Unmögliches Überholen der Polizei ohne Blaulicht

Gerade eben war ich noch unterwegs. 30 Zone, rechts von mir andere Straße (Bundesstraße), links von mir ein Sportplatz. Die ganze Strecke hinter mir hatte ich ein Auto, das teils schon nicht wirklich Abstand gehalten hatte. Plötzlich gab dieses Auto hinter mir Gas, setzte Blinker und zog raus. Ich auf die Hupe, weil 1. kurz darauf eine leichte Verschwenkung kommt und dort oft ein Auto parkt (dort stehen wieder Häuser) und 2. ich dieses Manöver doch sehr gefährdend fand.

Als der Autofahrer mich fast überholt hatte sah ich, dass das unsere Freunde in Blau waren.

NACHDEM er dann vor mir (wieder mit nicht viel Abstand) vor mir eingescheert war, hatte er mal die Muße kurz Blaulicht einzuschalten (hätte er um mich darauf hinweisen zu können, dass es Pol ist, auch früher machen können).

Als ich dann in eine Nebenstraße einbog sah ich 2 Polizeiwagen da stehen, wo beim 2. die Polizisten gerade ausstiegen. Der Fahrer hielt mich mit Handzeichen an (schön das ich die ganze Straße versperren musste, was ich auch in wenig befahrenen ziemlich schlecht fand).

Ich machte also das Fenster runter und promt beschwerte sich der Polizist, weil ich gehupt hatte.

Darauf antwortete ich: ich habe gehupt, weil Sie mich so, entschuldigen Sie den Ausdruck, „beschissen“ überholt hatten.

Er entgegnete: Wir haben immer Sonderrechte und ich solle gefälligst nicht Polizei spielen! (sehr unfreundlicher Ton!)

Ich sagte dann: Ich habe nur gehupt, weil ich mich durch das Überholmannöver gefährdet gefühlt hatte.

Darauf fragte er, ob ich Autofahren könne.

Ich entgegnete: Was hat das damit zu tun, ob ich Autofahren könne?

Ich wirke ja so, als wenn ich das nicht könnte, war seine Antwort.

Von mir kam dann: Ich kann Auto fahren, aber woher wollen Sie das wissen? Es hätte ja auch anders sein können.

Er meinte dann: Fahren Sie weiter, sonst tick ich gleich aus. (sehr, sehr unfreundlicher Ton!)

Meine Frage: Darf ein Polizist sich so benehmen? Erst gefährdet er mich und gibt mir dann die Schuld und behauptet ich könne nicht Autofahren. Ich finde sein Verhalten mehr als unmöglich, denn er hat mich eindeutig gefährdet (meine Schwester saß als Beifahrerin mit im Auto).

Werde morgen auf jeden Fall zur Polizei gehen und mich über diesen Mann beschweren, leider habe ich nur die Uhrzeit, den Ort des Einsatzes und das er Fahrer des 2. Fahrzeugs vor Ort war (wobei die Leitstelle normalerweise darüber seine Identität herausfinden kann, ist bei uns bei der Feuerwehr ja auch so).

Hallo Kjara,
es scheint als würdet ihr beiden keine Freunde werden nach der Begegnung:smile:. Natürlich könnte man zur Polizei gehen, mit dem Vorgesetzten sprechen und sich beschweren, vielleicht auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde in die Wege leiten (obwohl ich nach der Schilderung eine Gefährdung für schwer nachweisbar halte). Man könnte auch eine Tasse Tee trinken, sich die Sache durch den Kopf gehen lassen, vielleicht denken, der Klügere gibt nach, und das war´s. Meine persönliche Meinung: Man erspart sich viel Ärger, Lauferei und letztlich wahrscheinlich Frust, wenn man eine solche Beschwerde befriedigend durchziehen will. Aber natürlich möglich. Viel Glück und einen lieben Gruß

Hallo Kjara,

natürlich war das verhalten des fahrers nicht vereinbar. aber es gibt ja immer ein paar narren.

weil du ja auch in der feuerwehr bist, weißt du ja auch, dass man nach § 38 StVO nur sonder- und wegerechte mit blauen blinklicht in verbindung mit tonfolgehorn in anspruch nehmen darf. also hat die polizei nicht immer sonderrechte.

noch zuletzt gebe ich dir folgeneden rat: auch wenn ich finde, dass du im recht warst, empfehle ich dir dich nicht auf unnötige diskussionen einzulassen oder anzufangen. still hinnehmen und fertig

ich hoffe ich konnte dir soweit helfen

Danke auf jeden Fall für die promten Antworten.

