Hallo liebe wissenden.
Nehmen wir für dieses Musterbeispiel einfach mal an, dass ein Vermieter einen Mieter hat, der regelmäßig seine Miete unpünklich bezahlt.
Beispiel: Die Miete muss laut Vertrag immer bis spätestens zum 3 Werktag bei mir eingagangen sein. Der Mieter zahlt aber immer erst gegen Ende (so um den 29. rum) die Miete. Der Vermieter bittet, zu erst in einem persönlichen Gespräch, später mehrfach schriftlich den Mieter um pünkliche Zahlung.
Der Mieter, sofern er den überhaupt reagiert, sagt lediglich, dass der Vermieter doch zufrieden sein soll das er überhaupt die Miete bekommt … und weiter, das der Vermieter auch nichts machen könnte, das der Mieter ja zu keinem Zeitpunkt mit 2 Mieten im Rückstand war.
Meine Frage nun, stimmt die Behauptung des Mieters? Sind dem Vermieter da tatsächlich die Hände gebunden? Was würdet ihr an Stelle des Vermieters machen?
Ich danke schon jetzt für eure Antworten!
Grüße aus dem Norden
Mathias