Unnützer Verlustvortrag Vorsicht, kompliziert!

Hallo Experten!

Ich habe mal folgende Frage:

Angenommen die fiktive Frau G hat vom Finanzamt zum 31.12.2008 500 EUR Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften bescheinigt bekommen.

Nun gibt es ja die Übergangregelung, dass der Verlustvortrag bis 2013 mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar ist.

Nur, wie kann denn das praktisch erfolgen?

Angenommen Frau G hat ein Depot bei einer Bank. Diese führt ja für Frau G einen eigenen Verlustrechnungstopf. Nehmen wir also an, Frau G hat 2010 ein Veräußerungsgeschäft mit einem Gewinn von 1000 EUR und ein Veräußerungsgeschäft mit einem Verlust von 2000 EUR getätigt. Dann führt die Bank in dem Topf einen Verlust von 1000 EUR weiter.

Kann es Frau G nicht irgendwie schaffen, dass der alte Verlustvortrag (der zu Ende 2008 festgestellte) von 500 EUR mit den 1000 EUR Gewinn aus dem ersten Veräußerungsgeschäft verrechnet wird. Dann müsste ja die Bank nach dem zweiten Veräußerungsgeschäft im Topf einen Verlust von 1500 EUR weiterführen.

Oder können etwa die Altverluste wirklich nur mit Gewinnen verrechnet werden, die zum Jahresende (nach der bankinternen Verlusttopfrechnung) übrigbleiben?

Wenn Frau G mit Ihren Veräußerungsgeschäften bis zum Jahr 2013 unter dem Strich nur Verluste macht, dann würden also die Altverluste (Vortrag zum Jahr 2008) ungenutzt verfallen…

Oh mann, da steigt doch keiner mehr durch… Bitte helft mir mal… :wink:

Vielen Dank
Melanie

Oder können etwa die Altverluste wirklich nur mit Gewinnen
verrechnet werden, die zum Jahresende (nach der bankinternen
Verlusttopfrechnung) übrigbleiben?

Ja, es wird immer erst innerhalb eines Jahres verrechnet.
Das ist bei allen Einkunftsarten so.
Erst dannach wird geprüft, ob noch evtl. Verlustverrechnungen aus vortragsfähigen Verlusten möglich sind.

Wenn Frau G mit Ihren Veräußerungsgeschäften bis zum Jahr 2013
unter dem Strich nur Verluste macht, dann würden also die
Altverluste (Vortrag zum Jahr 2008) ungenutzt verfallen…

Sieht so aus.
Da wird’s mal wieder jede Menge Verfahren beim BFH geben, vermute ich mal…