Unpünkliche Mietzahlungen

Hallo liebe wissenden.

Nehmen wir für dieses Musterbeispiel einfach mal an, dass ein Vermieter einen Mieter hat, der regelmäßig seine Miete unpünklich bezahlt.

Beispiel: Die Miete muss laut Vertrag immer bis spätestens zum 3 Werktag bei mir eingagangen sein. Der Mieter zahlt aber immer erst gegen Ende (so um den 29. rum) die Miete. Der Vermieter bittet, zu erst in einem persönlichen Gespräch, später mehrfach schriftlich den Mieter um pünkliche Zahlung.

Der Mieter, sofern er den überhaupt reagiert, sagt lediglich, dass der Vermieter doch zufrieden sein soll das er überhaupt die Miete bekommt … und weiter, das der Vermieter auch nichts machen könnte, das der Mieter ja zu keinem Zeitpunkt mit 2 Mieten im Rückstand war.

Meine Frage nun, stimmt die Behauptung des Mieters? Sind dem Vermieter da tatsächlich die Hände gebunden? Was würdet ihr an Stelle des Vermieters machen?

Ich danke schon jetzt für eure Antworten!

Grüße aus dem Norden
Mathias

Hallo!
Wiederholte unpünktliche Mietzahlungen können ein Grund für eine ordentliche Kündigung sein wegen erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten.
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec0/260.html
Das mit den zwei Monatsmieten Rückstand ist nur relevant für eine fristlose Kündigung.

unpünktliche Mietzahlung kann nach vorheriger Abmahnung eine fristlose Kündigung rechtfertigen, siehe undhttp://www.iurado.de/?p=urteile&site=iurado&id=147

Hallo,

sobald man in Verzug ist, hafte man für den entstanden schaden.
also jeden monat einfach einen mahnbescheid vom anwalt schicken lassen.

hth

Wenn der Mieter für die Kosten aufkommt, ist das nicht die schlechteste Idee.
Wenn beim Mieter nichts zu holen ist, ist das eine teure Idee.

vnA

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Billiger ist es den Mahnbescheid selber zu machen.

www.online-mahnantrag.de

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Billiger ist es den Mahnbescheid selber zu machen.

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Aber kostenlos ist es dennoch nicht.

Zunächst einmal etwas zur Zahlung an sich.Die Miete ist im Voraus an den Vermieter monatlich zu entrichten und muss bis zum dritten Werktag des Monates auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.Hierbei ist zu beachten,das wenn zum B. der 1. des Monates auf einen Samstag fällt,die Frist am 05.des Monates endet.
Denn der Samstag zählt nicht als Werktag,siehe BGH 13.07.2010, Az. VIII ZR 129/09 und VIII ZR 291/09).

Zahlt der Mieter verspätet (wie hier erst zum Monatsende) so ist das eine Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen.
Als Vermieter kann man nun einen Anwalt beauftragen und die Kosten dieses Anwaltes als Verzugsschaden geltend machen.
Den Anwalt beauftragt man mit der Abfassung einer Abmahnung in der dem Mieter deutlich klar gemacht wird,das bei einer erneuten verspäteten Zahlung das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden kann.