deine kunden nicht unter druck gesetzt werden sollen etwas zu kaufen, nur weil es in einem bestimmten zeitraum günstiger ist. ist zwar schwachsinn, aber der gesetzgeber schützt den verbraucher halt sehr stark - notfalls vor sich selbst)

***************************************************************************

Bei dem Begriff „Sommeraktion“ haben wir uns eigentlich nicht
viel gedacht. (Leider - ich hab sowas ja auch mal gelernt!)
Jetzt spricht mich ein Kunde darauf an, dass das unlauterer
Wettbewerb wäre und nach dem Wettbewerbsrecht nicht rechtens.

Wer weiß was genaues dazu? Wenn das stimmt, was kann
schlimmstensfalls passieren?

*******************************************************************************
==> der worst case wäre im ersten fall eine unterlassungsaufforderung eines wettbewerbsvereins, Kosten ca 300 - 500 Euro, wenn du darauf nicht eingehst kann eine einstweilige verfügung kommen (kosten ca 1000 Euro) dann im wiederholungsfall eine angemessene Strafe kann einige tausend bis hin zu 500.000 Euro kosten, aber eher für großunternehmen.

Dennoch gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter, es ist keine Straftat und wird nicht vom Staatsanwalt verfolgt!!

hoffe dir geholfen zu haben, viel spaß bei der aktion

Jutta

PS was gibt es denn für tolle angebote???

*********************************************************************

Gruß, Claudia