beispielsweise unterschreibt ein technischer Zeichner einen Werkvertrag, in dem er sich verpflichtet, nach Auftragsabwicklung sämtliche Arbeitsunterlagen, also Computerdateien so zu löschen daß eine Rekonstruktion derselben durch Dritte ausgeschlossen ist.
Diese Aufgabe ist jedoch bekanntlich prinzipiell unerfüllbar. Selbst für eine lediglich an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit der Erfüllung dieser Forderung, etwa mittels abhörsicherem Bunker und hochqualifizierter und kampfstarker Privatarmee, fehlen absehbar die Mittel, denn die Honorarvorstellungen des Auftragsgebers bewegen sich lediglich im bürgerlichen Rahmen.
Diese Aufgabe ist jedoch bekanntlich prinzipiell unerfüllbar.
Mag technisch vielleicht so sein (kenn mich mit Dateivernichtung nicht aus), aber was soll daran bitteschön sittenwidrig sein? Das er für die Bezahlung auch noch die Daten löschen soll?
Computerdateien so zu löschen daß eine Rekonstruktion
derselben durch Dritte ausgeschlossen ist.
Natürlich geht das schon mit etwas Wissen und „Bordmitteln“ so, dass es normalen kommerziellen IT-Spezialisten (Data Recovery Specialists) nicht möglich ist. Von CIA und KBG wollen wir mal nicht reden, wobei mehrfaches Löschen und die Anwendung etwas kostenpflichtiger Werkzeuge auch denen die Aufgabe der Datenwiederherstellung (in diesem Falle von mehrfach überschriebenen physikalischen Speicherbereichen) bis zur Unmöglichkeit erschweren kann.
Diese Aufgabe ist jedoch bekanntlich prinzipiell unerfüllbar.
Doch, sie ist erfüllbar. Für nähere Fragen darf ich das Brett „IT-Sicherheit“ vorschlagen.
Diese Aufgabe ist jedoch bekanntlich prinzipiell unerfüllbar.
Doch, sie ist erfüllbar. Für nähere Fragen darf ich das Brett
„IT-Sicherheit“ vorschlagen.
Hallo Stefan,
na dann schau mal dort hin: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Du warst ja auch dabei. Die physikalische Zerstörung der Festplatten des Auftragnehmers wird in den Verträgen nicht gemeint sein, auch wenn die Formulierung dies bedeuten würde.
Grüße
Ulf
Daten kann man mit einem Freeware-Tool (Eraser) so überschreiben, das nicht einmal das CIA sie rekonstruieren kann. Nach 35fachem Überschreiben ist wirklich Ende der Fahnenstange. Wo liegt also das Problem. CDs legt man in die Mikrowelle (ein Glas Wasser nicht vergessen, man will die Microwelle ja noch behalten).
Gruß
Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nachtrag
Hallo,
ich habe nun weiter gelesen. § 311 BGB schließt nun einiges von § 275 BGB (zumutbare Anstrengung) aus.
Ich möchte nun keine Verschwörungstheorien hervorrufen, aber Echelon und Co. sind auch nicht wegzudiskutieren.
Das würde dann doch bedeuten, dass nach so einem Vertrag die Speichermedien vernichtet werden müssten. Wer soll denn entscheiden, ob das aus Unkenntnis der technischen Möglichkeiten „nur“ so geschrieben wurde oder ausdrücklich gemeint war?
Grüße
Ulf
Daß irgendwelche Tools eine Datei durch mehrmaliges Überschreiben tatsächlich auch für bestens ausgerüstete Spione unlesbar machen, darauf kann man vertrauen oder auch nicht. Daß ich mit solchen Tools jedes Exemplar dieser Datei aufspüren und erledigen kann, glaube ich eher weniger.
Wenn es darum ginge, im Falle einer bereits ausspionierten (oder eben von einem Einbrecher samt Festplatte geklauten) Datei zu beweisen, daß diese Spionage bereits vor „Auftragsbeendigung“ erfolgte, sähe das wohl auch eher mau aus.
Auftragsabwicklung sämtliche Arbeitsunterlagen, also
Computerdateien so zu löschen daß eine Rekonstruktion
derselben durch Dritte ausgeschlossen ist.
Hi,
der Passus soll verhindern, dass die speziell für dieses Projekt erarbeitetn Daten an andere gelangen. Mehr eigentlich nicht.
Ist dementsprechend auch nicht rechtswidrig oder unerfüllbar.
Projekt auf CD brennen und übergeben.
Die "Üblichen " Reinigungstools reichen, wenn „hochsicher“ gelöscht wurde und der freie Speicherplatz gereinigt wurde.
Da der Rechner ja weiter benutzt wird, werdn selbst diese überschriebenen daten immer wieder und weiter überschrieben.
Schon nach einiger Zeit besteht kein Verhältnis mehr zwischen Aufwand und Nutzen der Datenwiederherstellung.
„Dumm“ wäre es nur, wenn man nur einige Male löschen lässt um Zeit zu sparen und genau dann der Rechner gestohlen wird. Dann lassen sich die Daten ohne große Probleme wieder herstellen.
Wer GANZ auf Nummer sicher gehen will, dass die Daten nie an andere gehen, macht es wie folgt:
1x Neue Festplatte einbauen und nötiges Betriebssystem aufspielen.
Dann wird nur mit dieser Platte das Projekt bearbeitet.
Nach Beendigung wird diese Platte dann in einen anderen PC einmgebaut und das vorher aufgespielte Betriebssystem wird gelöscht. (Von wegen, dass man nicht mehrere gleichzeitig verwenden darf etc.)
Die Platte enthält dann nur eventuelle Daten aus diesem Projekt und wird mit der gebrannten CD dem Auftraggeber überreicht.
Zu kalkulierende Zusatzkosten:
1x Festplatte ca. 60€ + 1 Stunde Softwarearbeit für Installation und Löschen.
So könnten beide Seiten zufrieden sein.
Der Auftraggeber: Es gibt keine, wiue auch immer wiederherstellbaren Daten, die sich nicht in seinem Besitz befinden.
Der Auftragnehmer: Selbst wenn Geheimdienste ankommen… was nicht da ist, ist nicht zu knacken.