Das Problem am ganzen ist, dass es nicht der erste Vorfall mit der Polizei hier gewesen ist. Erst vor einiger Zeit hatten wir es, dass uns auf einer ehemals 2-Spurigen Straße, jetzt auf der rechten Spur ein Parkstreifen, mich ein Polizeiwagen so überholt hat (ebenfalls ohne Blaulicht/Martinshorn), dass er mich schön auf die Parkspur gedrängt hat.

Und irgendwo denke ich mir, dass man sich auch nicht alles im Leben gefallen lassen muss. Irgendwann ist das Fass halt voll. *seufz* Jedenfalls schlaf ich jetzt erstmal eine Runde darüber und überlege morgen noch einmal was ich mache.

Hallo

Nun ich werd mal versuchen etwas Klarheit in diese verkorkste Situation zu bringen.

Als erstes muss man sagen, JA, die Polizei darf durchaus riskante Fahrmanöver durchführen. Auch ohne Blaulicht oder Horn. Sonderrechte hat die Polizei nicht immer, aber darf diese jederzeit in Anspruch nehmen, wenn eine hoheitliche Aufgabe ansteht. Sonderrechte heißt hier, dass die Straßenverkehrsordnung nicht mehr gilt. Also egal welches Verkehrszeichen am Straßenrand steht, es gilt für die Polizei dann nicht. Ist dabei dann noch das Blaulicht an, so hat dies nur für die anderen Verkehrsteilnehmer warnende Wirkung nach dem Motto: ACHTUNG ich habe mehr Rechte! Erst wenn Blaulicht und Horn an sind, besehen Wegerechte. Heißt also dann, dass man auf jedenfall den Weg frei machen muss. Natürlich sollte man das auch schon wenn Blaulicht an ist!!! Das blinkt nicht umsonst und es gibt viele Situationen, da muss die Polizei das Horn Einsatztaktisch aus lassen.

So, jetzt aber mal zu dem Herrn Kollegen. Es steht nirgends im Gesetz, dass man als Polizeibeamter freundlich sein muss. Allerdings kann man dies eigentlich schon erwarten. Zumindest, dass er nicht selbst frech wird. In ihrem Fall würde ich allerdings auch mal eine Beschwerde anregen. Hierzu reichen Zeit, Ort und die Umstände völlig aus um den Beamten zu identifizieren. Dass sie noch eine Zeugin dabei hatten macht die Sache für sie natürlich einfacher und glaubhafter. Bei berechtigten und glaubhaft vorgebrachten Beschwerden können sie sich darauf verlassen, dass diesen auch nachgegangen werden. Ich gebe ihnen aber folgenden TIPP:
Erkundigen sie sich, welches Revier für den Ort des Geschehens zuständig ist. Schreiben sie dann einen Brief mit ihrer Beschwerde, in dem sie die Situation genau wieder geben, direkt an den Revierführer. Also einfach z.B. : An Polizeirevier Nord ; z.H. Polizeirevierführer ; Hauptbahnhof Straße 1 ; u.s.w.
Dann liegt die Beschwerde nämlich gleich schriftlich vor und auf dem richtigen Schreibtisch.

Als letztes möchte ich aber auch noch um etwas Verständnis für die Beamten bitten. Oft bewegen sie sich im rechtlichen Grenzgebiet und oft ist das Verhalten, auch wenn es rechtlich korrekt ist, für den Aussenstehenden nicht nachvollziehbar. Natürlich muss man sich nicht alles gefallen lassen. Sich aber auch nicht über alles beschweren. Meistens sind es nicht die Beamten vor Ort, sondern die Polizeiführung selbst, welche sich falsch verhalten und falsche Befehle geben.

