unnötige Handwerkerkosten

Hallo liebe Rechtsexperten!

Hier mal ein hypothetisches Problem:

Mal angenommen ein Handwerker repariert eine Heizung. Es würde an der Heizung ein Fehlercode angezeigt, ein Kabel wird ausgetauscht, ein neuer Fehlercode erscheint, ein Temperaturfühler wird ausgetauscht, aber der Fehlercode wird weiterhin angezeigt.
Die Vermutung wäre ein Steuerelement ist kaput, dies kann aber nicht sicher gesagt werden, da der Handwerker mit dem Typ Heizung nicht 100%ig vetraut ist.
Also wwürde der Handwerker den Heizungsbauer anrufen, der die Heizung eingebaut hat. Dieser wüsste aber, nach einigen Telefonaten und Beratungen, auch nicht mehr weiter. Also würde ein Techniker des Herstellers eingeschaltet, der nach mehreren Wochen die Heizung untersucht und dann feststellen würde, dass der Handwerker lediglich vergessen hat den Fehlerspeicher zu löschen. Die Heizung funktioniert also nach der letzten Reparatur wieder einwandfrei, lediglich der Fehler wurde weiter im Speicher angezeigt.
Die Frage ist nun:
Wer müsste denn in so einem Fall die Kosten für die (unnötigen) Telefonkonferenzen, Technikerleistungen und Arbeitsstunden des Handwerkers zahlen?
Ich finde es klar, dass der Besitzer der Heizung bezahlt, bis zum Zeitpunkt der Reparatur (also bis zum austauschen des Temperaturfühlers). Aber die Kosten die anfallen würden weil der Handwerker den Fehler nicht gelöscht hat müsste doch eigentlich jemand anderes tragen, oder?
Weiß jemand wie da die rechtliche Lage wäre?

Vielen Dank für eure Meinungen,

Matthias

Lieber Matthias!
Diese Frage ersuche ich an Rechts-Experten zu stellen die mit solchen Dingen vielleicht häufiger zu tun haben. Als Handwerker und Künstler stelle ich oft kein Honorar, weil mir das so gefällt und weil ich nicht wirklich davon leben können muß. Als Unternehmer könnte ich mir diesen Luxus vermutlich nicht leisten. Aber im Wesentlichen kann ich deine Fragestellung und deine vorweggenommene Antwort gut nachvollziehen.
Gute Suche nach der Wahrheit
lg
Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ

hallo

aus Erfahrung tun sich die Juristen mit solchen Handwerksfragen sehr schwer, weil es stets darauf ankommt, welches ERgebnis geschuldet war und wie der Preis vereinbart wurde.
Das ist leider alles sehr auslegungsfähig, was stets zu Auseinandersetzungen unter den Juristen selbst führt - bis hinein in den Gerichtssaal

Ich kann dir aber gern meine persönliche Einschätzung als Handwerker liefern:

Ein Reparaturauftrag ist ein Werkvertrag, also mit einem geschuldeten mängelfreien Erfolg, nämlich der Funktion der Heizung
Wie er diesen Erfolg erreicht, ist allein Sache des Unternehmers.

Es wurde kein Preis vereinbart, also Abrechnung erfolgt nach angefallenem Aufwand.

Alles, was der Unternehmer also für erfoderlich hält, ist abzurechnen.

Musterurteile dazu kenne ich aber nicht, bin ja kein Jurist.

Meine persönliche Erfahrung ist aber, daß man mit dem Handwerker durchaus verhandeln kann, wenn er bei der Ausführung Fehler auf seine Kappe nehmen muss,
die er als Fachmann aufgrund seiner Eignung einschätzen können musste.

Darauf wird es auch hinauslaufen in dem Fall.

Gruß

Hallo

ich sehe das grundsätzlich wie Georg

M.E. hat der Heizungsbesitzer mit der Beauftragung von Handerwerker1 selbst den Grundstein für einen Streitfall gesetzt (zumal #1 ja sagte: kenne mich nicht 100%ig aus). Handwerker #2 war die arme Sau, die die Kastanien aus dem Feuer holen sollte - musste aber „nur“ erstmal erforschen, woran #1 sich bereits versucht hatte.

Möglicherweise wäre es günstiger gewesen, gleich den Handwerker #2 zu beauftragen, von dem man annehmen sollte, dass er sich damit auskennt, weil der das Ding verkauft+eingebaut hatte. Möglicherweise wäre der auch kulant damit umgegangen, wenn der vergessen hätte, den Fehlermelder von Teilen, die er selbst ausgetauscht hat zurückzusetzen.

Aber so? Schwierig/unlösbar wird es mit Schuldzuweisungen jedenfalls immer dann, wenn mehrere Handwerker sich an einer Sache versuchen.

Gruß Rudi

Offtoppic
Es ist immer wieder dasselbe. Vor allem Heizungsbauer halten sich für omnipotent und basteln solange an den Anlagen herum, bis die Rechnung mal vierstellig wird. Dann erst wird der Werkskundendienst, den jeder Hersteller von B wie Buderus bis W wie Windhager unterhält und der auch in überschaubarer Zeit hinzukommt eingeschaltet.

Anstatt seine Grenzen zu kennen, die per Berufsausbildung beim Rohrbiegen und Muffesetzen erreicht ist und den WKD GLEICH zu holen, wenn irgendein elektrisches oder elektronisches Problem besteht.

Ich würde als Kunde keinen Cent zahlen und mich notfalls verklagen lassen.

Vielen lieben Dank für die vielen Meinungen.

Mal schaun, was jetzt tatsächlich passiert.

Werd mich dann wohl auf mein Verhandlungsgeschick verlassen müssen.

Vielen Dank,

Matthias