Hallo,
Herr X hat einen Mietvertrag für eine Wohnung. Er will die Wohnung beziehen, kann aber nicht, weil der Vormieter (ordnungsgemäße unwidersprochene Kündigung liegt vor) entgegen seiner anfänglichen Zusage nicht auszieht.
Hat der Vermieter die Pflicht, Herrn X, anstelle der eigentlich angemieteten Wohnung, anderen angemessenen Wohnraum - evtl. sogar auf seine Kosten - zur Verfügung zu stellen?
Gruss
Iru