Ich hoffe sie haben trotzdem weiterhin Vertrauen in die Polizei.

Gruß

Also grundsätzlich sind die Sonderrechte der Polizei nicht an Blaulicht und Sondersignal gebunden. Es macht sich durchaus immer wieder polizeitaktisch erforderlich, unauffällig Tatorte anzufahren und sich dabei trotzdem zu beeilen. Wenn z.B. davon auszugehen ist, dass sich der Einbrecher noch im Objekt befindet. Man will ihn ja fangen und nicht verjagen. Es gibt noch andere Situationen (z.B. Geiselnahmen), aber die hier genannte ist quasi ein Klassiker.
Jetzt ist es ohne Blaulicht und „Lalü“ natürlich deutlich schwieriger durch den Verkehr zu kommen. Und wenn dann jemand vor einem, in einem Bereich in dem man kaum überholen kann, genau nach Vorschrift fährt. Dann ist dies zwar im Sinne der StVO sehr löblich, aber es bremst einen, noch dazu in einer Zone 30, doch auch ziemlich aus.
Es steht dann verkehrsgerechtes Verhalten gegen Polizeiliche Aufgabe.
Ist manchmal sehr schwer, beidem gerecht zu werden.

Was das Anhalten mitten auf der Straße betrifft, so kann dies auch durchaus polizeilich nützlich sein. Das Sie dann die erste im Stau sind und sich dabei nicht wohl fühlen, ist einfach mal Pech. In bestimmten Einsatzlagen braucht man einfach „Arbeitsfreiheit“ und/oder man muss andere, auch Sie, schützen. Ein gutes Beispiel dafür ist natürlich die Schusswaffenanwendung/-androhung.
Ich kenne ja den Einsatz nicht. Aber sollte es um „Leib und Leben“, wie es so schön heißt, gegangen sein und dabei sogar Schusswaffen oder Sprengmittel eine Rolle gespielt haben, dann ist die Sache an sich nachvollziehbar.
Unklug vom Beamten war es, sich mit Ihnen auf eine Diskussion einzulassen. Die Kritik an Ihrem Fahrstil, der (davon geh ich mal aus) vorschriftsmäßig war, ist unnötig. Es hätte vollkommen gereicht, Sie auf eine polizeiliche Lage hinzuweisen und um etwas Geduld zu bitten. Das sich solche Diskussionen oft hoch schaukeln und dann auch unbedachte Äußerungen fallen kommt immer wieder vor und das ist eher schlecht.
Sie können sich natürlich über das Verhalten beschweren.
Wenn Sie sich wirklich gefährdet gefühlt haben, dann können Sie auch Strafanzeige nach § 315c StGB erstatten. Eine Gefährdung im Sinne dieses Gesetzes liegt i.d.R. dann vor, wenn Leben, Gesundheit oder erhebliche Sachwerte durch grob verkehrswidriges Verhalten „in Gefahr“ waren. In Gefahr sind sie dann, wenn ein Unfall nur noch durch Zufall verhindert werden konnte. Leichtes abbremsen und sich dann darüber ärgern, fällt da nicht rein.
Ich war nicht dabei, dies müssen sie für sich selbst entscheiden.
Die Beschwerde über das Verhalten vor Ort bleibt von dieser Anzeige unberührt und ist natürlich trotzdem möglich.
Ansonsten ja, es ist eigentlich immer nachvollziehbar, wer an welchem Einsatz beteiligt gewesen ist.

