Mein Bruder hat zum 31.08. seinen Arbeitsplatz gekündigt.
Nun hat er von verschiedenen Kollegen gehört, dass es sein kann , dass er für August nicht mehr sein volles Gehalt ausbezahlt bekommt.
Sein Chef wird ihm die „unproduktiven Stunden“ der vorherigen Monat abziehen?
Ist das rechtens? Vorallem darf er das rückwirkend?
Was kann man dagegen tun??
Hallo,
das ist natürlich nicht möglich ! Ich vermute, das die Kollegen wollen, das er auch in den letzten Wochen gas gibt, und nicht gelengweilt und unproduktiv „rumsitzt“. Er wird den vollen Lohn bekommen, es sei denn er lässt sich etwas zu Schaden kommen !
Grüße
Martin
Der AG hat die Arbet nach dem Arbeitsvertrag zur Verfügung zu stellen und zu vergüten. Im Übrigen direkt zum Arbeitsgericht und klagen.
Hallo Daysy22,
ich würde in diesem Fall einen Fachanwalt aufsuchen (Arbeitsrecht).
Gruß Ronchi
Hallo
wenn dein Bruder in dieser Zeit nicht mehr an seinem Arbeitsplatz war, kann es sein, dass er gewisse Zuschüsse nicht mehr bekommt. Ich würde ihm raten, den Betriebsrat seiner Firma aufzusuchen und ihn um Hilfe zu fragen. Ansonsten, wenn er eine Arbeitrechtsschutzversicherung hat oder bei de Gewerkschaft ist, kann er sich einen Anwalt nehmen und ggf. klagen.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Gruß Katja
Tut mir leid, aber von „unproduktiven Stunden“ habe ich noch nie etwas gehört. M.E. ist das ausgeschlossen - schon gar nicht rückwirkend. Mir scheint, da will ein Chef einfach in der Hoffnung, daß man sich nicht wehrt, noch ein wenig sparen.
Wichtig: Es gibt Fristen zu wahren. Die Einspruchsfrist für eine nicht korrekte Gehaltsabrechnung ist nach meiner Erinnerung nur 2 Wochen. Bitte darauf achten, am besten, wenn Rechtschutzversicherung vorhanden, einen Anwalt, sonst bei Mitgliedschaft die Gewerkschaft fragen.
sollte es sich um eine Zeitarbeits -Firma handeln könnte es möglich sein.
Hallo,
m.E. nicht zulässig; aber letztlich eine vertragliche Geschichte zwischen deinem Brunder und dem Chef. Von „unproduktiven Stunden“ habe ich noch nie was gehört.
Das Thema wird jedenfalls nicht im Rahmen des öffentlichen Rechts (ArbZG) behandelt.
MfG
Vorab, ich bin zwar fit im Bereich Arbeitsschutz bzw. Arbeitssicherheit, dies hat aber im eigentlichen Sinne nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Dennoch will ich Dir gerne meine Meinung zu der von Dir geschilderten Frage schreiben.
Natürlich ist alles von seinem Arbeitsvertrag abhängig. Was steht da zum Thema Arbeitszeit und Entgelt? In der Regel sollte es so sein, dass wenn ich gekündigt habe ich dem Arbeitsgeber (AG) meine Arbeitsleistung bis zum letzten Arbeitstag anbiete. Das heißt ich erscheine pünktlich zur Arbeit (ggf. einstempeln ansonsten die Zeiten selber dokumentieren) bleibe die Regelarbeitszeit in Erwartung einer wichtigen Aufgabe dort und mache entsprechend pünktlich wieder Feierabend (ausstempeln bzw. Eigendokumentation). Was zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende läuft liegt (mehr oder minder) in der Hand des AG - natürlich nicht sittenwidriges. Sollte der AG vor Ablauf der Regelarbeitszeit der Meinung sein, dass meine Anwesenheit nicht mehr gewünscht ist mache ich natürlich auch früher Feierabend - gut wäre a) den Willen nach Arbeit zu bekräftigen und b) Eigendokumentation.
Jetzt kann eigentlich nichts mehr schief gehen, sollte der AG zum Ende meines Arbeitsverhältnisses nicht das volle Gehalt auszahlen habe ich eine geeignete Dokumentation mit der ich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vorstellig werden sollte.
Vielleicht noch wichtig: bevor das Thema Gehaltzahlung, Arbeitszeiten usw. eskaliert sollte das Thema Arbeitszeugnis schon abgearbeitet sein, sonst hat man wahrscheinlich ein zweites Thema beim Anwalt und das muss ja nicht sein. Hierzu mein Vorschlag: Dem AG ein vorgeschriebenes Zeugnis in Papierform und/ oder als Datei zur Verfügung stellen.
Gruß und viel Glück
Andreas
Es sollte sehr einfach sein, diesen Arbeitgeber in die Schranken zu weisen, da er dzu keine Berechtigung hat.