Hallo

Ich hoffe Sie haben sich wieder beruhigt. Jetzt zur Situation. Das Überholmanöver kann folgende Ursache haben. Der Polizist wollt bewusst nicht mit Blaulicht und Sirene fahren da er zu einem Einsatz unterwegs war wo es nicht angebracht war so zu erscheinen. Da ich und sie nicht wisse ob es um die Gesundheit von anderen Bürgern ging oder um Kollegen die verdeckt Unterstützung brauchten, haben wir nicht die Zusammenhänge zu dieser Vorgehensweise. Aus meiner Erfahrung heraus gibt es Situationen die eine lange Erklärung der Umstände, nicht sinnvoll wären. Sehen sie das mal aus dieser Sicht, was und für wen macht die Polizei etwas……und wie sie es macht ist manchmal für einen Außenstehenden nicht nachvollziehbar und hier benötigen die Polizisten Verständnis……

Zu dem Umgangston muss ich sagen, dass es leider in Deutschland so ist, dass ein freundlicher sachlicher Umgang mit dem Bürger nicht gelehrt wird. Mann legt nur wert auf Fachwissen und fachliches Handeln und leider nicht auf Umgangsformen mit dem Gegenüber. Das erlebe ich leider immer wieder. Denn wie sie wisse, der Ton macht die Musik auch und vor allem wenn man Stress hat.

Ja eine Beschwerde über das Verhalten ist angebracht und sollt mit dem Vorgesetzten besprochen werden. Bitte tun sie sich einen Gefallen bleiben sie sachlich und benutzen sie keine Kraftausdrücke, denn es kann durchaus passieren, dass sie nicht ernst genommen werden und der Vorgesetzt blockt. Zum Einsatz selber werden sie wahrscheinlich keine Auskunft erhalten. Wenn sie die Kennzeichen der Polizeiautos noch wissen, Ort und Zeit dazu geben, wird man Problemlos die Namen der Beamten ihnen benennen können.

Sollte alles nicht bringen so lassen sie sich die vorgesetzte Dienstselle geben und beschweren sie sich dort schriftlich.

Ich weis diese Info ist zu Allgemein, aber es gibt immer zwei Seiten der Medallie und man sollte beide Seite sich anschauen ob und wie diese Situation bewerte werden kann.

Hallo Kjara,

ich habe jetzt keine Frage heraus gelesen.

Wenn Du dich auf jeden Fall beschweren willst, weiß ich nicht, was genau Du anfragst?

Wenn Deine Frage lautet, ob die Polizei auch ohne Sondersignal Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen darf, dann muss die Antwort eindeutig JA lauten. Jedoch ist bei der Inanspruchnahme der entsprechenden Wegrechte ohne Sondersignal besondere Vorsicht ggü. anderen Verkehrsteilnehmern geboten. (siehe dazu: § 35 StVO)

MfG

Daniel

Also grundsätzlich sind die Sonderrechte der Polizei nicht an
Blaulicht und Sondersignal gebunden. Es macht sich durchaus
immer wieder polizeitaktisch erforderlich, unauffällig Tatorte
anzufahren und sich dabei trotzdem zu beeilen. Wenn z.B. davon
auszugehen ist, dass sich der Einbrecher noch im Objekt
befindet. Man will ihn ja fangen und nicht verjagen. Es gibt
noch andere Situationen (z.B. Geiselnahmen), aber die hier
genannte ist quasi ein Klassiker.

Das ist mir auch bewusst, dass es Situationen gibt, in denen das Martinshorn, sowie das Blaulicht hinderlich sind, ABER er konnte ja NACH dem Überholen das Blaulicht einschalten. Kann also definitiv NICHT daran gelegen haben.

Und keine Sorge, ich habe weiter Vertrauen in die Polizei, ich habe schon andere Erfahrung gemacht. Die Beschwerde werde ich trotzdem einreichen, da ich das Verhalten des Polizisten doch sehr unmöglich fand. Zumal er vorher ca 300 Meter gerade, breitere, übersichtlichere Straße zum Überholen hatte, diese jedoch nicht genutzt hatte. Gefolgt war er mir ca. 1km, wobei ich sagen muss, dass die Polizei diese Strecke normal nicht fährt, er den Einsatz also eher nicht an der Stelle erst bekommen hatte. Ein zweiter Polizeiwagen war ja schon vor Ort und auch sah es nicht so aus, als dass sie in großer Hektik oder ähnliches waren, was ein solches Manöver gerechtfertigt hätte. Ja, ich kann dies nicht mit Sicherheit sagen, aber ich denke ich bin ihm einfach zu langsam, weil Vorschriftsmäßig gefahren. Und das hat ihn genervt.

@Daniel M.: Meine Frage war, ob ich mich über dies überhaupt beschweren kann.

Danke noch an alle Antworten.

Wie gesagt; Ja, du kannst dich beschweren. Es gibt die beiden genannten Möglichkeiten. Also die Beschwerde über das Verhalten des Beamten und die Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (315c StGB), evtl. auch Nötigung im Straßenverkehr (240 StGB). Unter Umständen, je nach Inhalt deiner Beschwerde, macht der Dienstvorgesetzte des Beamten die Strafanzeigen auch automatisch auf, wenn aus der Sachverhaltsschilderung der entsprechenden Tatbestand herauszulesen ist.
Dir stehen also alle disziplinaren u strafrechtlichen Wege offen.
Ansonsten hoffe ich, dass die positiven Erfahrungen auch weiterhin überwiegen. Ich weiß, dass die beste Erfahrung mit der Polizei die ist, wenn man mit ihr eben keine Erfahrungen macht. Und wenn’s schon unbedingt sein muss, dann wenigstens als Helfer. Wir bemühen uns, klappt aber nicht immer :smile:.

Die Polizei darf Sonderrechte in Anspruch nehmen gem. § 35 StVO. Sie darf dann von den Vorschriften der StVO abweichen. Dieses Recht ist an eine Person gebunden.
Es gibt auczh den § 38 der StVO, der von Wegerechten handelt. Dabei muss das Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn ausgerüstet sein. Diesen Fahrzeugen ist Platz zu machen.
Die Polizei darf also ohne Blaulicht und Horn auch schneller fahren als erlaubt. Blaulicht allein ergibt noch kein Wegerecht sondern besdeutet nur „Achtung“.

Ich hoffe, ich habe die Frage beantwortet. Zum Austausch von Unhöflichkeiten will ich nichts agen.

mfg
W.

Halo Kjara,

entschuldige, dass ich jetzt erst Antworte.
Du hast Recht, wenn du dich über diesen Beamten beschwerst.
Ein Kennzeichen hast du nicht?
Du hast den Tag, Zeit und den Einsatzort des Vorfalles. Geh zu einer Polizeidienststelle und Frage nach. Wenn das nicht hilft, schreibe einen Brief.
Sie müssen die Beschwerde entgegen nehmen.

Lass dich nicht abweisen.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen und Mut machen?

Gruß F

Hallo!

Tut mir leid, für die verspätete Antwort. Ich denke, wenn Sie sich über den Beamten beschwert haben, war das der richtige Weg.

MfG

Sorry, das ich erst heute antworte.
Kann mich im Grunde nur meinen Vorrednern anschließen.

Ich weiß ja nicht, in welchem Bundesland passiert ist. Aber etliche Bundesländer haben schon eine Internetwache, so dass man Anzeigen, Beschwerden - auch Danksagungen u.ä. (Ja, auch das gibt es ab und an) - auch im Internet erstatten kann:

http://www.google.de/webhp?rls=ig#hl=de&rls=ig&q=Onl…

Hier kann man sich die richtige aussuchen und spart sich viel Zeit fürs Hinfahren, u.U. Warten etc.

Übrigens @alle Leser dieses Artikels:
Diese Internetwachen kann man ruhig benutzen - man erhält auch sofort ein Aktenzeichen.
Die Benutzung dieser Möglichkeiten erpart auch uns eine Menge Zeit. Und auch eine Menge „graue Haare“, denn auch manche „Normalbürger“ können sich nicht benehmen und sind erbost, wenn die Kollegen sich nicht SOFORT um sie kümmern und sie evtl. 20 Minuten waretn müssen.

Wal lange nit im Netz, ist eine Antwort noch nötig?

Wal lange nit im Netz, ist eine Antwort noch nötig?

Danke, hat sich inzwischen erledigt. Und vielen Dank auch an alle anderen die geantwortet haben!